In der Schweiz gilt für Privatpersonen der Grundsatz der Steuerfreiheit privater Kapitalgewinne (Art. 16 Abs. 3 DBG). Wer Bitcoin oder Ether als Teil seines beweglichen Privatvermögens hält und verkauft, zahlt auf den Kursgewinn in der Regel keine Steuer. Krypto-Steuersoftware dient hier primär dem Vermögensnachweis, dem Erfassen laufender Erträge und dem Bereitstellen der Werte für die Steuererklärung.
Dieser Grundsatz macht die Schweiz zu einem der entspanntesten Standorte für private Krypto-Anlegerinnen und Anleger im DACH-Raum. Zwei zentrale Ausnahmen gibt es trotzdem: Erträge aus laufender wirtschaftlicher Tätigkeit (Staking, Lending, Mining, aktive Airdrops) sowie gewerbsmässiger Handel.
Krypto-Werte sind Teil des steuerbaren Vermögens und müssen in der Wertschriftenverzeichnis zum Stichtag 31. Dezember mit dem Verkehrswert deklariert werden. Grundlage dafür ist die ESTV-Kursliste; wo ein Coin dort nicht enthalten ist, nutzen die Steuerämter den Jahresendkurs einer anerkannten Börse.
Krypto-Steuersoftware liefert pro Position den Bestand per 31.12. in CHF, so dass die Werte direkt ins elektronische Steuerformular deines Kantons übernommen werden können. Für den Vermögensnachweis empfehlen die Kantone zudem einen beweiskräftigen Export aus der jeweiligen Software.
Erträge, die laufend zufliessen, sind in der Regel steuerbares Einkommen zum Verkehrswert am Zufluss. Das betrifft Staking-Rewards (zum Beispiel aus Ethereum oder Cardano), Lending-Zinsen und Mining-Erträge. Die Einstufung orientiert sich am Kreisschreiben 36 der ESTV.
Krypto-Steuersoftware ermittelt diese laufenden Erträge pro Kalenderjahr und weist sie als Einkommen aus. Je nach Kanton wandern die Werte in die Rubriken „übrige Einkünfte" oder „Einkommen aus beweglichem Vermögen". Lokale Steuerberater kennen die kantonale Praxis am besten.
Wer Krypto nur gelegentlich kauft und verkauft, bleibt im Privatvermögen und profitiert von der Steuerfreiheit. Werden Transaktionen aber zu häufig, der Einsatz zu gross oder Fremdfinanzierung eingesetzt, gilt man als gewerbsmässiger Händler. Dann sind Gewinne Einkommen und AHV-pflichtig; Verluste werden entsprechend abzugsfähig.
Die ESTV orientiert sich an den fünf Kriterien des Kreisschreibens 36: Haltedauer unter sechs Monate, Transaktionsvolumen über fünffachen Depotbestand pro Jahr, Erzielen von Einkünften zum Ersetzen des Erwerbseinkommens, Fremdfinanzierung sowie Einsatz von Derivaten. Werden diese Kriterien erfüllt, bieten einige Tools (CoinTracking, Blockpit, Coinpanda) spezielle Reports für gewerbliche Händler.
Die Grundlage für die Vermögensdeklaration ist die ESTV-Kursliste. Fehlt ein Coin, nehmen die meisten Kantone den Schlusskurs einer anerkannten Börse wie Kraken oder Bitstamp per 31.12. Krypto-Steuersoftware wie Coinpanda, Blockpit und CoinTracking bietet einen „Schweizer Vermögensnachweis"-Export, der genau diese Werte enthält.
Für die praktische Steuererklärung bedeutet das: Du druckst oder exportierst den Vermögensnachweis, überträgst die Zeilen in die Wertschriftenerklärung deines Kantons und legst den Report der Erklärung bei. Viele Kantone akzeptieren den Report als Beleg.
DeFi-Transaktionen sind steuerlich in der Schweiz noch nicht einheitlich geregelt. Erträge aus Yield Farming oder Liquidity Mining werden tendenziell als Einkommen eingestuft, die Kursgewinne auf den LP-Token hingegen bleiben im Privatvermögen in der Regel steuerfrei. Praktisch ist eine Rücksprache mit dem Steueramt oder einer kantonalen Steuerberatung sinnvoll.
NFTs im Privatvermögen folgen demselben Prinzip wie Krypto-Werte: Vermögenssteuer per 31.12., Kursgewinn aus privatem Verkauf grundsätzlich steuerfrei. Erträge aus Royalties oder gewerblichem NFT-Handel sind Einkommen.
Die Krypto-Werte werden in Schweizer Franken (CHF 10'000) umgerechnet. Alle Zahlen in deinem Vermögensinventar und in der Einkommensauflistung sollten mit dem Apostroph als Tausendertrennzeichen formatiert sein. Krypto-Steuersoftware mit Schweizer Report nutzt diese Konvention bzw. du kannst sie manuell nachziehen.
Die kantonale Praxis variiert leicht – vor allem bei DeFi, bei komplexen Staking-Konstruktionen und beim Übergang zur gewerbsmässigen Tätigkeit. Verlasse dich für den eigenen Fall nie nur auf die Software; die Kantonssteuerämter liefern bei Rückfragen oft klare Auskünfte.
Für Schweizer Privatanleger steht nicht die Steuerberechnung im Vordergrund, sondern der Vermögensnachweis und die saubere Dokumentation laufender Erträge. Blockpit, Coinpanda, Accointing und CoinTracking bieten explizite Schweiz-Reports mit CHF-Werten per 31.12.
Wer in der Schweiz ein Krypto-Konto in CHF führen möchte, findet in unserem Kryptobörsen-Vergleich und im Broker-Vergleich Schweiz passende Angebote.
Für Privatpersonen gilt der Grundsatz der Steuerfreiheit privater Kapitalgewinne nach Art. 16 Abs. 3 DBG. Kursgewinne aus dem Verkauf von Bitcoin oder Ether im Privatvermögen sind in der Regel steuerfrei, solange keine gewerbsmässige Tätigkeit vorliegt.
Für den Vermögensnachweis per 31. Dezember, für die Erfassung laufender Erträge (Staking, Lending, Mining, Airdrops) sowie für die Dokumentation gegenüber Steueramt und Bank. Zusätzlich hilft die Software bei komplexen Portfolios als sauberer Beleg.
Krypto-Werte gehören zum beweglichen Privatvermögen und werden zum Stichtag 31. Dezember mit dem Verkehrswert nach ESTV-Kursliste deklariert. Fehlt der Coin auf der Liste, nehmen die meisten Kantone den Jahresendkurs einer anerkannten Börse.
Entscheidend sind die fünf Kriterien des Kreisschreibens 36 der ESTV: kurze Haltedauer, hohes Transaktionsvolumen, Krypto als Haupteinkommen, Fremdfinanzierung und Einsatz von Derivaten. Werden mehrere Kriterien erfüllt, qualifizieren die Steuerämter dich als Händler – mit Einkommensteuer und AHV-Pflicht.
Blockpit, Coinpanda, Accointing und CoinTracking bieten explizite Schweiz-Reports mit Vermögensnachweis in CHF und laufenden Erträgen. Accointing wurde ursprünglich in Zug entwickelt und ist seither Teil der Blockpit-Gruppe.
Staking-Rewards gelten in der Regel als Einkommen zum Verkehrswert am Zufluss und werden in der Einkommensteuererklärung angegeben. Je nach Kanton laufen die Werte unter „übrige Einkünfte" oder „Einkommen aus beweglichem Vermögen".
Lending-Zinsen sind Einkommen zum Zuflusszeitpunkt in CHF. Sie werden in der Steuererklärung analog zu Staking-Erträgen deklariert und zum ordentlichen Einkommenssatz besteuert.
Airdrops aus wirtschaftlicher Tätigkeit (z. B. Social-Media-Aufgaben, Beiträge zu einem Projekt) gelten als Einkommen. Reine Streu-Airdrops ohne Gegenleistung sind oft im Privatvermögen und bleiben steuerfrei bis zum Verkauf; die Praxis variiert kantonal.
Erträge aus DeFi-Protokollen (Yield Farming, Liquidity Mining) werden tendenziell als Einkommen eingestuft, Kursgewinne auf LP-Token im Privatvermögen bleiben in der Regel steuerfrei. Für komplexere Fälle lohnt sich eine Rücksprache mit dem kantonalen Steueramt.
NFTs im Privatvermögen folgen demselben Prinzip wie Krypto: Vermögenssteuer per 31.12., private Kursgewinne grundsätzlich steuerfrei. Erträge aus Royalties oder gewerblichem NFT-Handel sind Einkommen.
Der Verkehrswert per 31. Dezember nach ESTV-Kursliste. Für Coins ausserhalb der Liste akzeptieren die Kantone den Schlusskurs einer anerkannten Börse (zum Beispiel Kraken, Bitstamp).
Ja. Blockpit, Coinpanda, Accointing und CoinTracking bieten einen „Schweizer Vermögensnachweis" mit CHF-Werten per 31.12., den du der Steuererklärung beilegen kannst.
Blockpit startet bei €49/Jahr, Coinpanda ebenfalls bei €49/Jahr, CoinTracking bei €131,40/Jahr für den Pro-Tarif. Für reine Vermögensnachweise reichen oft die kostenlosen Basisversionen oder die günstigsten Pakete.
Ja, über Vestonaut gibt es Rabatte für Coinpanda. Blockpit und CoinTracking haben Deals für Deutschland und Österreich – Schweizer können sie teils ebenfalls einlösen. Die aktuellen Konditionen stehen auf unserer Deal-Übersicht.
In der Schweiz ist für die Einkommensbesteuerung der Zuflusswert in CHF entscheidend; für die Vermögenssteuer der Verkehrswert per 31.12. FIFO oder gleitender Durchschnitt sind für private Kursgewinne irrelevant, solange die Steuerfreiheit greift.
Ja. Transfers zwischen eigenen Adressen sind steuerneutral, aber sie müssen sauber als „Transfer" markiert sein, damit die Software nicht fälschlich eine Veräusserung berechnet. Gute Tools erkennen interne Transfers automatisch.
Alle Krypto-Werte – egal ob bei Schweizer oder ausländischen Dienstleistern – gehören ins Vermögensinventar. Für die Deklaration zählt der Verkehrswert per 31.12. in CHF.
Nur wenn du als gewerbsmässiger Händler qualifizierst (Kreisschreiben 36). In diesem Fall gelten die Krypto-Gewinne als Erwerbseinkommen und sind AHV-pflichtig; Verluste sind entsprechend abzugsfähig.
Accointing hostet in der Schweiz, Blockpit in Österreich innerhalb der EU, CoinTracking in Deutschland. Alle Anbieter nutzen read-only API-Keys und 2FA. Für maximale Datenhoheit bietet rotki ein lokales Open-Source-Tool.
Ja. Du brauchst den sauberen Vermögensnachweis für die Steuererklärung, musst laufende Erträge aus Staking und Lending als Einkommen deklarieren und solltest bei einer möglichen Qualifikation als gewerbsmässiger Händler nachweisen können, wie dein Portfolio aufgebaut war. Die Software ersetzt die Belege, die du bei Rückfragen des Steueramts einfach beilegen kannst.