Ein Online-Shop braucht ein Geschäftskonto, auf dem die Auszahlungen der Zahlungsdienste ankommen. Diese Seite vergleicht Konten für genau diesen Zahlungsfluss. Kundinnen zahlen an den Zahlungsdienst, per Karte, auf Rechnung oder über einen Bezahldienst. Auf dem Geschäftskonto landet nicht jede einzelne Bestellung in Echtzeit, sondern eine Auszahlung, die viele Bestellungen bündelt, abzüglich Gebühren und manchmal abzüglich eines Einbehalts.
Der Rhythmus steht im Vertrag mit dem Zahlungsdienst und nicht in der Kontoführung. Täglich, wöchentlich oder mit Verzögerung ändert das, wann Miete und Wareneinkauf gedeckt sind. Der Umsatz im Shop und der Saldo auf dem Konto sind zwei verschiedene Zahlen. Die Buchhaltung braucht beide.
Eine Retoure storniert nicht nur die Bestellung im Shop. Der Zahlungsdienst zieht den Betrag von der nächsten Auszahlung ab oder bucht ihn zurück. Steht in dieser Woche wenig Neues an, kann das Konto knapp werden, obwohl der Monat im Shop gut aussah. Ein Polster in Höhe eines typischen Retourenfensters gehört in die Planung.
Schärfer ist die Rückbelastung, bei der die Kundin die Kartenzahlung bei ihrem Anbieter bestreitet. Der Betrag geht zurück, oft zusammen mit einer Gebühr des Zahlungsdienstes, und Sie liefern Belege. Diese Abgänge gehören auf dasselbe Konto, auf dem die Auszahlungen ankommen. Sonst stimmt die Abstimmung nicht mehr.
Marktplatz, eigener Shop und ein Laden an der Ecke können auf ein Konto auszahlen, solange dieselbe Firma Inhaberin ist. Jede Quelle braucht in der Buchhaltung ein eigenes Kennzeichen. Ein Sammelzweck wie Auszahlung genügt nicht, wenn drei Plattformen am selben Tag zahlen. Gebühren der Plattform sind Aufwand, auch wenn sie schon vor der Auszahlung abgezogen wurden und nie als eigene Überweisung sichtbar sind. Der Auszug zeigt den Nettobetrag. Die Gebührenrechnung des Dienstes ist der fehlende Beleg.
Waren kommen oft vor dem Verkauf und nicht immer in Euro. Ein Fremdwährungskonto oder eine Karte, die Auslandseinsätze klar bepreist, entscheidet dann mit über die Marge. Die Vergleichskarte weist aus, was der Anbieter dazu sagt. Eine fehlende Angabe bedeutet, dass nichts ausgewiesen ist, und nicht, dass es kostenfrei wäre. Zölle, Fracht und Einfuhrumsatzsteuer laufen neben dem Warenpreis. Sie sind keine Shopgebühr. Zahlen können Sie sie vom selben Euro-Konto, solange die Belege getrennt bleiben.
Der Shop liefert Bestellungen, der Zahlungsdienst Auszahlungsberichte, die Bank den Kontoauszug. Diese drei Listen müssen zusammenpassen. Eine Buchhaltungsanbindung oder wenigstens ein strukturierter Export aus dem Konto erspart das Abtippen der Sammelzahlungen. Welche Anschlüsse ein Tarif nennt, steht in der Karte.
Umsatzsteuer auf Fernverkäufe, insbesondere in andere Länder der Europäischen Union, wird nicht im Banking gerechnet. Das Konto sieht nur Beträge. Die Zuordnung nach Land steckt in den Shop-Daten. Wer nur den Bankexport aufhebt und die Bestelldaten löscht, kann die Steuer später nicht mehr erklären.
Weil Gebühren, Retouren und Einbehalte schon abgezogen sind und weil die Auszahlung später kommt als die Bestellung. Der Shop zeigt Bruttobewegungen. Das Konto zeigt, was der Zahlungsdienst überwiesen hat.
Ja, solange dieselbe Firma Inhaberin ist. Jede Auszahlung sollte sich einer Quelle zuordnen lassen. Drei Nettobeträge am selben Tag ohne Kennzeichen sind in der Buchhaltung kaum noch zu trennen.
Ein Betrag, den der Dienst zurückhält, etwa für mögliche Retouren oder Streitfälle, und später auszahlt oder verrechnet. Er ist noch kein endgültiger Erlös und kein Verlust, solange der Bericht des Dienstes ihn als einbehalten ausweist.
Die einzelnen Bestellungen sind oft keine einzelnen Bankbuchungen. Die Auszahlungen, der Wareneinkauf, Werbung, Retouren und Steuerzahlungen sind es. Zählen Sie diese Posten und nicht die Bestellzahl.
Für den Verkauf in Euro nicht. Für den Einkauf außerhalb des Euroraums kann es die Marge schützen. Viele kleine Shops kommen mit einem Euro-Konto aus, solange die Karte Auslandseinsätze nachvollziehbar bepreist.
Anhand des Auszahlungsberichts und nicht nur anhand des Nettobetrags auf dem Konto. Der Auszug zeigt eine kleinere Gutschrift. Der Bericht zeigt, welcher Teil Erlös, Gebühr und Retoure ist.
Besser zahlt der Einkauf direkt vom Geschäftskonto. Erstattungen von der privaten Karte sind möglich, aber jeder Beleg muss der Firma zugeordnet werden. Je mehr sich mischt, desto schwerer wird die Abstimmung mit dem Shop.
Nein. Inhaberin ist die Person oder die Gesellschaft, die den Shop betreibt. Das Konto lautet auf sie. Ein Shop-Name im Impressum ersetzt den Kontoinhaber nicht.
Ja, wenn dieselbe Firma dahintersteht. Bareinnahmen der Kasse werden eingezahlt und als solche gekennzeichnet. Die Auszahlung des Marktplatzes bleibt daneben als eigene Zeile erkennbar.
Das hängt am Verfahren, das für die Fernverkäufe gilt, und an den Meldungen, die dazu gehören. Das Konto liefert die Beträge. Die Zuordnung nach Land liefern die Shop-Daten. Die Bank erstellt die Meldung nicht.
Miete, Waren und Steuer werden trotzdem fällig. Ein Polster oder ein Zahlungsziel bei den Lieferanten muss diese Lücke tragen. Das Geschäftskonto beschleunigt die Auszahlung des Dienstes nicht.
Ja, wenn sie zum Shop gehören. Kartenzahlungen an Werbeplattformen sind betriebliche Ausgänge und sollten nicht über die private Karte laufen, nur weil die Abbuchung dort bequemer eingerichtet ist.
Wenn der Anbieter Unterkonten führt und dieselbe Firma Inhaberin bleibt, ja. Das trennt die Liquidität. Die Buchhaltung bleibt eine, solange es nicht zwei Rechtsträger sind.
Nur wenn der Verwendungszweck oder der Bericht des Zahlungsdienstes sie nennt. Ein pauschal geringerer Nettobetrag verrät die Gebühr nicht. Heben Sie den Bericht auf.
Der Zahlungsdienst zahlt auf eine IBAN der Inhaberin aus. Diese Nummer sollte feststehen, bevor die erste Bestellung angenommen wird. Domain, Warenmuster und Software können schon davor über dasselbe Konto laufen.
Die Kundinnen zahlen weiter an den Zahlungsdienst. Sie hinterlegen dort die neue IBAN für die Auszahlung. Solange das nicht geschehen ist, geht das Geld auf das alte Konto.