Banken nennen das Fach Schrankfach oder Tresorfach. Sie mieten den Raum in der Geschäftsstelle oder in einer Anlage mit längerem Zugang. Der Inhalt bleibt Ihrer.
Ein privates Schliessfach und ein bankenunabhängiges Schliessfach liegen ausserhalb einer Bank. Im Vergleich steht der Anbietertyp „bankunabhängige Firma“.
Ein Bankschliessfach setzt das Angebot einer Bank voraus. Ob nur Kundinnen und Kunden mieten dürfen, übernehmen wir nur aus dem Satz auf der Produktseite.
Anbieter ohne Bank beschreiben eigene Standorte und oft eigene Öffnungszeiten. Der Jahrespreis in Franken oder Euro steht nur dann auf der Karte, wenn die Seite ihn nennt.
Die Karte sortiert nach dem Jahrespreis des kleinsten Fachs. Ein Monatspreis wird nur umgerechnet, wenn die Seite den Monat nennt. Fehlt die Zahl, bleibt der Anbieter sichtbar und steht bei der Preissortierung hinten.
Steht bei den Preisen „exkl. MwSt.“, ist der Betrag nicht brutto. „inkl. MwSt.“ setzen wir als brutto. Ohne diesen Satz bleibt das Feld leer. Beträge in Franken schreiben wir mit Apostroph als Tausenderzeichen.
Eine inkludierte Basisversicherung zeigen wir nur, wenn die Seite sie nennt, samt Betrag, wenn einer dasteht. Eine Schlüsselhinterlegung gegen Gebühr ist keine Versicherung und kein Mietpreis.
24 Stunden gilt, wenn die Seite den Zugang so beschreibt. Samstag gilt als offen, wenn sieben Tage oder der Samstag genannt sind. Blosse Schalterzeiten ohne Samstag setzen wir auf Nein.
Edelmetall, Schmuck und Dokumente nennen viele Seiten als Inhalt. Was ausgeschlossen ist, gilt nur, wenn es dort steht. Eine allgemeine Meldepflicht für den Inhalt formulieren die gelesenen Seiten nicht.
Vollmacht und gemeinsames Mieten beschreiben einzelne Banken. Wer ein Fach nach einem Todesfall öffnet, richtet sich nach dem Vertrag dieser Bank.
Ein gemietetes Fach im Tresor einer Bank oder eines privaten Anbieters. In der Schweiz heisst dasselbe oft Schrankfach oder Tresorfach.
Das Fach einer Bank. Die Art in der Karte ist „Bank“. Die eigene Liste dazu ist die Seite Bankschliessfach.
Ein privates Schliessfach. Im Vergleich heisst der Anbietertyp „bankunabhängige Firma“.
Nur wenn die Bank das schreibt, etwa weil die Gebühr einem Konto belastet wird. Sonst bleibt das Feld leer.
Ja, wenn die Seite Nichtkunden nennt. Der Filter trifft nur dieses ausdrückliche Ja.
Die Karte zeigt den Betrag von der Produktseite. Ohne Zahl bleibt das Preisfeld leer, der Anbieter bleibt in der Liste.
Die Seite beschreibt das Fach, nennt aber keine Miete. Wir ergänzen keine Zahl aus anderen Veröffentlichungen.
Wenn die Seite „inkl. MwSt.“ oder „exkl. MwSt.“ schreibt, übernehmen wir das. Sonst bleibt es offen.
Nur bei einem Betrag, den die Seite pro Monat nennt. Dann mal zwölf. Eine nackte Zahl wird nicht umgerechnet.
Die Masse, die auf der Seite beim günstigsten Fach stehen, oft Höhe mal Breite mal Tiefe. Ohne diese Zuordnung fehlt die Zeile.
Wenn die Seite eine Basisversicherung im Mietpreis nennt, zeigt die Karte das Schlagwort Versicherung und, falls genannt, die Summe.
Nein. Eine Gebühr, um den Schlüssel bei der Bank zu lassen, ist nicht der Preis des Fachs und keine Versicherung.
Einige Anbieter schreiben einen Aufpreis für eine höhere Summe. Das gilt nur, wo die Seite es sagt.
Ja, wo die Seite 24 Stunden oder 24/7 für das Fach nennt. Der Filter zeigt nur diese Anbieter.
Wenn die Seite den Samstag oder sieben Tage nennt. Montag bis Freitag ohne Samstag setzen wir auf Nein.
Seiten mit mehreren Orten schreiben oft, dass die Masse abweichen. Die Karte nennt den kleinsten genannten Preis.
Nur Kantone, die aus der Adresse oder dem Text hervorgehen und mindestens einen Treffer haben.
Das steht beim Anbieter. Häufig genannt werden Schmuck, Dokumente und Edelmetall. Ein Verbot gilt nur, wenn es auf der Seite steht.
Nur wenn die Seite Bargeld als Inhalt nennt oder eine Deckung dafür beschreibt. Eine allgemeine Erlaubnis gibt es hier nicht.
Wo die Seite Diskretion oder fehlende Kenntnis des Inhalts zusagt, gilt das für diesen Anbieter. Den Vertrag ersetzt dieser Satz nicht.
Ja, wenn die Seite eine Vollmacht vorsieht. Wer unterschreiben muss, steht in den Bedingungen der Bank.
Der Zugang folgt dem Vertrag dieser Bank. Einen gleichen Ablauf für alle Häuser nennt diese Liste nicht.
Die gelesenen Produktseiten nennen keine allgemeine Meldepflicht. Was sonst gilt, steht nicht als einheitliche Regel in diesem Vergleich.
Wenn die Seite ein Jahr nennt, gilt das für diesen Anbieter. Kürzere Fristen übernehmen wir nur, wenn sie dort stehen.
In Franken, wenn die Seite Franken nennt, in Euro, wenn sie Euro nennt. Die Karte schreibt Franken mit Apostroph.
Zur Produktseite des Anbieters, in einem neuen Tab. Das ist die Quelle der Angaben auf der Karte.