Dieser Vergleich stellt Geschäftskonten in der Schweiz gegenüber. Banken führen das laufende Konto eines Betriebs meist als Kontokorrent und nennen es im Alltag auch Firmenkonto oder KMU-Konto. Darüber laufen Rechnungen, Löhne, QR-Zahlungen und der Bezug am Automaten.
Ein Sparkonto für überschüssige Liquidität ergänzt das Kontokorrent und ersetzt es nicht, weil Rückzüge dort oft begrenzt sind. Privatkonto und Geschäftskonto bleiben getrennt, auch wenn beim Einzelunternehmen rechtlich dieselbe Person dahintersteht. Beträge, die der Anbieter selbst nicht veröffentlicht, übernimmt dieser Vergleich nicht.
Ein Einzelunternehmen ist die Person selbst. Trotzdem führen viele Institute ein eigenes Geschäftskonto für Einzelunternehmen und Selbstständigerwerbende, weil Buchhaltung und Mehrwertsteuer eine eigene Spur brauchen. Eine GmbH und eine AG sind eigene Träger und brauchen ein Konto auf den Namen der Gesellschaft. Eine Kollektivgesellschaft und eine Kommanditgesellschaft handeln über ihre Gesellschafter, der Verein über den Vorstand.
Ob ein Institut die Form annimmt, steht nur fest, wenn die Produktseite sie nennt. Eine Form aus dem deutschen Recht, etwa eine Unternehmergesellschaft oder eine BGB-Gesellschaft, wird hier nicht aus der Bezeichnung abgeleitet. Steht die Rechtsform nicht auf der Seite des Anbieters, bleibt sie im Vergleich offen.
Für die GmbH sind 20’000 Franken Stammkapital vollständig einzuzahlen. Für die AG beträgt das Aktienkapital mindestens 100’000 Franken, wovon bei der Gründung mindestens 50’000 Franken und mindestens 20 Prozent je Aktie liberiert sein müssen. Dafür dient ein Kapitaleinzahlungskonto. Die Bank bestätigt die Einlage für das Handelsregister.
Nach der Eintragung wird das Geld auf das Kontokorrent frei. Das Konto der Gründung ist kein Geschäftskonto für den laufenden Verkehr. Ein Ander- oder Treuhandkonto hält fremdes Geld, etwa bei einer Anwältin oder einem Treuhänder, und gehört ebenfalls nicht in diese Liste.
Die Zeile Kontoführung ist nicht überall ein Monatspreis. Manche Institute rechnen pro Quartal, andere pro Jahr, wieder andere pro Buchung mit einem Mindestbetrag je Abschluss. Ein Paket bündelt Konto, Karte und ein Buchungskontingent. Was darüber liegt, steht im Preisblatt und fehlt hier, wenn der Anbieter es nicht ausweist.
Befristete Startkonditionen enden an dem Datum, das der Anbieter schreibt. Danach gilt der ordentliche Preis. Karte und Bargeld sind nur enthalten, wenn das Preisblatt das sagt. Sollzinsen einer Kreditlimite, individuelle Offerten und Gebühren, die der Anbieter selbst nicht nennt, zeigt dieser Vergleich nicht. Massgebend bleibt das Preisblatt am Tag der Eröffnung.
Löhne, Miete und die Mehrwertsteuer laufen in Franken. Eine QR-Rechnung mit QR-IBAN setzt eine Schweizer Kontonummer voraus. Ein Konto mit ausländischer IBAN kann Fremdwährung günstig halten und trotzdem an einer QR-Rechnung scheitern. Die Produktseite sagt, ob eine CH-IBAN, eine virtuelle CH-IBAN oder nur ausländische Kontodaten dazugehören.
Bankeinlagen bei einer Bank mit Sitz in der Schweiz sind über esisuisse bis 100’000 Franken pro Kundin oder Kunde und Institut privilegiert, soweit die gesetzliche Sicherung reicht. Kantonalbanken mit Staatsgarantie schreiben das auf der eigenen Seite. Ein Zahlungskonto bei einem Institut ohne Bankstatus ist nicht automatisch dieselbe Sicherung. Steht der Schutz auf der Produktseite nicht, bleibt das Feld leer.
Ein Geschäftskonto ist das Konto, über das ein Betrieb seine laufenden Zahlungen abwickelt. Banken führen es als Kontokorrent und nennen es oft auch Firmenkonto oder KMU-Konto. Ein Sparkonto oder ein Festgeld ist ein anderes Produkt, weil das Guthaben dort nicht jederzeit für den Zahlungsverkehr zur Verfügung steht.
Für den Zahlungsverkehr bezeichnen beide Namen dasselbe Konto. Kontokorrent beschreibt, dass das Guthaben ohne Kündigungsfrist verfügbar ist. Firmenkonto und Geschäftskonto sind die gebräuchlichen Namen desselben Zwecks. Die genaue Bezeichnung steht auf dem Preisblatt der Bank.
Gesetzlich ist die Person der Träger. Ein eigenes Geschäftskonto ist trotzdem der übliche Weg, weil sich Buchhaltung und Mehrwertsteuer sonst mit dem Privatgiro vermischen. Viele Banken lassen ein Privatkonto ausdrücklich nicht als Geschäftskonto verwenden.
Eine Form ist nur berücksichtigt, wenn die Schweizer Produktseite sie nennt, etwa AG, GmbH, Einzelunternehmen oder Verein. Kollektivgesellschaft und Kommanditgesellschaft werden nicht aus deutschen Bezeichnungen abgeleitet. Steht die Form nicht auf der Seite, bleibt sie offen.
Ein Kapitaleinzahlungskonto nimmt die Bareinlage bei der Gründung einer GmbH oder AG auf. Die Bank bestätigt den Eingang für das Handelsregister. Nach der Eintragung wird das Kapital auf das Kontokorrent frei. Das Einzahlungskonto ersetzt den laufenden Zahlungsverkehr nicht.
Die GmbH zahlt 20’000 Franken Stammkapital vollständig ein. Die AG braucht mindestens 100’000 Franken Aktienkapital, wovon bei der Gründung mindestens 50’000 Franken und mindestens 20 Prozent je Aktie einzuzahlen sind. Die Bankbestätigung nennt den Betrag, der tatsächlich eingegangen ist.
Nein. Ein Ander- oder Treuhandkonto hält fremdes Geld, etwa bei einer Anwältin oder einem Treuhänder. Es steht nicht in diesem Vergleich. Das eigene Honorar der Kanzlei läuft über das Geschäftskonto.
Weil jedes Institut die Kadenz selbst festlegt. Ein Quartalspreis, ein Jahrespreis und ein Preis pro Buchung beschreiben verschiedene Modelle. Vergleichbar wird der Betrag erst, wenn man ihn auf dieselbe Zeitspanne umrechnet und die Definition der Bank im Preisblatt stehen lässt.
Wo die einzelne Bank oder die lokale Genossenschaft das Preisblatt selbst setzt, gibt es keinen landesweiten Satz. Ein erfundener Durchschnitt stünde dann im Vergleich. Ausgewiesen wird nur, was der jeweilige Anbieter veröffentlicht.
Ja, wo die Preisseite des Anbieters das so schreibt. Ein Paket kann trotzdem eine Obergrenze für Buchungen enthalten, und eine Karte kann separat ausgewiesen sein. Die Zeile zur Kontoführung allein sagt das nicht.
Bei Banken in der Schweiz gilt die privilegierte Einlagensicherung über esisuisse bis 100’000 Franken pro Kundin oder Kunde und Institut. Eine Staatsgarantie steht nur dann beim Anbieter, wenn er sie selbst nennt. Konten bei ausländischen Instituten folgen der Sicherung des Herkunftslands.
Für Lohn, Miete und eine QR-Rechnung mit QR-IBAN braucht es in der Regel eine Schweizer Kontonummer. Ein Fremdwährungskonto hilft beim Ausland und ersetzt diese Nummer nicht von selbst. Die Produktseite sagt, welche Kontodaten dazugehören.
Ein Konto, das nur auf die natürliche Person lautet und den Firmennamen nicht trägt, reicht für eine GmbH oder eine AG nicht aus. Diese Gesellschaften brauchen ein Konto auf den Namen der Gesellschaft. Für den Einzelunternehmer kann ein personenbezogenes Geschäftskonto dagegen die richtige Form sein.
Karte und Bargeld sind nur enthalten, wenn das Preisblatt das so ausweist. Manche Pakete enthalten eine Debitkarte, beim reinen Kontokorrent wird dieselbe Karte separat belastet. Bezüge an eigenen Automaten und Bezüge an fremden Automaten stehen oft in verschiedenen Zeilen.
Nur die Schnittstellen, die der Anbieter selbst nennt, gehören in den Vergleich. Eine Datei, die Sie aus dem E-Banking exportieren, ist davon unabhängig und zählt nicht als Integration, solange der Anbieter kein bestimmtes System ausweist.
Eine Filialbank oder eine Kantonalbank bleibt die Adresse, wenn Bargeld, eine Kreditlimite oder Beratung vor Ort dazugehören. Ein digital eröffnetes Konto rechnet Fremdwährung oft transparenter ab und scheitert trotzdem an der QR-Rechnung, wenn keine Schweizer IBAN dazugehört. Viele Betriebe führen Franken lokal und Fremdwährung bei einem zweiten Institut.