

Diese Seite zeigt Anbieter, bei denen du in der Schweiz Bitcoin mit PayPal kaufen kannst. PayPal muss für den Kauf und für einen Wohnsitz in der Schweiz genannt sein. Eine Auszahlung über PayPal oder ein Konto in einem anderen Land zählt nicht als dieser Kauf.
Die Auswahl ist bewusst klein. Die Einzahlung in Franken und der allgemeine Kaufvergleich bleiben daneben bestehen und sammeln andere Wege.
Die Einzahlung in Franken ist ein Bankweg in Schweizer Franken. PayPal ist ein Konto bei PayPal. Beides kann in der Karte stehen und bleibt trotzdem zweierlei. Wer Franken überweist, ist auf dieser Seite nicht automatisch richtig.
Auch eine Karte oder Apple Pay ersetzen die PayPal-Angabe nicht. Aufgenommen wird nur, wer den Bitcoin-Kauf mit PayPal beschreibt.
PayPal bezahlt den Auftrag. Es streicht weder den Spread noch eine Kaufgebühr, die der Anbieter ausweist. Einen eigenen PayPal-Aufschlag in Franken erfindet die Karte nicht. Steht er nicht auf der Preisseite, fehlt er.
Der Mindestbetrag gilt auch hier, sofern er genannt ist. Ein PayPal-Guthaben in einer anderen Währung muss der Anbieter überhaupt akzeptieren. Das sagt nur seine Seite.
Die Coins liegen nach der Zahlung beim Anbieter oder, wenn er die Auszahlung anbietet, auf einer Adresse, die du selbst führst. Dein PayPal-Saldo bleibt Zahlungsmittel und wird nicht zum Bitcoin-Bestand.
Ein späterer Verkauf in der Schweiz schreibt den Erlös so gut, wie der Anbieter es für den Verkauf beschreibt, häufig in Franken auf das Konto bei ihm. Die Rückkehr auf dasselbe PayPal-Konto ist damit nicht versprochen.
Der Zahlweg ändert die steuerliche Behandlung nicht. In der Schweiz deklarierst du den Bestand als Vermögen. Private Kapitalgewinne aus dem Kauf und Verkauf bleiben grundsätzlich steuerfrei. Gewerbsmäßiger Handel ist der Ausnahmefall.
PayPal führt keine Vermögenssteuer ab. Stempelsteuer erscheint nur, wenn der Krypto-Anbieter sie für seinen Handel selbst so nennt.
Die Seite ist richtig, wenn du in der Schweiz wohnst und den Kauf mit PayPal bezahlen willst. Wer in Franken überweist, vergleicht auf der Kaufseite mehr Anbieter, ohne auf PayPal eingeschränkt zu sein.
Wohnsitz, Identifizierung und die Wallet-Frage prüfst du trotzdem. Zahlwege ändern sich. Vor dem Auftrag gilt die aktuelle Seite des Anbieters.
Weil der Anbieter PayPal für den Bitcoin-Kauf und für einen Wohnsitz in der Schweiz nennen muss. Eine Frankeneinzahlung allein reicht nicht.
Nein. Frankenüberweisung und PayPal sind verschiedene Wege. Diese Seite lässt nur PayPal zu.
Nein. Gezählt wird die Bezahlung des Bitcoin-Kaufs. Eine Umbuchung aufs Giro ist noch kein Kauf des Coins.
Nein. Die Seite filtert den Kauf. Wohin ein späterer Erlös geht, beschreibt der Anbieter getrennt.
Den setzt dieser Vergleich nicht. Kaufgebühr und Spread stehen in der Karte, wenn der Anbieter sie veröffentlicht.
Nein. Der Spread bleibt der Kursabstand des Bitcoin-Geschäfts. PayPal ist nur der Zahlweg.
Nein. Sie liegen beim Krypto-Anbieter oder nach einer Auszahlung in einem Wallet, das du kontrollierst.
Wenn der Anbieter das für die Schweiz nennt, ja. PayPal entscheidet darüber nicht.
Nein. Der Bestand an Bitcoin ist Vermögen, unabhängig vom Zahlweg des Kaufs. Private Kapitalgewinne bleiben grundsätzlich steuerfrei.
Nein. Eine solche Abgabe erschiene nur, wenn der Krypto-Anbieter sie für seinen Bitcoin-Handel selbst so bezeichnet.
Einen Sonderwert legt die Liste nicht fest. Der Mindestbetrag steht in der Karte, sofern der Anbieter ihn nennt.
Nur bei ausdrücklicher Angabe. Sonst steht der Plan auf der Sparplan-Seite und nicht hier.
Maßgeblich ist, ob der Anbieter den Kauf für einen Wohnsitz in der Schweiz mit PayPal beschreibt. Ein ausländisches Profil öffnet das nicht von selbst.
Du brauchst den Zahlweg. Ob der Krypto-Anbieter zusätzlich eine eigene Bitcoin-App hat, prüft die App-Seite.
Aus der Nennung auf der Anbieterseite. Fehlt sie, fehlt der Eintrag. Vor dem Kauf gilt die aktuelle Beschreibung.