Ein Depot führt deine Wertpapiere bei einer Bank oder einem Broker. Aktien und Obligationen stehen dort als Buchung. Das Geld für Käufe und Verkäufe liegt auf dem verbundenen Konto. Ein Blatt für die Schublade bekommst du nicht.
Im Vergleich oben stehen die Konditionen nebeneinander. Du schaust auf die Depotgebühr und auf die Courtage. Du prüfst, ob Einzelaktien und Obligationen handelbar sind. Börse, Währung und Steuerausweis gehören in dieselbe Prüfung.
Kein Angebot ist für jedes Depot das günstigste. Ein grosser Bestand, der liegen bleibt, spürt eine Gebühr auf das Vermögen. Viele kleine Käufe spüren die Gebühr pro Auftrag. Die Beträge setzt der Anbieter in seinem Preisblatt. Sie können sich ändern.
Schweizer Aktien kaufst du an der SIX Swiss Exchange. Gehandelt wird in Franken. An Börsentagen läuft der Aktienhandel von 9.00 bis 17.30 Uhr. Ab 17.20 Uhr folgt die Schlussauktion. Am Wochenende und an den Feiertagen der Börse ist zu.
Den Auftrag gibst du deinem Broker. Er leitet ihn an die Börse. Du stellst ihn nicht selbst ins Orderbuch. Nach der Ausführung siehst du die Stücke im Depot.
BX Swiss ist eine kleinere Börse in der Schweiz. Die liquiden Namen laufen über die SIX. Aktien aus dem Ausland kaufst du an deren Börse, wenn dein Broker den Platz führt. Obligationen haben eigene Zeiten. Dein Auftrag wartet, bis dieses Segment offen ist.
Die Depotgebühr zahlst du für die Führung des Depots. Sie läuft auch in einem Jahr ohne Kauf. Manche Anbieter setzen sie auf null. Andere nehmen einen festen Betrag im Jahr. Wieder andere nehmen einen Prozentsatz des Bestands. Je grösser das Depot, desto höher wird dieser Posten.
Die Courtage zahlst du für den einzelnen Auftrag. Sie kann ein Prozentsatz des Kurswerts sein. Sie kann ein fester Betrag pro Auftrag sein. Oft gibt es eine Untergrenze. Die trifft kleine Käufe. Der Prozentsatz trifft grosse Aufträge. Für Obligationen steht im Preisblatt oft eine eigene Zeile.
Ein Wechsel in eine andere Währung ist ein eigener Posten. Eine Börsengebühr kann separat stehen oder in der Courtage stecken. Die Stempelsteuer ist keines von beidem. Was dein Broker für Auftrag und Depot verlangt, steht nur bei ihm. Einen einheitlichen Preis für alle gibt es nicht.
Eine Einzelaktie ist ein Anteil an einer Gesellschaft. Du suchst sie mit dem Namen, der Valorennummer oder der ISIN. Hat die Firma zwei kotierte Papiere, sind sie nicht austauschbar. Namenaktie und Genussschein können im Kurs und im Stimmrecht auseinanderliegen.
Ein Limit setzt den höchsten Kaufpreis oder den tiefsten Verkaufspreis. Ein Marktauftrag nimmt den nächsten handelbaren Kurs. In der Eröffnung und in der Schlussauktion kann der vom letzten gezeigten Stand abweichen.
Nicht überall kaufst du Bruchteile. Fehlen sie, muss dein Betrag mindestens ein ganzes Stück decken. Mit Bruchteilen geht ein fester Frankenbetrag auch bei einem hohen Kurs auf. Das Stimmrecht einer ganzen Aktie hast du damit oft nicht.
Ein Sparplan kauft in deinem Rhythmus nach, solange das Konto gedeckt ist. Einzelaktien sind darin nicht überall wählbar. Viele Pläne nehmen Fonds. Schweizer Aktien an der SIX zahlst du in Franken. Eine fremde Währung tauscht der Broker, ausser sie liegt schon auf dem Konto.
Mit einer Obligation leihst du einem Schuldner Geld. Das kann der Bund sein, ein Kanton, eine Bank oder eine Firma. Du kaufst einen Nennwert. Der Kurs steht in Prozent davon. 100 entspricht pari. Darüber zahlst du mehr, als am Ende an Nennwert zurückkommt.
Auf dem Beleg stehen Kurswert und Marchzins. Der Kurswert ist Prozentsatz mal Nennwert. Der Marchzins ist der Zins seit dem letzten Zinstermin. Ihn zahlst du beim Kauf mit. Am Zinstermin kommt der volle Kupon auf das Depot, das die Obligation dann hält.
Die kleinste Stückelung steht in den Bedingungen dieser Obligation. Du kaufst ein Vielfaches davon. Nicht jeder Broker führt Obligationen. Manche führen nur einen Teil der Titel an der SIX. Schau das nach, bevor du dich allein an der Aktien-Courtage orientierst.
Auf den Zins eines Schuldners mit Sitz in der Schweiz fällt Verrechnungssteuer an. Beim Börsenkauf kommen Courtage und Stempelsteuer dazu. Hältst du bis zum Verfall, erhältst du den Nennwert, soweit der Schuldner zahlt. Verkaufst du vorher, erhältst du den Börsenkurs plus Marchzins.
Die Stempelsteuer im Depotalltag ist die eidgenössische Umsatzabgabe. Sie betrifft Kauf und Verkauf von Wertpapieren gegen Bezahlung. Sie ist eine Abgabe des Bundes. Dein Broker nimmt sie nicht als eigene Marge.
Sie wird fällig, wenn ein inländischer Effektenhändler mitwirkt. Das ist eine Bank oder ein Vermittler in der Schweiz, der das Geschäft ausführt oder vermittelt. Ohne diese Beteiligung entsteht die Abgabe nicht.
Gerechnet wird auf den bezahlten Betrag des Titels, nicht auf die Prozentzahl eines Obligationenkurses. Der gesetzliche Satz beträgt 1,5 Promille, wenn der Emittent Sitz in der Schweiz oder in Liechtenstein hat. Er beträgt 3 Promille, wenn der Emittent im übrigen Ausland sitzt. Die Währung des Titels ändert den Satz nicht.
Der Effektenhändler führt die Abgabe ab. Dir belastet er die Hälfte, die auf dich entfällt. Das sind 0,75 Promille bei einem inländischen Titel und 1,5 Promille bei einem ausländischen Titel. Auf einen Preis von 10'000 Franken sind das 7,50 Franken beim inländischen Titel und 15 Franken beim ausländischen Titel. Beim Verkauf fällt dieselbe Hälfte noch einmal an.
Ein Fonds mit Sitz im Ausland bleibt ausländisch. Das gilt auch an der SIX und auch in Franken. Eine Aktie einer Schweizer Gesellschaft bleibt inländisch. Die Ausgabe einer Obligation ist von der Abgabe ausgenommen. Der spätere Kauf an der Börse unterliegt ihr. Die Rückzahlung am Verfall löst sie nicht aus.
Bei einem Broker im Ausland fehlt die Abgabe, solange kein inländischer Effektenhändler mitwirkt. Schaltet sich eine Schweizer Bank dazwischen, kann sie trotzdem anfallen.
Auf die Dividende einer Schweizer Gesellschaft behält der Bund 35 Prozent ein. Dasselbe gilt für den Zins einer Obligation, wenn der Schuldner Sitz in der Schweiz hat. Auf dem Konto siehst du den Nettobetrag. In die Steuererklärung gehört der Bruttobetrag.
Die 35 Prozent sind eine Sicherungssteuer. Sie sollen Ertrag und Depot in die Erklärung bringen. Sie sind nicht der endgültige Steuerbetrag auf diesem Ertrag. Mit Wohnsitz in der Schweiz werden sie angerechnet, wenn du Titel und Bruttoertrag deklarierst.
Du reichst dafür keinen Antrag beim Broker ein. Du füllst das Wertschriftenverzeichnis aus. Zuständig ist der Kanton deines Wohnsitzes am 31. Dezember. Übersteigt der Einbehalt deine Steuer, wird der Rest ausbezahlt. Der Anspruch endet drei Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem der Ertrag fällig wurde.
Ausländische Aktien und ausländische Obligationen tragen diese Schweizer Abgabe nicht. Der Staat des Emittenten kann trotzdem etwas einbehalten. Den Ertrag deklarierst du in Franken, auch wenn netto weniger ankam.
Eine Abgeltungsteuer wie in Deutschland gibt es nicht. Der Broker behält auf einen privaten Kursgewinn keine Pauschale ein. Die Steuer auf Dividende und Zins erledigt das nicht. Einen pauschalen Abzug, den du ihm für deine Erträge meldest, gibt es auch nicht.
Die KESt aus Österreich gibt es hier ebenfalls nicht. Auf den privaten Verkauf einer Aktie oder Obligation zieht niemand eine solche Steuer ab.
Dividende und Kupon versteuerst du als Einkommen. Dazu kommen die direkte Bundessteuer und die Steuer von Kanton und Gemeinde. Der Satz folgt deinem Einkommen und deinem Wohnort. Er ist nicht für alle Haushalte gleich.
Private Kursgewinne auf Wertpapieren sind steuerfrei. Private Verluste ziehst du nicht ab. Der Broker führt keinen Verlusttopf über die Jahre. Das gilt, solange du privat anlegst. Stuft die Behörde den Handel als Erwerb ein, werden die Gewinne Einkommen.
Zur Vermögenssteuer zählt das Depot trotzdem. Erhoben wird sie von Kanton und Gemeinde, nicht vom Bund. Den Bestand nimmst du in die Erklärung auf. Ein Ausweis deiner Bank erleichtert den Übertrag.
Er stellt Broker nebeneinander, bei denen du mit Wohnsitz in der Schweiz ein Depot eröffnen kannst. Du siehst, was Halten und Handeln kosten und welche Papiere du kaufen kannst. Die Tabelle ersetzt das Preisblatt des Anbieters nicht.
Das Depot ist die Aufstellung deiner Wertpapiere. Es ist vom Geldkonto getrennt, über das Käufe laufen. Auf den Titeln selbst gibt es keinen Sparzins.
Die Depotgebühr zahlst du fürs Halten, auch ohne Handel. Die Courtage zahlst du pro Auftrag. Eine kann fehlen, während die andere bleibt. Beides ist eine Leistung des Brokers, kein Steuersatz.
Wenn der Bestand gross ist und du selten handelst. Dann fehlt der jährliche Abzug auf dem Vermögen. Dafür kann der einzelne Kauf teurer sein. Rechne mit deiner Auftragsgrösse, nicht mit einem Musterfall.
Das ist eine Untergrenze pro Auftrag. Liegt der Prozentsatz darunter, zahlst du trotzdem diesen Mindestbetrag. Kleine Käufe werden dadurch im Verhältnis zum Kurswert teuer. Die Höhe setzt jeder Broker selbst.
Die Börse, an der die kotierten Schweizer Aktien und viele Obligationen gehandelt werden. Dort entstehen die Kurse der liquiden Titel. Dein Broker führt den Auftrag für dich aus.
Der Aktienhandel läuft an Börsentagen von 9.00 bis 17.30 Uhr. Die letzten zehn Minuten gehören der Schlussauktion. Samstag, Sonntag und die Feiertage der Börse bleiben geschlossen. Liegt dein Auftrag ausserhalb, wartet er bis zur nächsten Handelsphase.
Nein. Die kaufst du an einer Börse im Ausland, wenn dein Broker den Platz anbietet. Die SIX ersetzt diesen Platz nicht. Für Schweizer Standardwerte reicht sie.
Auf dem Beleg stehen der Kurswert, die Courtage und bei einem inländischen Effektenhändler die Stempelsteuer. Kaufst du nicht in Franken, kommt der Umtausch dazu. Die Höhe der Courtage liest du beim Broker nach.
Du erkennst sie an der Valorennummer und an der ISIN. Der Firmenname allein reicht nicht, wenn zwei Papiere kotiert sind. Namenaktie und Genussschein sind verschiedene Titel. Im Auftrag zählt die Nummer.
Wenn dir der Preis nicht egal ist, ja. Das Limit deckelt, was du zahlst oder mindestens erlöst. Es kann unausgeführt bleiben. Ein Marktauftrag geht zum nächsten Kurs, auch wenn der gerade springt.
Das geht nur, wenn dein Broker Bruchteile anbietet. Sonst brauchst du genug für eine ganze Aktie. Mit Bruchteilen wird auch ein kleiner Betrag angelegt. An der Generalversammlung mitreden kannst du damit oft nicht.
Das geht nicht bei jedem Anbieter. Viele automatische Pläne kaufen Fonds. Wo eine Einzelaktie im Plan ist, gilt derselbe Unterschied zwischen ganzen Stücken und Bruchteilen. Der Plan sperrt das Geld nicht. Du kannst ihn stoppen.
An der SIX in Franken. Ein Frankenkonto reicht dafür ohne Wechsel bei jedem Kauf. US-Aktien laufen in Dollar, viele europäische Titel in Euro. Den Aufschlag für den Wechsel setzt der Broker.
Eine Obligation ist ein handelbarer Kredit an einen bestimmten Schuldner. Du hältst einen Nennwert. Der Kurs steht in Prozent. Am Ende der Laufzeit soll der Nennwert zurückkommen, wenn der Schuldner zahlt.
Das ist der aufgelaufene Zins seit dem letzten Termin. Du zahlst ihn beim Kauf obendrauf und bekommst ihn beim Verkauf gutgeschrieben. Er ist keine Gebühr des Brokers.
Nein. Ein Teil der Angebote führt nur Aktien und Fonds oder nur einzelne Obligationen. Ob dein Titel dabei ist, siehst du beim Broker. Die Courtage auf Aktien sagt dazu nichts.
Ja, wenn dein Broker beide handelt. Beides wird dann in demselben Depot geführt. Die Gebühr pro Auftrag kann trotzdem aus zwei verschiedenen Zeilen stammen.
So heisst im Depot die eidgenössische Umsatzabgabe. Sie hängt am Handel, nicht am Preisblatt des Brokers. Du siehst sie als eigene Zeile auf dem Beleg.
Der gesetzliche Satz auf den Preis beträgt 1,5 Promille, wenn der Emittent Sitz in der Schweiz oder in Liechtenstein hat. Sitzt er im übrigen Ausland, sind es 3 Promille. Dir wird die Hälfte belastet, also 0,75 Promille oder 1,5 Promille. Das gilt beim Kauf und noch einmal beim Verkauf.
Wenn ein inländischer Effektenhändler den Handel ausführt oder vermittelt. Eine Bank in der Schweiz ist das im Normalfall. Kauf und Verkauf zählen je für sich. Dein Wohnsitz allein löst die Abgabe nicht aus.
Ja. Es zählt der Sitz des Emittenten, nicht das Wort Aktie oder Obligation. Ein Schweizer Schuldner führt zum inländischen Satz. Ein Schuldner im übrigen Ausland führt zum höheren Satz. Die Währung ändert daran nichts.
Die Rückgabe des Titels zur Rückzahlung am Verfall ist ausgenommen. Ein Verkauf über die Börse vor dem Verfall ist ein normaler Umsatz. Dann gilt deine Hälfte, sofern ein inländischer Effektenhändler beteiligt ist.
Nicht, solange kein inländischer Effektenhändler am Geschäft beteiligt ist. Eine dazwischengeschaltete Schweizer Bank kann die Abgabe auslösen. Ob du Dividende und Zins versteuerst, entscheidet das nicht.
Der Bund behält 35 Prozent auf Dividenden von Schweizer Gesellschaften ein. Du erhältst den Rest auf dem Konto. Den Einbehalt holst du über die Steuererklärung zurück, wenn du den Bruttoertrag deklarierst. Er sitzt nicht als zweiter Satz auf deiner Einkommenssteuer.
Ja, wenn der Schuldner Sitz in der Schweiz hat. Der Kupon kommt dann gekürzt an. Den Zins vor diesem Abzug deklarierst du. Hat der Schuldner Sitz im Ausland, gibt es diese Schweizer Abgabe auf dem Zins nicht.
Du deklarierst jede Position mit dem Bestand am Jahresende und dem Ertrag vor Abzug. Der Kanton verrechnet den Einbehalt mit deiner Rechnung. Versäumst du das, bleibt der Abzug bei dir. Drei Jahre nach dem Ende des Fälligkeitsjahres ist der Anspruch weg.
Nein. Das ist die pauschale deutsche Steuer, die der Broker auf Kapitalerträge einbehält. Hier versteuerst du Dividende und Zins mit der normalen Einkommenssteuer. Private Kursgewinne bleiben dabei aussen vor.
Nein. Das ist die österreichische Kapitalertragsteuer. Auf private Verkäufe in der Schweiz wird sie nicht erhoben.
Im Privatvermögen ja. Die Differenz zwischen Kauf und Verkauf ist dann kein Einkommen. Verluste aus demselben privaten Verkauf ziehst du nicht ab. Dividende und Kupon bleiben Einkommen, auch wenn der Kursgewinn frei ist.
Sicher privat bleibt er, wenn fünf Punkte zusammen erfüllt sind. Die verkauften Titel lagen mindestens sechs Monate im Depot. Alle Käufe und Verkäufe eines Jahres ergeben höchstens das Fünffache deines Wertschriften- und Guthabenbestands zu Beginn der Periode.
Die Gewinne ersetzen nicht das Einkommen, von dem du lebst. Als Anhalt gelten Gewinne unter der Hälfte deines Reineinkommens. Die Papiere sind nicht fremdfinanziert, oder ihre Erträge sind grösser als die anteiligen Schuldzinsen. Derivate nutzt du nur zur Absicherung.
Fehlt ein Punkt, ist noch nicht automatisch Erwerb da. Dann zählt das Gesamtbild. Sehr häufiger Handel, hoher Kredit und Derivate ausserhalb der Absicherung sprechen dagegen. Kommt es zur Einstufung, können neben der Steuer Sozialabgaben anfallen.
Kanton und Gemeinde besteuern das Vermögen. Der Bund erhebt keine Vermögenssteuer. Kotierte Papiere setzt du per 31. Dezember zum Steuerwert an, in Franken. Schulden darfst du abziehen. Der Satz hängt von Kanton, Gemeinde und der Höhe des Vermögens ab.
Er erleichtert die Erklärung. Er zeigt Bestand am Jahresende, Bruttoerträge und einbehaltene Steuern. Schweizer Banken stellen ihn häufig aus. Ein Broker im Ausland lässt ihn oft weg. Ob er etwas kostet, steht in seinen Konditionen.
Die Wertpapiere im Depot gehören dir. Sie fallen nicht in die Konkursmasse. Die Einlagensicherung bis 100'000 Franken pro Person und Bank schützt Guthaben auf dem Konto. Einen Kursverlust ersetzt sie nicht.
Nur wenn der Emittent Sitz in der Schweiz oder in Liechtenstein hat. Sitzt der Fonds im Ausland, bleibt es beim höheren Satz. Der Handel in Franken an der SIX ändert das nicht.
Das ist der Abzug eines anderen Staats auf Dividende oder Zins, bevor das Geld ankommt. Sie ist nicht die Schweizer Verrechnungssteuer. Den Teil, den du dort nicht zurückholst, rechnest du mit dem Formular DA-1 an. Die anrechenbaren Beträge eines Jahres müssen zusammen mehr als 100 Franken ausmachen. Die Anrechnung endet bei der Schweizer Steuer, die auf diese Erträge entfällt.
Nein. Dieses Formular gehört zum deutschen Steuerrecht. Hier füllst du es nicht aus. Die Erträge deklarierst du in der Steuererklärung.