









Diese Seite stellt Anbieter gegenüber, bei denen du in der Schweiz Bitcoin verkaufen kannst. Du gibst den Coin ab und erhältst eine Gutschrift, soweit der Anbieter den Verkauf ausweist. Ob der Betrag in Franken oder in einer anderen Währung ankommt, steht bei ihm und nicht als Vorgabe dieser Liste.
Der Kaufvergleich beantwortet den Verkauf nicht mit. Gelistet ist, wer den Verkauf für einen Wohnsitz in der Schweiz auf der eigenen Seite nennt.
Die Verkaufsgebühr ist der Preis des Auftrags, der Spread der Kursabstand. Beide können in Franken ausgewiesen sein. Sie müssen nicht den Zahlen des früheren Kaufs entsprechen, auch nicht beim selben Anbieter.
Die Karte zitiert die Preisseite und lässt ein Feld leer, wenn der Wert fehlt. Einen mittleren Frankenkurs zum Vergleichen setzt dieser Text nicht an.
Nach dem Verkauf liegt der Erlös auf dem Konto, das der Anbieter für Kunden in der Schweiz vorsieht. Die weitere Überweisung auf dein Bankkonto folgt seinem Weg. Eine frühere Einzahlung in Franken bedeutet nicht, dass die Gutschrift zwingend denselben Weg zurücknimmt.
PayPal als Kaufmittel legt die Auszahlung ebenfalls nicht fest. Fristen stehen in den Bedingungen. Die Übersicht erfindet keine Valuta.
Liegt Bitcoin schon in der Verwahrung des Anbieters, verkaufst du dieses Guthaben. Liegt es in einer eigenen Wallet, musst du es oft zuerst an ihn senden, wenn er eingehende Überweisungen annimmt. Ob das in der Schweiz geht, sagt seine Seite.
Die Gebühr für das Einsenden ist ein eigener Posten und nicht die Verkaufsgebühr. Sie erscheint nur, wenn sie veröffentlicht ist.
Private Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Bitcoin sind in der Schweiz grundsätzlich steuerfrei, private Verluste nicht abziehbar. Bis zum Verkauf bleibt der Bestand Vermögen und ist zum Periodenende zu deklarieren. Die kantonale Vermögenssteuer hängt am Bestand, nicht am Zahlweg.
Gewerbsmäßiger Handel wird anders eingeordnet. Stempelsteuer nennt die Karte nur, wenn der Anbieter sie für den Bitcoin-Verkauf selbst so bezeichnet. Ein automatischer Abzug steht ebenfalls nur bei seiner Angabe.
Vergleiche Verkaufsgebühr und Spread für die Menge, die du abgeben willst, und die Währung der Gutschrift. Ein günstiger Kauf in Franken vor Monaten sagt über den heutigen Verkauf wenig.
Die Identifizierung kann bei einem neuen Konto auch für den Verkauf anstehen. App und weitere Coins brauchst du nur, wenn du sie dafür nutzen willst. Am Tag des Verkaufs gilt die Preisseite des Anbieters.
Anbieter, die den Verkauf von Bitcoin für einen Wohnsitz in der Schweiz ausweisen. Die Währung der Gutschrift nennt der Anbieter selbst.
Nur wenn der Anbieter die Gutschrift in Franken beschreibt. Eine andere Währung bleibt möglich und steht dann bei ihm, nicht als Umrechnung dieser Liste.
Das müssen sie nicht sein. Die Karte führt sie getrennt, soweit beide veröffentlicht sind.
Ja. Er ist der Kursabstand und wirkt neben der Verkaufsgebühr, unabhängig von der Währung der Zeile.
Nein. Die Auszahlung folgt dem Weg, den der Anbieter für den Verkauf nennt. Die frühere Einzahlung legt ihn nicht fest.
Nur bei einer ausdrücklichen Angabe zur Auszahlung. Der Kauf mit PayPal auf der anderen Seite verspricht das nicht.
Wenn der Anbieter eingehende Coins annimmt, ja. Sonst lässt sich nur verkaufen, was schon bei ihm liegt.
Nein. Das Weiterleiten der Coins kann extra kosten. Der Verkaufspreis ist der Preis des Tauschs in Geld.
Nur die, die der Anbieter nennt. Fehlt sie, setzt die Karte keinen Frankenbetrag ein.
Private Kapitalgewinne sind in der Schweiz grundsätzlich steuerfrei. Der Bestand bis dahin bleibt Vermögen und ist zu deklarieren.
Die Vermögenssteuer betrifft den Bestand am Periodenende, nicht den Verkaufsvorgang als solchen. Den Satz bestimmt der Kanton. Diese Seite nennt keinen Einheitssatz.
Nur wenn der Anbieter sie für diesen Bitcoin-Verkauf selbst so bezeichnet. Sonst steht sie nicht in der Karte.
Nein. Diese Seite filtert den Verkauf. Ob er in einer App möglich ist, zeigt die App-Seite.
Nur wenn es für einen Wohnsitz in der Schweiz beschrieben ist. Die anderen Länderlisten sind getrennt.
Sie gibt den letzten Prüfstand wieder. Am Tag des Verkaufs gilt die Preisseite des Anbieters.