Die VR Bank in Thüringen (ehemals VR Bank Westthüringen) ist eine Genossenschaftsbank mit Hauptsitz in Mühlhausen. Gegründet im Jahr 1857, betreut die Bank sowohl Privat- als auch Firmenkunden in der Region Thüringen. Als Mitglied der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken… mehrDie VR Bank in Thüringen (ehemals VR Bank Westthüringen) ist eine Genossenschaftsbank mit Hauptsitz in Mühlhausen. Gegründet im Jahr 1857, betreut die… mehr
Die Zinssätze sind für die gesamte Laufzeit garantiert.
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Manche Banken verlängern ein Festgeldkonto nach Laufzeitende automatisch. Beim VR Bank in Thüringen Festgeld ist dies nicht der Fall. Das Geld wird nach Ablauf der Laufzeit nicht erneut angelegt. Eine Wiederanlage kannst du, falls gewünscht, händisch durchführen.
Aktuell sind keine Bonus-Aktionen oder Startguthaben für das VR Bank in Thüringen Festgeld bekannt. Eine Geldprämie, einen Neukundenbonus oder Cashback von Vestonaut gibt es für dieses Konto derzeit nicht. Dieses Konto wird über das Vergleichsportal Check24 vermittelt. Du musst dich bei Check24 registrieren, um dieses Angebot nutzen zu können.
Die VR Bank in Thüringen führt die deutsche Kapitalertragsteuer automatisch ab. Diese beträgt 25% zzgl. Solidaritätszuschlag (Soli) und ggf. Kirchensteuer. Ohne Kirchensteuer ergibt sich eine Steuerlast von 26,375%. Mit 8% Kirchensteuer (Bayern und Baden-Württemberg) eine Steuerlast von 27,819%. Mit 9% Kirchensteuer in den übrigen Bundesländern eine Steuerlast von 27,995%.
Ein Freistellungsauftrag kann erteilt werden, um den Sparerpauschbetrag zu nutzen. Der Sparerpauschbetrag beträgt €1.000 pro Person pro Jahr. Bei zusammenveranlagten Ehepartnern oder Lebenspartnern wird ein gemeinsamer Sparerpauschbetrag von €2.000 gewährt.
Kapitalerträge in einem gegebenen Steuerjahr, die den Sparerpauschbetrag nicht übersteigen, bleiben unversteuert, sofern ein Freistellungsauftrag in entsprechender Höhe erteilt wird. Der Sparerpauschbetrag kann beliebig auf verschiedene Banken verteilt werden. Auf Kapitalerträge, die im jeweiligen Steuerjahr den Sparerpauschbetrag übersteigen, fallen Kapitalertragsteuer und Soli sowie ggf. Kirchensteuer an.