









Diese Seite vergleicht Anbieter, bei denen du in der Schweiz Bitcoin als Coin kaufen kannst. Du erwirbst die Kryptowährung selbst, nicht ein Zertifikat und nicht einen Plan, der nur ein börsengehandeltes Produkt nachkauft.
Aufgenommen ist, wer den Kauf für einen Wohnsitz in der Schweiz auf der eigenen Seite beschreibt. Fehlende Preise bleiben in der Karte leer. Die Übersicht setzt keinen Frankenkurs an.
Die Kaufgebühr ist der ausgewiesene Preis des Auftrags. Der Spread ist der Abstand zwischen dem Kurs, zu dem der Anbieter Bitcoin abgibt, und dem Kurs, zu dem er sie zurücknimmt. In der Schweiz kann der Betrag in Franken ausgewiesen sein. Die Karte übernimmt die Währung, die der Anbieter nennt.
Ein Mindestbetrag gilt nur, wenn er auf der Preisseite steht. Ein Haus, das die Schwelle nicht veröffentlicht, erhält in der Karte keine erfundene Untergrenze.
Für einen Wohnsitz in der Schweiz zählt die Einzahlung in Franken als eigener Weg, neben Karte, Apple Pay, Google Pay oder einer Überweisung, soweit der Anbieter sie nennt. SEPA ist ein Euro-Weg und nicht der Standard jeder Schweizer Einzahlung.
PayPal erscheint nur bei ausdrücklicher Nennung und hat eine eigene Seite. Guthaben, das du in Franken überwiesen hast, wird nicht nachträglich zu einem anderen Zahlweg umetikettiert.
Viele Anbieter in der Schweiz verwahren die Coins im Konto. Du siehst ein Guthaben, die Schlüssel liegen bei ihnen. Eine Auszahlung auf eine Adresse, die du selbst führst, ist ein zusätzlicher Schritt und steht nur in der Karte, wenn er angeboten wird.
Die Gebühr für dieses Senden ist nicht die Kaufgebühr. Sie fehlt in der Übersicht, wenn der Anbieter sie nicht nennt. Beides, Verwahrung und spätere Auszahlung, kann bei demselben Haus möglich sein.
In der Schweiz gehört Bitcoin im Privatvermögen zum beweglichen Vermögen. Du deklarierst den Bestand zum Wert am Ende der Steuerperiode, er unterliegt der kantonalen Vermögenssteuer. Private Kapitalgewinne aus dem Kauf und Verkauf sind grundsätzlich steuerfrei, private Verluste sind nicht abziehbar.
Gewerbsmäßiger Handel wird als Erwerb behandelt und folgt anderen Regeln. Stempelsteuer nennt diese Seite nur, wenn der Anbieter sie für den Bitcoin-Handel selbst so bezeichnet. Die Karte führt keine Steuer ab und ersetzt die kantonale Erklärung nicht.
Zuerst der Wohnsitz in der Schweiz, dann die Frage, ob du den Coin selbst bekommst, und danach Gebühr, Spread und die Einzahlung in Franken. Ein Euro-Konto ohne Frankenweg kann für dich unpraktisch sein, auch wenn die Gebührenzeile niedrig wirkt.
Identifizierung, weitere Coins und eine allfällige Prämie stehen in der Karte, soweit der Anbieter sie nennt. Vor dem Kauf gilt seine aktuelle Preisseite.
Anbieter, die den Kauf von Bitcoin als Coin für einen Wohnsitz in der Schweiz ausweisen. Zertifikat und reiner Sparplan sind andere Produkte.
In der Währung, die der Anbieter nennt, häufig in Franken. Die Karte übernimmt diese Angabe und rechnet sie nicht auf einen eigenen Kurs um.
Der Abstand zwischen Kauf- und Verkaufskurs. Er kommt zur ausgewiesenen Kaufgebühr hinzu, unabhängig davon, ob der Betrag in Franken oder in einer anderen Währung dasteht.
Weil der Anbieter ihn nicht veröffentlicht. Die Liste ergänzt keine Franken-Schwelle.
Einen Zahlweg in Schweizer Franken, den der Anbieter getrennt von einer Euro-Überweisung nennt. Ohne diese Nennung fehlt er in der Karte.
Nicht als Annahme dieser Seite. SEPA betrifft Euro. Für Franken zählt die Angabe des Anbieters zur Frankeneinzahlung.
Nein. PayPal braucht eine eigene Nennung und hat in der Schweiz eine eigene Übersicht.
Wenn der Anbieter die Auszahlung nennt, ja. Verwahrung im Konto ist der andere Fall und kann zusätzlich bestehen.
Der Anbieter. Du siehst ein Guthaben. Erst eine Auszahlung legt die Coins auf eine Adresse, die du selbst kontrollierst.
Ja, als Vermögen zum Wert am Ende der Steuerperiode. Private Kapitalgewinne aus dem Kauf und Verkauf sind grundsätzlich steuerfrei.
Der Bestand unterliegt der Vermögenssteuer nach kantonalem Recht. Einen einheitlichen Satz nennt diese Seite nicht, weil er vom Kanton abhängt.
Das steht hier nur, wenn der Anbieter die Stempelsteuer für seinen Bitcoin-Handel selbst so bezeichnet. Eine allgemeine Abgabe setzt die Liste nicht voraus.
Nein. Diese Seite führt den Kauf. Apps mit iOS oder Android stehen auf der App-Seite.
Nein. Gelistet ist, was für einen Wohnsitz in der Schweiz beschrieben ist.
Von den Seiten der Anbieter. Was dort fehlt, bleibt leer. Vor dem Kauf gilt die aktuelle Preisseite.