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Luzerner Kantonalbank Fondssparplan

Der Fondssparplan der Luzerner Kantonalbank kann ab der Geburt für ein Kind eröffnet werden. Die Einlagen sind rechtlich dem Kind zugeordnet und gelten als gebundenes Vermögen. Die Bank führt dafür ein Sparplankonto und ein Wertschriftendepot. Investieren ist ab CHF 50 möglich, in bis zu drei Fonds. Depotgebühren entfallen bis 26 Jahre. Die Transaktionsgebühr für die Investition beträgt 0,40%, die Depotgebühr 0,17% pro Jahr für LUKB-Fonds und 0,25% pro Jahr für Drittfonds, jeweils ohne Mehrwertsteuer. Mit der Volljährigkeit geht das angesparte Vermögen automatisch in den Besitz des Kindes über. Der Geschenk-Fondssparplan, der auf die eröffnende Person lautet, ist ein anderes Produkt und hier nicht enthalten.

Überblick

Luzerner Kantonalbank bezeichnet das Angebot als Fondssparplan. Im Vergleich steht es als Fondssparplan. Altersangabe: ab Geburt.

Als Merkmale genannt: ab Geburt, Einlagen dem Kind zugeordnet, keine Depotgebühren bis 26 Jahre.

AnbieterLuzerner Kantonalbank
ProduktFondssparplan
Altersfensterab Geburt
DepottypFondssparplan

Konditionen

Zur Depotführung ist angegeben: keine Depotgebühren bis 26 Jahre.

Ob ein ETF-Sparplan möglich ist, ist nicht genannt.

Ob Einzelaktien möglich sind, ist nicht genannt.

Zu den Kosten ist angegeben: Konditionen exklusive Mehrwertsteuer. Transaktionsgebühr Investition 0,40%. Depotgebühr LUKB-Fonds 0,17% p.a., Drittfonds 0,25% p.a. Keine Depotgebühren bis 26 Jahre. Bei einmaligen Zu- oder Verkäufen gilt der ordentliche Depottarif von 0,40%, Minimum CHF 40. Die Rückgabe von LUKB-Expert-Fonds ist kostenlos..

Depotführungkeine Depotgebühren bis 26 Jahre
ETF-Sparplannicht genannt
Einzelaktiennicht genannt
KostenKonditionen exklusive Mehrwertsteuer. Transaktionsgebühr Investition 0,40%. Depotgebühr LUKB-Fonds 0,17% p.a., Drittfonds 0,25% p.a. Keine Depotgebühren bis 26 Jahre. Bei einmaligen Zu- oder Verkäufen gilt der ordentliche Depottarif von 0,40%, Minimum CHF 40. Die Rückgabe von LUKB-Expert-Fonds ist kostenlos.

Eröffnung

Eröffnen dürfen: Ein Fondssparplan kann für das Kind eröffnet werden. Die Einlagen sind rechtlich dem Kind zugeordnet.

Ein Mindestalter in vollen Lebensjahren ist nicht genannt. Die Altersangabe steht oben. Ein Höchstalter in Jahren ist nicht genannt.

Wer eröffnen darfEin Fondssparplan kann für das Kind eröffnet werden. Die Einlagen sind rechtlich dem Kind zugeordnet.
Alterab Geburt
Mindestalterab Geburt, ohne Mindestalter in vollen Lebensjahren
Höchstalternicht genannt

Mit 18 und Ende der Altersgrenze

Mit der Volljährigkeit geht das angesparte Vermögen automatisch in den Besitz des Kindes über.

Produkte

Regelmässige Investition in Fonds, bis zu drei Fonds je Fondssparplan. Der Geschenk-Fondssparplan lautet auf die eröffnende Person und ist hier nicht enthalten.

Quellen

Folgende Quellen wurden verwendet:

Fondssparplan: https://www.lukb.ch/private/anlegen/selbststaendig-anlegen/fondssparplanMerkblatt Kindesvermögen: https://www.lukb.ch/.dam/452540ab-9dfe-4095-a2b4-b22e3bad8c90/LUKB-Merkblatt-Kindesvermoegen.pdfBedingungen Fondssparplan: https://www.lukb.ch/.dam/94195fd9-b814-4a07-b3b5-93ff885b2cef/LUKB-Fondssparplan-Bedingungen.pdf
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