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St. Galler Kantonalbank Fondssparplan

Die St. Galler Kantonalbank unterscheidet einen Fondssparplan Standard und eine Geschenkvariante. Nur der Standard ist hier enthalten. Ihn eröffnet die sorgeberechtigte Person, er lautet auf das Kind, und das Guthaben gilt als Kindesvermögen nach Artikel 318 ff. des Zivilgesetzbuches. Bezüge sind deshalb nur in Ausnahmefällen und in beschränktem Umfang möglich. Die Seite sagt, Depot- und Kontoführung seien meist kostenlos und Transaktionskosten fielen vielfach nicht an. Einen festen Preis, ein Mindestalter in Jahren und eine Mindestanlage für diese Variante nennt sie nicht. Was genau mit 18 Jahren geschieht, steht dort für den Standardplan nicht. Die Geschenkvariante lautet auf die eröffnende Person und zählt nicht als Kindesvermögen.

Überblick

St. Galler Kantonalbank bezeichnet das Angebot als Fondssparplan. Im Vergleich steht es als Fondssparplan. Altersangabe: lautend auf das Kind, Alter nicht beziffert.

Als Merkmale genannt: lautend auf das Kind, Kindesvermögen, Eröffnung durch die sorgeberechtigte Person.

AnbieterSt. Galler Kantonalbank
ProduktFondssparplan
Altersfensterlautend auf das Kind, Alter nicht beziffert
DepottypFondssparplan

Konditionen

Zur Depotführung ist nichts genannt.

Ob ein ETF-Sparplan möglich ist, ist nicht genannt.

Ob Einzelaktien möglich sind, ist nicht genannt.

Zu den Kosten ist angegeben: Die Depot- und die Kontoführung sind meist kostenlos, zudem fallen vielfach keine Transaktionskosten an. Einen festen Satz nennt die Seite nicht..

Depotführungnicht genannt
ETF-Sparplannicht genannt
Einzelaktiennicht genannt
KostenDie Depot- und die Kontoführung sind meist kostenlos, zudem fallen vielfach keine Transaktionskosten an. Einen festen Satz nennt die Seite nicht.

Eröffnung

Eröffnen dürfen: Die sorgeberechtigte Person, zum Beispiel die Eltern. Wird der Fondssparplan so auf den Namen des Kindes eröffnet, gilt das Guthaben als Kindesvermögen.

Ein Mindestalter in Jahren ist nicht genannt. Ein Höchstalter in Jahren ist nicht genannt.

Wer eröffnen darfDie sorgeberechtigte Person, zum Beispiel die Eltern. Wird der Fondssparplan so auf den Namen des Kindes eröffnet, gilt das Guthaben als Kindesvermögen.
Alterlautend auf das Kind, Alter nicht beziffert
Mindestalternicht genannt
Höchstalternicht genannt

Mit 18 und Ende der Altersgrenze

Was am Ende der Altersgrenze geschieht, ist nicht genannt.

Produkte

Fondssparplan Standard. In der Tabelle der Bank lautet er auf das Kind und ist Kindesvermögen. Der Fondssparplan Geschenk lautet auf die eröffnende Person und ist hier nicht enthalten. Ein numerisches Alter und eine Mindestanlage für die Standardvariante nennt die Seite nicht.

Quellen

Folgende Quellen wurden verwendet:

Geld für Enkelkinder anlegen: https://www.sgkb.ch/de/privatkunden/junge-kunden/meine-erste-bank-von-geburt-an/wie-lege-ich-geld-fuer-enkelkinder-an
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