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Aargauische Kantonalbank Fondssparplan Jugend

Der Fondssparplan Jugend der Aargauischen Kantonalbank hat eine Variante, die auf den Namen der minderjährigen Person lautet. Eröffnen können die Inhaberinnen und Inhaber der elterlichen Sorge, nach dem Merkblatt auch die jugendliche Person selbst. Das Guthaben dieser Variante gehört der minderjährigen Person. Mit 18 Jahren geht das alleinige Verfügungsrecht automatisch auf sie über. Gebühren, Mindestanlage und ein numerisches Mindestalter nennen die gelesenen Unterlagen nicht. Die Rubrikvariante, bei der die minderjährige Person keine Verfügungsgewalt und keine direkten Vermögensansprüche erwirbt, ist ein anderes Produkt und hier nicht enthalten.

Überblick

Aargauische Kantonalbank bezeichnet das Angebot als Fondssparplan Jugend. Im Vergleich steht es als Fondssparplan. Altersangabe: für eine minderjährige Person.

Als Merkmale genannt: lautet auf die minderjährige Person, automatischer Übergang mit 18.

AnbieterAargauische Kantonalbank
ProduktFondssparplan Jugend
Altersfensterfür eine minderjährige Person
DepottypFondssparplan

Konditionen

Zur Depotführung ist nichts genannt.

Ob ein ETF-Sparplan möglich ist, ist nicht genannt.

Ob Einzelaktien möglich sind, ist nicht genannt.

Weitere Kosten sind nicht genannt.

Depotführungnicht genannt
ETF-Sparplannicht genannt
Einzelaktiennicht genannt
Kostennicht genannt

Eröffnung

Eröffnen dürfen: Inhaberinnen und Inhaber der elterlichen Sorge. Das Merkblatt nennt auch eine Eröffnung durch die jugendliche Person selbst.

Ein Mindestalter in Jahren ist nicht genannt. Ein Höchstalter in Jahren ist nicht genannt.

Wer eröffnen darfInhaberinnen und Inhaber der elterlichen Sorge. Das Merkblatt nennt auch eine Eröffnung durch die jugendliche Person selbst.
Alterfür eine minderjährige Person
Mindestalternicht genannt
Höchstalternicht genannt

Mit 18 und Ende der Altersgrenze

Mit dem Erreichen der Volljährigkeit (18 Jahre) erhält die nun erwachsene Person automatisch das vollständige Verfügungsrecht. Die Bedingungen beschreiben für die Variante auf die minderjährige Person den automatischen Übergang des alleinigen Verfügungsrechts.

Produkte

Fondssparplan Jugend, Variante auf den Namen der minderjährigen Person. Die Rubrikvariante, bei der die minderjährige Person keine Verfügungsgewalt und keine direkten Vermögensansprüche erwirbt, ist hier nicht enthalten.

Quellen

Folgende Quellen wurden verwendet:

Merkblatt Kindesvermögen: https://www.akb.ch/documents/30573/89695/merkblatt-kindesvermoegen.pdfBedingungen Fondssparplan: https://www.akb.ch/documents/30573/89715/akb-fondssparplan-bedingungen.pdf
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