Broker-Vergleich (Schweiz)

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IBKR Depot
Interactive Brokers
CHF 0
DepotgebühriKeine Depotführungsgebühr.
0,05%
OrderkosteniMindestprovision: CHF 1
verfügbar
ETF-SparplaniETF-Sparpläne über IBKR sind technisch möglich (wiederkehrende Order), es gelten die regulären Orderkosten - kein separater kostenloser Sparplantarif.
✓ Zugang zu über 150 Börsenplätzen weltweit✓ Keine Depotführungsgebühr✓ Handel in zahlreichen Fremdwährungen ohne Spread-Aufschlag
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CHF 0
DepotgebühriKeine Depotgebuehr. Depotservice kostenlos.
0,50%
OrderkosteniMindestprovision: CHF 1
CHF 0
ETF-SparplaniWiederkehrende Kaeufe ausgewaehlter ETFs ohne Trading-Gebuehr. Stempelabgaben, TER und Verkaufsgebuehren bleiben. Einmalkaeufe und andere Produkte zum regulaeren Transaktionstarif.
✓ Depot ohne Depotgebuehr, Wertpapiere ab 0,50% und mindestens CHF 1✓ Wiederkehrende Kaeufe ausgewaehlter ETFs ohne Trading-Gebuehr, ab CHF 10✓ Wertpapiere werden bei Swissquote verwahrt
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Cornèrtrader
Trading-Konto
Cornèrtrader
CHF 0 bis CHF 10'000 Depotwert
DepotgebühriBis CHF 10'000 (Aktien/ETF): kostenlos. Danach vierteljaehrlich gestaffelt: CHF 20 (ab 10'000), CHF 25 (ab 50'000), CHF 50 (ab 100'000), CHF 60 (ab 250'000), CHF 70 (ab 500'000), 0,0125% pro Quartal (ab 1 Mio., max. CHF 5'000 pro Jahr). Zzgl. 8,1% MWST auf administrative Gebuehren.
0,12%
OrderkosteniStandard-Preiskategorie CONSISTENCY, sofern keine andere vereinbart ist: 0,12% an der SIX Swiss Exchange. Weitere Kategorien 0,10%, 0,08% und 0,07%. Die SIX-Boersengebuehr von 0,01% ist im Preis enthalten. Externe Boersengebuehren und die Stempelsteuer kommen je nach Markt dazu.
nicht verfügbar
ETF-Sparplan
✓ Brand der Corner Bank AG✓ Depotgebuehren erst ab CHF 10'000 Depotwert✓ Multi-Asset-Handelsplattform
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CHF 0
DepotgebühriKeine Depotgebuehren fuer Aktien/ETFs (Depotgebuehren fuer Aktien wurden 2024 gesenkt, Anfang 2025 vollstaendig abgeschafft laut offizieller Preisseite). Keine Kontofuehrungs- oder Inaktivitaetsgebuehren.
CHF 3
Orderkosteni0,08% (Classic-Kunden) auf Schweizer Aktien an der SIX, min. CHF 3 pro Titel; 0,08% auf US-Aktien, min. USD 1. Guenstigere Staffeln (0,05%/0,03%) fuer Platinum-/VIP-Kunden ab hoeherem Handelsvolumen.
verfügbar
ETF-Sparplan
✓ Keine Depotgebuehren✓ Keine Mindesteinzahlung✓ Keine Inaktivitaetsgebuehren✓ Guenstige Gebuehren fuer US-Aktien und ETFs
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0,230% p.a.
DepotgebühriUnter CHF 750'000 Depotwert 0,230% p.a., ab CHF 750'000 0,210% p.a., ab CHF 1,5 Mio. 0,190% p.a., mindestens CHF 50 je Depot und Jahr. Bei Migros-Bank-Fonds die halbe Depotgebuehr. Monatlich ermittelt und vierteljaehrlich verrechnet, zuzueglich Mehrwertsteuer. Preisbroschuere Stand 1. Juni 2026.
CHF 40
OrderkosteniTicket Fee Kauf und Verkauf ueber E-Banking, wenn verfuegbar: CHF 40. Ueber Betreuer oder Boersen-Hotline: CHF 100. Ab CHF 100'000 Zuschlag auf den gesamten Betrag: 0,020% am Schweizer Boersenplatz, 0,100% im Ausland. Boersengebuehren sowie staatliche Gebuehren und Abgaben werden weiterverrechnet. Preise Stand 1. Juni 2026.
nicht verfügbar
ETF-Sparplan
✓ Wertschriftendepot fuer Privatpersonen ab 18 Jahren, inklusive Aktien und ETFs✓ Ticket Fee CHF 40 im E-Banking✓ Depotgebuehr 0,230% p.a. unter CHF 750'000, mindestens CHF 50
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0,35% p.a.
Depotgebühri0,35% des durchschnittlichen Anlagevermoegens, vierteljaehrlich belastet. Unter 26 Jahren sowie Studierende unter 30 Jahren: 0,175% p.a.
0,75%
OrderkosteniMindestprovision: CHF 10
nicht verfügbar
ETF-Sparplan
✓ Execution-only-Wertschriftendepot fuer in der Schweiz wohnhafte UBS-Kundinnen und Kunden ab 18 Jahren✓ Handel an SIX, NYSE, NASDAQ und Xetra✓ Depotgebuehr 0,35% p.a., Courtage 0,75%, mindestens CHF 10
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PostFinance
E-Trading
PostFinance
CHF 18 pro Quartal
DepotgebühriCHF 18 Depotgebuehr pro Quartal (Belastung jeweils zu Quartalsbeginn: Januar/April/Juli/Oktober); keine anteilige Rueckerstattung bei Kuendigung waehrend des Quartals. Im Gegenzug CHF 18 Courtagen-Guthaben (Trading Credits) pro Quartal, das automatisch mit Transaktionskosten verrechnet wird; ungenutztes Guthaben verfaellt am Quartalsende.
CHF 6
OrderkosteniSIX und BX Swiss: CHF 6 bis Auftrag CHF CHF 500, 12 bis 1'CHF 000, 20 bis 5'000, danach weiter gestaffelt bis CHF 300 ab Auftrag 150'001. Courtagen werden bis zur Hoehe des quartalsweisen Trading-Credit-Guthabens (CHF 18) verrechnet. OTC-Obligationen 0,25%, mindestens CHF 50. Preisliste Stand 1. Januar 2026.
1%
ETF-SparplaniPro Ausfuehrung 1% des Anlagebetrags, mindestens CHF 1, fuer ausgewaehlte ETFs, Aktien und Themenzertifikate. Das quartalsweise Courtagen-Guthaben von CHF 18 wird verrechnet.
✓ CHF 18 Depotgebuehr pro Quartal, gleichzeitig als Courtagen-Guthaben nutzbar✓ Teil des PostFinance-Kontoverbunds
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Swissquote
Trading-Konto
Swissquote
CHF 20 pro Quartal
DepotgebühriGestaffelt nach Depotwert (ohne Bargeld): CHF 20 (0-50'000), CHF 25 (50'000,01-100'000), CHF 37,5 (100'000,01-150'000), max. CHF 50 (>150'000) pro Quartal. Ab CHF 1 Mio. zusaetzlich 0,0075% pro Quartal.
CHF 3
OrderkosteniGestaffelte Courtage nach Ordervolumen fuer Schweiz/USA/UK: CHF 3 (bis 500), CHF 5 (500,01-1'000), CHF 10 (1'000,01-2'000), CHF 29 (2'000,01-10'000), CHF 49 (10'000,01-15'000), CHF 79 (15'000,01-25'000), CHF 129 (25'000,01-50'000), CHF 190 (>50'000). Zusaetzlich CHF 0,85 Echtzeitdaten-Gebuehr pro Transaktion.
nicht verfügbar
ETF-Sparplan
✓ Fuehrende Schweizer Online-Bank mit FINMA-Lizenz✓ Zugang zu mehr als 3 Millionen Produkten (Aktien, ETF, Krypto und mehr)✓ Gratis Multiwaehrungskonto
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Zürcher Kantonalbank
Execution Only
Zürcher Kantonalbank
mind. CHF 50 p.a.
DepotgebühriPro Position, Preise ab Oktober 2025: 0,30% p.a. fuer im Inland verwahrte Wertschriften (mind. CHF 3 pro Monat), 0,40% p.a. fuer im Ausland verwahrte Wertschriften (mind. CHF 4 pro Monat). Mindestpreis CHF 50 p.a. je Depot, mit Zusatzleistungen CHF 60 p.a. Der Mindestpreis entfaellt, wenn ausschliesslich Produkte der Zuercher Kantonalbank inklusive Swisscanto gehalten werden. Berechnung auf taeglichen Bestaenden, Belastung vierteljaehrlich. Fuer Domizil Schweiz oder Liechtenstein zusaetzlich Mehrwertsteuer.
0,50%
OrderkosteniMindestprovision: CHF 50
nicht verfügbar
ETF-Sparplan
✓ Execution-only-Wertschriftendepot fuer selbststaendige Anlageentscheide✓ Courtage ueber eBanking und Mobile Banking ab 0,50%, mindestens CHF 50✓ Depot-Mindestpreis CHF 50 pro Jahr
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Raiffeisen Schweiz
Wertschriftendepot
Raiffeisen Schweiz
–
DepotgebühriJede Raiffeisenbank legt Zinssaetze und Preise selbst fest. Raiffeisen Schweiz publiziert auf der zentralen Produktseite keine einheitliche Depotgebuehr, sondern nur Empfehlungen.
Preis legt die lokale Raiffeisenbank fest.
OrderkosteniPreis legt die lokale Raiffeisenbank fest.
nicht verfügbar
ETF-Sparplan
✓ Wertschriftendepot fuer eigenstaendige Anlageentscheide, inklusive Aktienhandel✓ Handel online via E-Banking oder ueber die lokale Raiffeisenbank✓ Preise legt die jeweilige Raiffeisenbank fest
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Broker in der Schweiz vergleichen

Ein Depot führt deine Wertpapiere bei einer Bank oder einem Broker. Aktien und Obligationen stehen dort als Buchung. Das Geld für Käufe und Verkäufe liegt auf dem verbundenen Konto. Ein Blatt für die Schublade bekommst du nicht.

Im Vergleich oben stehen die Konditionen nebeneinander. Du schaust auf die Depotgebühr und auf die Courtage. Du prüfst, ob Einzelaktien und Obligationen handelbar sind. Börse, Währung und Steuerausweis gehören in dieselbe Prüfung.

Kein Angebot ist für jedes Depot das günstigste. Ein grosser Bestand, der liegen bleibt, spürt eine Gebühr auf das Vermögen. Viele kleine Käufe spüren die Gebühr pro Auftrag. Die Beträge setzt der Anbieter in seinem Preisblatt. Sie können sich ändern.

Handel an der SIX

Schweizer Aktien kaufst du an der SIX Swiss Exchange. Gehandelt wird in Franken. An Börsentagen läuft der Aktienhandel von 9.00 bis 17.30 Uhr. Ab 17.20 Uhr folgt die Schlussauktion. Am Wochenende und an den Feiertagen der Börse ist zu.

Den Auftrag gibst du deinem Broker. Er leitet ihn an die Börse. Du stellst ihn nicht selbst ins Orderbuch. Nach der Ausführung siehst du die Stücke im Depot.

BX Swiss ist eine kleinere Börse in der Schweiz. Die liquiden Namen laufen über die SIX. Aktien aus dem Ausland kaufst du an deren Börse, wenn dein Broker den Platz führt. Obligationen haben eigene Zeiten. Dein Auftrag wartet, bis dieses Segment offen ist.

Depotgebühr und Courtage

Die Depotgebühr zahlst du für die Führung des Depots. Sie läuft auch in einem Jahr ohne Kauf. Manche Anbieter setzen sie auf null. Andere nehmen einen festen Betrag im Jahr. Wieder andere nehmen einen Prozentsatz des Bestands. Je grösser das Depot, desto höher wird dieser Posten.

Die Courtage zahlst du für den einzelnen Auftrag. Sie kann ein Prozentsatz des Kurswerts sein. Sie kann ein fester Betrag pro Auftrag sein. Oft gibt es eine Untergrenze. Die trifft kleine Käufe. Der Prozentsatz trifft grosse Aufträge. Für Obligationen steht im Preisblatt oft eine eigene Zeile.

Ein Wechsel in eine andere Währung ist ein eigener Posten. Eine Börsengebühr kann separat stehen oder in der Courtage stecken. Die Stempelsteuer ist keines von beidem. Was dein Broker für Auftrag und Depot verlangt, steht nur bei ihm. Einen einheitlichen Preis für alle gibt es nicht.

Einzelaktien im Depot

Eine Einzelaktie ist ein Anteil an einer Gesellschaft. Du suchst sie mit dem Namen, der Valorennummer oder der ISIN. Hat die Firma zwei kotierte Papiere, sind sie nicht austauschbar. Namenaktie und Genussschein können im Kurs und im Stimmrecht auseinanderliegen.

Ein Limit setzt den höchsten Kaufpreis oder den tiefsten Verkaufspreis. Ein Marktauftrag nimmt den nächsten handelbaren Kurs. In der Eröffnung und in der Schlussauktion kann der vom letzten gezeigten Stand abweichen.

Nicht überall kaufst du Bruchteile. Fehlen sie, muss dein Betrag mindestens ein ganzes Stück decken. Mit Bruchteilen geht ein fester Frankenbetrag auch bei einem hohen Kurs auf. Das Stimmrecht einer ganzen Aktie hast du damit oft nicht.

Ein Sparplan kauft in deinem Rhythmus nach, solange das Konto gedeckt ist. Einzelaktien sind darin nicht überall wählbar. Viele Pläne nehmen Fonds. Schweizer Aktien an der SIX zahlst du in Franken. Eine fremde Währung tauscht der Broker, ausser sie liegt schon auf dem Konto.

Obligationen über den Broker

Mit einer Obligation leihst du einem Schuldner Geld. Das kann der Bund sein, ein Kanton, eine Bank oder eine Firma. Du kaufst einen Nennwert. Der Kurs steht in Prozent davon. 100 entspricht pari. Darüber zahlst du mehr, als am Ende an Nennwert zurückkommt.

Auf dem Beleg stehen Kurswert und Marchzins. Der Kurswert ist Prozentsatz mal Nennwert. Der Marchzins ist der Zins seit dem letzten Zinstermin. Ihn zahlst du beim Kauf mit. Am Zinstermin kommt der volle Kupon auf das Depot, das die Obligation dann hält.

Die kleinste Stückelung steht in den Bedingungen dieser Obligation. Du kaufst ein Vielfaches davon. Nicht jeder Broker führt Obligationen. Manche führen nur einen Teil der Titel an der SIX. Schau das nach, bevor du dich allein an der Aktien-Courtage orientierst.

Auf den Zins eines Schuldners mit Sitz in der Schweiz fällt Verrechnungssteuer an. Beim Börsenkauf kommen Courtage und Stempelsteuer dazu. Hältst du bis zum Verfall, erhältst du den Nennwert, soweit der Schuldner zahlt. Verkaufst du vorher, erhältst du den Börsenkurs plus Marchzins.

Stempelsteuer auf Kauf und Verkauf

Die Stempelsteuer im Depotalltag ist die eidgenössische Umsatzabgabe. Sie betrifft Kauf und Verkauf von Wertpapieren gegen Bezahlung. Sie ist eine Abgabe des Bundes. Dein Broker nimmt sie nicht als eigene Marge.

Sie wird fällig, wenn ein inländischer Effektenhändler mitwirkt. Das ist eine Bank oder ein Vermittler in der Schweiz, der das Geschäft ausführt oder vermittelt. Ohne diese Beteiligung entsteht die Abgabe nicht.

Gerechnet wird auf den bezahlten Betrag des Titels, nicht auf die Prozentzahl eines Obligationenkurses. Der gesetzliche Satz beträgt 1,5 Promille, wenn der Emittent Sitz in der Schweiz oder in Liechtenstein hat. Er beträgt 3 Promille, wenn der Emittent im übrigen Ausland sitzt. Die Währung des Titels ändert den Satz nicht.

Der Effektenhändler führt die Abgabe ab. Dir belastet er die Hälfte, die auf dich entfällt. Das sind 0,75 Promille bei einem inländischen Titel und 1,5 Promille bei einem ausländischen Titel. Auf einen Preis von 10'000 Franken sind das 7,50 Franken beim inländischen Titel und 15 Franken beim ausländischen Titel. Beim Verkauf fällt dieselbe Hälfte noch einmal an.

Ein Fonds mit Sitz im Ausland bleibt ausländisch. Das gilt auch an der SIX und auch in Franken. Eine Aktie einer Schweizer Gesellschaft bleibt inländisch. Die Ausgabe einer Obligation ist von der Abgabe ausgenommen. Der spätere Kauf an der Börse unterliegt ihr. Die Rückzahlung am Verfall löst sie nicht aus.

Bei einem Broker im Ausland fehlt die Abgabe, solange kein inländischer Effektenhändler mitwirkt. Schaltet sich eine Schweizer Bank dazwischen, kann sie trotzdem anfallen.

Verrechnungssteuer auf Schweizer Erträge

Auf die Dividende einer Schweizer Gesellschaft behält der Bund 35 Prozent ein. Dasselbe gilt für den Zins einer Obligation, wenn der Schuldner Sitz in der Schweiz hat. Auf dem Konto siehst du den Nettobetrag. In die Steuererklärung gehört der Bruttobetrag.

Die 35 Prozent sind eine Sicherungssteuer. Sie sollen Ertrag und Depot in die Erklärung bringen. Sie sind nicht der endgültige Steuerbetrag auf diesem Ertrag. Mit Wohnsitz in der Schweiz werden sie angerechnet, wenn du Titel und Bruttoertrag deklarierst.

Du reichst dafür keinen Antrag beim Broker ein. Du füllst das Wertschriftenverzeichnis aus. Zuständig ist der Kanton deines Wohnsitzes am 31. Dezember. Übersteigt der Einbehalt deine Steuer, wird der Rest ausbezahlt. Der Anspruch endet drei Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem der Ertrag fällig wurde.

Ausländische Aktien und ausländische Obligationen tragen diese Schweizer Abgabe nicht. Der Staat des Emittenten kann trotzdem etwas einbehalten. Den Ertrag deklarierst du in Franken, auch wenn netto weniger ankam.

Keine KESt und keine Abgeltungsteuer

Eine Abgeltungsteuer wie in Deutschland gibt es nicht. Der Broker behält auf einen privaten Kursgewinn keine Pauschale ein. Die Steuer auf Dividende und Zins erledigt das nicht. Einen pauschalen Abzug, den du ihm für deine Erträge meldest, gibt es auch nicht.

Die KESt aus Österreich gibt es hier ebenfalls nicht. Auf den privaten Verkauf einer Aktie oder Obligation zieht niemand eine solche Steuer ab.

Dividende und Kupon versteuerst du als Einkommen. Dazu kommen die direkte Bundessteuer und die Steuer von Kanton und Gemeinde. Der Satz folgt deinem Einkommen und deinem Wohnort. Er ist nicht für alle Haushalte gleich.

Private Kursgewinne auf Wertpapieren sind steuerfrei. Private Verluste ziehst du nicht ab. Der Broker führt keinen Verlusttopf über die Jahre. Das gilt, solange du privat anlegst. Stuft die Behörde den Handel als Erwerb ein, werden die Gewinne Einkommen.

Zur Vermögenssteuer zählt das Depot trotzdem. Erhoben wird sie von Kanton und Gemeinde, nicht vom Bund. Den Bestand nimmst du in die Erklärung auf. Ein Ausweis deiner Bank erleichtert den Übertrag.

Häufige Fragen

Was vergleicht der Broker-Vergleich?

Er stellt Broker nebeneinander, bei denen du mit Wohnsitz in der Schweiz ein Depot eröffnen kannst. Du siehst, was Halten und Handeln kosten und welche Papiere du kaufen kannst. Die Tabelle ersetzt das Preisblatt des Anbieters nicht.

Was ist ein Depot?

Das Depot ist die Aufstellung deiner Wertpapiere. Es ist vom Geldkonto getrennt, über das Käufe laufen. Auf den Titeln selbst gibt es keinen Sparzins.

Was unterscheidet Depotgebühr und Courtage?

Die Depotgebühr zahlst du fürs Halten, auch ohne Handel. Die Courtage zahlst du pro Auftrag. Eine kann fehlen, während die andere bleibt. Beides ist eine Leistung des Brokers, kein Steuersatz.

Wann ist ein Depot ohne Depotgebühr günstiger?

Wenn der Bestand gross ist und du selten handelst. Dann fehlt der jährliche Abzug auf dem Vermögen. Dafür kann der einzelne Kauf teurer sein. Rechne mit deiner Auftragsgrösse, nicht mit einem Musterfall.

Was ist eine Mindestcourtage?

Das ist eine Untergrenze pro Auftrag. Liegt der Prozentsatz darunter, zahlst du trotzdem diesen Mindestbetrag. Kleine Käufe werden dadurch im Verhältnis zum Kurswert teuer. Die Höhe setzt jeder Broker selbst.

Was ist die SIX?

Die Börse, an der die kotierten Schweizer Aktien und viele Obligationen gehandelt werden. Dort entstehen die Kurse der liquiden Titel. Dein Broker führt den Auftrag für dich aus.

Wann wird an der SIX gehandelt?

Der Aktienhandel läuft an Börsentagen von 9.00 bis 17.30 Uhr. Die letzten zehn Minuten gehören der Schlussauktion. Samstag, Sonntag und die Feiertage der Börse bleiben geschlossen. Liegt dein Auftrag ausserhalb, wartet er bis zur nächsten Handelsphase.

Reicht die SIX für Aktien aus dem Ausland?

Nein. Die kaufst du an einer Börse im Ausland, wenn dein Broker den Platz anbietet. Die SIX ersetzt diesen Platz nicht. Für Schweizer Standardwerte reicht sie.

Welche Posten stehen auf einem Aktienkauf?

Auf dem Beleg stehen der Kurswert, die Courtage und bei einem inländischen Effektenhändler die Stempelsteuer. Kaufst du nicht in Franken, kommt der Umtausch dazu. Die Höhe der Courtage liest du beim Broker nach.

Woran erkenne ich die richtige Aktie?

Du erkennst sie an der Valorennummer und an der ISIN. Der Firmenname allein reicht nicht, wenn zwei Papiere kotiert sind. Namenaktie und Genussschein sind verschiedene Titel. Im Auftrag zählt die Nummer.

Soll ich ein Limit setzen?

Wenn dir der Preis nicht egal ist, ja. Das Limit deckelt, was du zahlst oder mindestens erlöst. Es kann unausgeführt bleiben. Ein Marktauftrag geht zum nächsten Kurs, auch wenn der gerade springt.

Kann ich Bruchteile von Aktien kaufen?

Das geht nur, wenn dein Broker Bruchteile anbietet. Sonst brauchst du genug für eine ganze Aktie. Mit Bruchteilen wird auch ein kleiner Betrag angelegt. An der Generalversammlung mitreden kannst du damit oft nicht.

Kann ich Einzelaktien im Sparplan kaufen?

Das geht nicht bei jedem Anbieter. Viele automatische Pläne kaufen Fonds. Wo eine Einzelaktie im Plan ist, gilt derselbe Unterschied zwischen ganzen Stücken und Bruchteilen. Der Plan sperrt das Geld nicht. Du kannst ihn stoppen.

In welcher Währung laufen Schweizer Aktien?

An der SIX in Franken. Ein Frankenkonto reicht dafür ohne Wechsel bei jedem Kauf. US-Aktien laufen in Dollar, viele europäische Titel in Euro. Den Aufschlag für den Wechsel setzt der Broker.

Was ist eine Obligation?

Eine Obligation ist ein handelbarer Kredit an einen bestimmten Schuldner. Du hältst einen Nennwert. Der Kurs steht in Prozent. Am Ende der Laufzeit soll der Nennwert zurückkommen, wenn der Schuldner zahlt.

Was ist der Marchzins?

Das ist der aufgelaufene Zins seit dem letzten Termin. Du zahlst ihn beim Kauf obendrauf und bekommst ihn beim Verkauf gutgeschrieben. Er ist keine Gebühr des Brokers.

Bietet jeder Broker Obligationen?

Nein. Ein Teil der Angebote führt nur Aktien und Fonds oder nur einzelne Obligationen. Ob dein Titel dabei ist, siehst du beim Broker. Die Courtage auf Aktien sagt dazu nichts.

Liegen Aktien und Obligationen im selben Depot?

Ja, wenn dein Broker beide handelt. Beides wird dann in demselben Depot geführt. Die Gebühr pro Auftrag kann trotzdem aus zwei verschiedenen Zeilen stammen.

Was ist die Stempelsteuer?

So heisst im Depot die eidgenössische Umsatzabgabe. Sie hängt am Handel, nicht am Preisblatt des Brokers. Du siehst sie als eigene Zeile auf dem Beleg.

Wie hoch ist die Umsatzabgabe für mich?

Der gesetzliche Satz auf den Preis beträgt 1,5 Promille, wenn der Emittent Sitz in der Schweiz oder in Liechtenstein hat. Sitzt er im übrigen Ausland, sind es 3 Promille. Dir wird die Hälfte belastet, also 0,75 Promille oder 1,5 Promille. Das gilt beim Kauf und noch einmal beim Verkauf.

Wann wird die Stempelsteuer fällig?

Wenn ein inländischer Effektenhändler den Handel ausführt oder vermittelt. Eine Bank in der Schweiz ist das im Normalfall. Kauf und Verkauf zählen je für sich. Dein Wohnsitz allein löst die Abgabe nicht aus.

Gilt die Stempelsteuer auch für Obligationen?

Ja. Es zählt der Sitz des Emittenten, nicht das Wort Aktie oder Obligation. Ein Schweizer Schuldner führt zum inländischen Satz. Ein Schuldner im übrigen Ausland führt zum höheren Satz. Die Währung ändert daran nichts.

Fällt die Stempelsteuer bei der Rückzahlung an?

Die Rückgabe des Titels zur Rückzahlung am Verfall ist ausgenommen. Ein Verkauf über die Börse vor dem Verfall ist ein normaler Umsatz. Dann gilt deine Hälfte, sofern ein inländischer Effektenhändler beteiligt ist.

Zahle ich die Stempelsteuer beim ausländischen Broker?

Nicht, solange kein inländischer Effektenhändler am Geschäft beteiligt ist. Eine dazwischengeschaltete Schweizer Bank kann die Abgabe auslösen. Ob du Dividende und Zins versteuerst, entscheidet das nicht.

Was ist die Verrechnungssteuer?

Der Bund behält 35 Prozent auf Dividenden von Schweizer Gesellschaften ein. Du erhältst den Rest auf dem Konto. Den Einbehalt holst du über die Steuererklärung zurück, wenn du den Bruttoertrag deklarierst. Er sitzt nicht als zweiter Satz auf deiner Einkommenssteuer.

Gilt die Verrechnungssteuer auf Obligationenzinsen?

Ja, wenn der Schuldner Sitz in der Schweiz hat. Der Kupon kommt dann gekürzt an. Den Zins vor diesem Abzug deklarierst du. Hat der Schuldner Sitz im Ausland, gibt es diese Schweizer Abgabe auf dem Zins nicht.

Wie hole ich die 35 Prozent zurück?

Du deklarierst jede Position mit dem Bestand am Jahresende und dem Ertrag vor Abzug. Der Kanton verrechnet den Einbehalt mit deiner Rechnung. Versäumst du das, bleibt der Abzug bei dir. Drei Jahre nach dem Ende des Fälligkeitsjahres ist der Anspruch weg.

Gibt es in der Schweiz eine Abgeltungsteuer?

Nein. Das ist die pauschale deutsche Steuer, die der Broker auf Kapitalerträge einbehält. Hier versteuerst du Dividende und Zins mit der normalen Einkommenssteuer. Private Kursgewinne bleiben dabei aussen vor.

Gibt es die KESt?

Nein. Das ist die österreichische Kapitalertragsteuer. Auf private Verkäufe in der Schweiz wird sie nicht erhoben.

Sind Kursgewinne auf Aktien und Obligationen steuerfrei?

Im Privatvermögen ja. Die Differenz zwischen Kauf und Verkauf ist dann kein Einkommen. Verluste aus demselben privaten Verkauf ziehst du nicht ab. Dividende und Kupon bleiben Einkommen, auch wenn der Kursgewinn frei ist.

Wann gilt mein Handel als Erwerb?

Sicher privat bleibt er, wenn fünf Punkte zusammen erfüllt sind. Die verkauften Titel lagen mindestens sechs Monate im Depot. Alle Käufe und Verkäufe eines Jahres ergeben höchstens das Fünffache deines Wertschriften- und Guthabenbestands zu Beginn der Periode.

Die Gewinne ersetzen nicht das Einkommen, von dem du lebst. Als Anhalt gelten Gewinne unter der Hälfte deines Reineinkommens. Die Papiere sind nicht fremdfinanziert, oder ihre Erträge sind grösser als die anteiligen Schuldzinsen. Derivate nutzt du nur zur Absicherung.

Fehlt ein Punkt, ist noch nicht automatisch Erwerb da. Dann zählt das Gesamtbild. Sehr häufiger Handel, hoher Kredit und Derivate ausserhalb der Absicherung sprechen dagegen. Kommt es zur Einstufung, können neben der Steuer Sozialabgaben anfallen.

Wie wird das Depot bei der Vermögenssteuer angesetzt?

Kanton und Gemeinde besteuern das Vermögen. Der Bund erhebt keine Vermögenssteuer. Kotierte Papiere setzt du per 31. Dezember zum Steuerwert an, in Franken. Schulden darfst du abziehen. Der Satz hängt von Kanton, Gemeinde und der Höhe des Vermögens ab.

Brauche ich einen Steuerausweis?

Er erleichtert die Erklärung. Er zeigt Bestand am Jahresende, Bruttoerträge und einbehaltene Steuern. Schweizer Banken stellen ihn häufig aus. Ein Broker im Ausland lässt ihn oft weg. Ob er etwas kostet, steht in seinen Konditionen.

Was passiert mit dem Depot, wenn die Bank ausfällt?

Die Wertpapiere im Depot gehören dir. Sie fallen nicht in die Konkursmasse. Die Einlagensicherung bis 100'000 Franken pro Person und Bank schützt Guthaben auf dem Konto. Einen Kursverlust ersetzt sie nicht.

Ist ein ETF an der SIX immer ein Schweizer Titel?

Nur wenn der Emittent Sitz in der Schweiz oder in Liechtenstein hat. Sitzt der Fonds im Ausland, bleibt es beim höheren Satz. Der Handel in Franken an der SIX ändert das nicht.

Was ist ausländische Quellensteuer?

Das ist der Abzug eines anderen Staats auf Dividende oder Zins, bevor das Geld ankommt. Sie ist nicht die Schweizer Verrechnungssteuer. Den Teil, den du dort nicht zurückholst, rechnest du mit dem Formular DA-1 an. Die anrechenbaren Beträge eines Jahres müssen zusammen mehr als 100 Franken ausmachen. Die Anrechnung endet bei der Schweizer Steuer, die auf diese Erträge entfällt.

Gibt es einen Freistellungsauftrag?

Nein. Dieses Formular gehört zum deutschen Steuerrecht. Hier füllst du es nicht aus. Die Erträge deklarierst du in der Steuererklärung.

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