Handwerksbetriebe bewegen Anzahlungen, Material und Löhne in einem anderen Rhythmus als ein Büro mit einer Rechnung im Monat. Die Konten auf dieser Seite sind für diesen Betrieb gedacht. Ein Auftrag beginnt oft mit einer Abschlagszahlung, lange bevor die Arbeit fertig ist. Das Geld liegt auf dem Konto und ist noch an die Leistung gebunden. Gleichzeitig bucht der Großhändler Material sofort oder mit kurzem Ziel ab.
Schlussrechnung und Gewährleistung kommen später. Abschläge sollten so gekennzeichnet werden, dass sie nicht mit dem Gewinn verwechselt werden. Ein Verwendungszweck mit Auftragsnummer macht die Baustelle im Auszug wiederfindbar. Ohne diese Nummer ist der Export nur eine Liste ähnlicher Beträge.
Manche Kunden zahlen bar, manche per Karte vor Ort, manche erst nach Rechnung. Die Bareinnahme gehört in die Kasse und von dort auf das Geschäftskonto. Sonst fehlt sie in der Gewinnermittlung, obwohl sie Umsatz ist. Die Gebühr für das Einzahlen ist bei diesem Muster ein echter Preisbestandteil und kein Randposten.
Eine Debitkarte für den Großhandel und eine zweite für die Baustelle trennen die Belege nach Person. Eine geteilte PIN tut das nicht. Sehen Sie nach, wie viele Karten der Tarif einschließt und was Bargeld kostet. Ein Preis von null Euro bei der Kontoführung sagt über die Einzahlung nichts.
Gesellen, Auszubildende und Aushilfen erzeugen feste Abgänge: Lohn, Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft. Nachunternehmer kommen als Rechnung dazu. Skonto vom Großhändler lohnt nur, wenn der Saldo die frühere Zahlung hergibt. Dafür muss das Konto den Betrag am Skontotag decken und nicht erst am eigentlichen Zahlungsziel.
Bei bestimmten Bauleistungen zwischen Unternehmen geht die Umsatzsteuer auf den Leistungsempfänger über. Auf der Eingangsrechnung steht dann keine Steuer, die als Vorsteuer gezogen würde, und die Steuer ist selbst anzumelden. Das Konto zeigt nur den Nettoabgang. Die Meldung macht die Buchhaltung.
Gewerbliche Auftraggeber im Bau können einen Steuerabzug einbehalten, wenn keine Freistellungsbescheinigung vorgelegt wird. Auf dem Konto kommt dann weniger an, als die Rechnung zeigt. Die Differenz ist kein Skonto und kein Rabatt, sondern ein einbehaltener Betrag, der in der Erklärung zuzuordnen ist. Die Bescheinigung wird beim Finanzamt beantragt und nicht bei der Bank.
Dach, Garten und Heizung folgen der Jahreszeit, Miete und Personal nicht. Ein Tarif, dessen Nullpreis an einem gleichmäßigen Mindestumsatz hängt, kippt im Januar. Rechnen Sie den schwachen Monat und nicht den August. Kunden im Privatbereich zahlen oft nach Fertigstellung, Wohnungsunternehmen mit langem Ziel. Bis dahin ist das Material schon bezahlt. Ein eingeräumtes Limit ist ein Kredit und steht nur in der Karte, wenn der Anbieter es ausweist. Das Giro allein überbrückt die Lücke nicht.
Eine starre Umsatzgrenze dafür gibt es nicht. Sobald Material, Lohn und private Lebenshaltung auf einem Auszug liegen, wird die Kasse nicht mehr führbar. Ein eigenes Konto ist dann die praktikable Trennung.
Technisch ja, solange nur eine Person zahlt. Sobald Gesellen mit einkaufen, werden getrennte Karten mit eigenem Limit nachvollziehbarer. Ob weitere Karten im Tarif enthalten sind, steht beim Anbieter.
Sie gehört in die Kasse und wird auf das Geschäftskonto eingezahlt, mit einem Verwendungszweck, der Auftrag und Anzahlung erkennen lässt. Liegt das Geld zu Hause in einer Schublade, fehlt es in der Gewinnermittlung, obwohl es Umsatz ist.
Weil bereits Abschläge geflossen sind, weil Skonto gezogen wurde oder weil ein Auftraggeber Bauabzugsteuer einbehalten hat. Legen Sie Rechnung und Kontoauszug nebeneinander. Der Auszug allein erklärt die Differenz nicht.
Der Abzug sitzt beim Auftraggeber und beim Finanzamt. Die Bank führt ihn nicht aus und sie hebt ihn nicht auf. Die Bescheinigung legen Sie dem Auftraggeber vor, bevor er zahlt.
Wenn der Anbieter Kartenzahlungen zu den Buchungen rechnet, ja. Ein Betrieb mit vielen kleinen Materialabholungen sollte das Freikontingent daran messen und nicht an der Zahl der Kundenrechnungen.
Nötig ist ein Weg, Bargeld einzuzahlen, zu einem Preis, den Sie kennen. Das kann eine Filiale sein oder eine Partnerstelle. Steht der Weg in der Karte nicht, ist er für diesen Tarif nicht ausgewiesen.
Über die Auftragsnummer im Verwendungszweck und über die Belege in der Buchhaltung. Ein zweites Konto ist erst sinnvoll, wenn zwei verschiedene Rechtsträger dahinterstehen. Unterkonten können die Liquidität je Baustelle sichtbar machen, ohne eine zweite Buchführung zu eröffnen.
Nein. Sie sind an die noch zu erbringende Leistung gebunden oder sie decken den Einkauf. Erst die fertige Leistung und die zugehörigen Kosten zeigen, was übrig bleibt. Das Konto hält das Geld bereit. Es stellt den Gewinn nicht fest.
Die Bank prüft, ob sie den Betrieb als Zielgruppe führt, und verlangt die Nachweise, die sie für die Eröffnung nennt. Ob der Betrieb eintragungspflichtig in die Handwerksrolle ist, entscheidet die Kammer. Das Konto ersetzt diese Eintragung nicht.
Nur wenn sie dafür bevollmächtigt sind und die Karte auf sie lautet. Eine weitergereichte Karte ohne Vollmacht ist keine saubere Vertretung und macht die Belege später niemandem zuordenbar.
Als feste Abgänge neben Lohn und Berufsgenossenschaft, unabhängig davon, ob im selben Monat eine Schlussrechnung eingeht. Ein Tarif mit knappem Buchungskontingent wird durch diese wiederkehrenden Lastschriften schnell enger.
Nur wenn der Anbieter den Nachlass nicht an ein Datum der Gewerbeanmeldung knüpft. Ein Betrieb, der schon Gesellen beschäftigt, erfüllt eine solche Frist meist nicht, bloß weil die Bankverbindung neu ist.
Nur wenn der Händler eine solche Karte verlangt oder Auslandseinsätze anfallen, die eine Debitkarte nicht abdeckt. Viele Einkäufe laufen über Rechnung und Lastschrift. Die Karte ist dann Komfort und nicht Voraussetzung.
Die Auszüge und die Belege, die dazu gehören. Private Zahlungen auf dem Geschäftskonto und betriebliche Zahlungen auf dem Privatkonto erzeugen Rückfragen. Auftragsnummern im Verwendungszweck verkürzen diese Arbeit.
Die Gebühr für Bareinzahlungen und der Preis je Buchung nach dem Freikontingent. Bei Material, Lohn und Anzahlungen entscheiden diese beiden Zeilen oft mehr als die Kontoführung.