






Diese Seite sammelt Anbieter mit einer Bitcoin-App für einen Wohnsitz in der Schweiz. Es braucht eine genannte Anwendung für iOS oder Android, in der du den Coin kaufen kannst. Die Website im Handy-Browser allein erfüllt das nicht.
Kaufen ohne App bleibt in der Schweiz möglich. Diese Übersicht ist für den Fall, dass du Auftrag, Guthaben und Identifizierung in der Anwendung erledigen willst.
In der App sollten Betrag, Gebühr und der Coin erkennbar sein, soweit der Anbieter sie anzeigt. Der Spread bleibt der Kursabstand und ist auch auf dem kleinen Bildschirm ein eigener Preisbestandteil. Die Währung folgt der Angabe des Anbieters, häufig Franken.
Eine App, die nur einen Euro-Saldo führt und keine Frankeneinzahlung nennt, kann für einen Wohnsitz in der Schweiz unpraktisch sein. Die Karte zeigt den Weg nur bei ausdrücklicher Nennung.
Vor dem ersten Kauf prüfen die Anbieter die Identität, oft mit einem Video oder einem Ausweis in der App. Für einen Wohnsitz in der Schweiz zählt der Nachweis, den der Anbieter dafür beschreibt, nicht ein Verfahren aus einem anderen Land.
Der konkrete Weg steht in der Karte nur, wenn er genannt ist. Ein schon bestehendes Banklogin bei derselben Marke verkürzt die Prüfung nicht von selbst.
Einige Apps in der Schweiz senden Bitcoin an eine Adresse, die du selbst verwaltest. Andere belassen den Bestand in der Verwahrung. Die Karte trennt das, statt jede Installation als Wallet zu werten.
Die Gebühr für das Senden erscheint nur bei einer veröffentlichten Zahl. Verkauf in derselben App ist ein weiterer Schritt mit eigener Gebühr, sofern der Anbieter sie getrennt ausweist.
Für die Steuererklärung in der Schweiz zählt der Bestand am Ende der Periode als Vermögen. Ein Ausdruck oder Export aus der App kann diesen Stand belegen, wenn er Datum und Menge zeigt. Private Kapitalgewinne bleiben grundsätzlich steuerfrei, die App macht aus ihnen keine Einkünfte.
Gewerbsmäßiger Handel ist davon ausgenommen. Einen automatischen Steuerabzug zeigt die Karte nur, wenn der Anbieter ihn selbst so nennt. Die App ist kein Ersatz für die kantonale Vermögenssteuererklärung.
Dein System, iOS oder Android, der Kauf des Coins und ein Zahlweg, den du nutzen kannst, vorzugsweise die Einzahlung in Franken, wenn du nicht in Euro zahlen willst. Gebühr und Spread vergleichst du danach, nicht die Store-Sterne.
Weitere Coins und ein Sparplan sind Zusätze und stehen in der Karte, soweit sie genannt sind. Wer nur den Preis des einmaligen Kaufs sucht, ist auf der Kaufseite besser aufgehoben.
Anbieter, die eine iOS- oder Android-App nennen und darin den Bitcoin-Kauf für einen Wohnsitz in der Schweiz beschreiben.
Nein. Ohne genannte, installierbare App bleibt der Anbieter auf der Kaufseite und fehlt hier.
Sie muss den Kauf ausweisen. Ob der Betrag in Franken geführt wird, folgt der Angabe des Anbieters. Eine reine Euro-App ohne Frankenweg kann unpraktisch sein.
Nein. Eine der beiden Angaben genügt. Die Karte zeigt, welches System der Anbieter nennt.
Nach dem Verfahren, das der Anbieter beschreibt, häufig per Video oder Ausweis. Die Karte wiederholt den Weg nur, wenn er dort steht.
Bei ausgewiesener Auszahlung ja. Ein Saldo ohne diesen Hinweis ist Verwahrung beim Anbieter.
Das ist eine eigene Gebühr, die nur erscheint, wenn der Anbieter sie nennt. Sie ist nicht die Kaufgebühr.
Ein Export mit Stand am Periodenende kann den Bestand belegen. Den Steuerwert und den kantonalen Satz liefert die App nicht.
Häufigkeit allein macht aus privatem Kauf keinen gewerbsmäßigen Handel. Private Kapitalgewinne bleiben grundsätzlich steuerfrei. Die Abgrenzung zum gewerbsmäßigen Handel hängt von Art und Umfang ab.
Nur wenn der Anbieter die Stempelsteuer für seinen Bitcoin-Handel selbst so bezeichnet. Die App-Liste setzt das nicht voraus.
Wenn der Anbieter ihn nennt, steht das in der Karte. Die Sparplan-Seite in der Schweiz filtert darauf.
Nein. Apple Pay ist ein Zahlweg, die iOS-App ist die Anwendung. Beides muss getrennt genannt sein.
Weil sie für einen Wohnsitz in der Schweiz nicht als Bitcoin-App in den Daten geführt wird. Die Seite des Anbieters bleibt die Quelle außerhalb der Liste.
Nur wenn der Anbieter den Kauf für die Schweiz beschreibt. Der Store allein öffnet das Konto nicht.
Sie stammen von den Seiten der Anbieter zum Stand der letzten Aufnahme. Vor der Installation gilt die aktuelle Beschreibung.