Mit einer Anleihe der Eidgenossenschaft leihst du dem Bund Geld. Er schuldet dir den vereinbarten Kupon und am Verfall den Nennwert, sofern er zahlt. Die Finanzverwaltung spricht von Bundesanleihen und von Bundesobligationen. Gemeint ist derselbe Schuldner, die Schweizerische Eidgenossenschaft. Ein deutscher Titel mit ähnlichem Namen ist eine Schuld eines anderen Staates.
Der Bund deckt damit seinen langfristigen Bedarf. Die ausstehenden Anleihen lauten derzeit nur auf Franken. Die kleinste Stückelung beträgt 1000 Franken, du kaufst ein Vielfaches davon. Ausgegeben werden die Titel als Wertrechte und bei SIX SIS verwahrt. Im Depot steht eine Buchung. Ein Papier für die Schublade gibt es nicht.
Der Kurs wird in Prozent des Nennwerts gestellt. 100 entspricht pari. Darüber zahlst du mehr, als der Nennwert am Ende hergibt, darunter weniger. Der Kupon ist der Zins auf den Nennwert, nicht auf deinen Kaufpreis. Bei den Anleihen der Eidgenossenschaft ist ein Zinstermin im Jahr üblich. Den Tag legen die Bedingungen der einzelnen Anleihe fest.
Für den kurzen Horizont nutzt der Bund Geldmarkt-Buchforderungen. Das sind handelbare Buchforderungen, keine kotierte Anleihe. Die Laufzeiten liegen bei drei, sechs oder zwölf Monaten, die kleinste Stückelung bei 50’000 Franken. Du zahlst einen Preis unter dem Nennwert und erhältst am Ende den Nennwert, soweit der Bund zahlt. Auf dem Unterschied kann die Verrechnungssteuer anfallen. Für einen normalen Börsenkauf einer Anleihe brauchst du dieses Instrument nicht.
Kotierte Anleihen kaufst du über eine Bank oder einen Broker mit Zugang zur SIX Swiss Exchange. Als Privatperson legst du die Offerte nicht selbst ins Orderbuch. Du erteilst den Auftrag, die Bank führt ihn aus, die Stücke landen im Depot.
Anleihen der Eidgenossenschaft, Schweizer Pfandbriefe und Anleihen in einer anderen Währung als Franken werden ab 8.30 Uhr gehandelt. Andere Franken-Anleihen starten um 9.30 Uhr. Der Handel endet um 17.00 Uhr. Die Börse teilt die Öffnung nach Segment ein. Eine Order vor der Öffnung wartet, bis das Segment handelt.
Du kaufst einen Nennwert. Die Abrechnung hat zwei Geldbeträge für das Papier selbst. Der Kurswert ist Prozentsatz mal Nennwert. Bei 101,25 Prozent und 10’000 Franken Nennwert sind das 10’125 Franken. Dazu kommt der Marchzins, der aufgelaufene Kupon seit dem letzten Zinstermin. Ihn erhält, wer die Anleihe in diesem Abschnitt gehalten hat. Am nächsten Zinstermin zahlt der Schuldner den vollen Kupon an das Depot, das den Titel dann hält.
Beim Verkauf läuft dieselbe Rechnung in die andere Richtung. Dir werden Kurswert und Marchzins gutgeschrieben. Courtage und eine allfällige Umsatzabgabe stehen zusätzlich auf der Abrechnung. Was deine Bank für Auftrag und Depot verlangt, steht in ihrem Preisverzeichnis. Einen Marktpreis für diese Bankleistung gibt es nicht.
Die Börse beschreibt ihr kotiertes Anleihenbuch mit über 650 Emittenten und rund 2400 Anleihen. Ein erheblicher Teil der Emittenten sitzt im Ausland, weitere Titel sind nur zum Handel zugelassen. Gehandelt wird in Franken und in anderen Währungen. Staaten, überstaatliche Organisationen, Unternehmen und Banken liegen nebeneinander. Der Name des Segments sagt noch nichts über die Bonität.
Neue Anleihen der Eidgenossenschaft kommen seit 1980 im Tender auf den Markt. Die Nationalbank führt die Auktion als Bank des Bundes. Bieten dürfen Banken und Effektenhändler mit Konto bei der Nationalbank und einer anerkannten Aufsicht. Du nimmst teil, indem deine Bank eine Offerte für dich einreicht.
Vor der Auktion stehen Zinssatz und Laufzeit fest. Menge und Ausgabepreis setzt der Bund anhand der Offerten und seines Bedarfs. Alle bezahlen denselben Preis. Offerten ohne Preis werden zu diesem Preis berücksichtigt. Übersteigen die Offerten seinen Bedarf deutlich, darf er die Zuteilung kürzen. Eine angekündigte Auktion kann ausfallen, wenn er weniger Geld braucht.
Den Kalender für das kommende Jahr veröffentlicht er gegen Jahresende. Üblich ist ein Termin im Monat. Häufig stockt er eine laufende Anleihe auf, statt eine neue Linie zu eröffnen. Nach der Liberierung ist die neue Tranche mit der alten fungibel, gleiche Bedingungen, gleicher Verfall. So bleiben große, handelbare Linien erhalten. Sie sind die Referenz des Franken-Anleihenmarkts.
Aus der Emission selbst darf die Nationalbank dem Bund keine Anleihe abkaufen. Das untersagt das Kreditverbot im Nationalbankgesetz. Am Sekundärmarkt darf sie solche Titel erwerben.
Kantone, Städte und Unternehmen platzieren neue Anleihen in der Regel über Banken. In der Zeichnungsfrist bestellst du bei deiner Bank zum Ausgabepreis. Sobald der Titel an der SIX handelt, gelten Kurs und Marchzins. Ob eine Zeichnung offen ist, siehst du an der Mitteilung deiner Bank und an den Zulassungen, welche die Börse ausweist.
Kantone, Städte und Gemeinden leihen sich über eigene Anleihen Geld. Schuldner ist dann diese Körperschaft, nicht der Bund. Handel, Kurs in Prozent und Marchzins funktionieren an der SIX gleich. Das Ausfallrisiko folgt dem Haushalt dieses Schuldners.
Pfandbriefe sind ein gesetzlich eigenes Papier. Ausgeben dürfen sie nur zwei Institute: die Pfandbriefzentrale der schweizerischen Kantonalbanken und die Pfandbriefbank schweizerischer Hypothekarinstitute. Sie nehmen Franken auf und reichen den Mitgliedbanken Darlehen für Hypotheken weiter. Die Anleihen sind fest verzinslich, an der SIX kotiert und am Verfall zum Nennwert rückzahlbar, wenn das Institut zahlt. Die Deckung ist gestuft. Es haften das Institut, die Mitgliedbank für ihr Darlehen, die Hypothek und das Grundpfand am Objekt.
Eine gewöhnliche Obligation einer Bank ist etwas anderes. Banken begeben auch ungedeckte Anleihen. Manche sind so geschrieben, dass sie in einer Sanierung Verluste tragen, abgeschrieben oder in Eigenkapital gewandelt werden. Im Jahr 2023 wurden solche bedingten Papiere der Credit Suisse im Zuge der Übernahme abgeschrieben. Ob du eine normale Forderung, einen Pfandbrief oder ein Verlusttragungsinstrument kaufst, steht in den Bedingungen, nicht im Wort Anleihe.
Unternehmensanleihen finanzieren eine Firma. Du trägst ihr Kreditrisiko, dazu Zinsänderung und die Frage, ob sich der Titel verkaufen lässt. Ein Konzern, eine kleinere Gesellschaft und eine Finanzierungstochter sind verschiedene Schuldner, auch wenn die Marke gleich lautet. Stückelung, Rang, Kündigungsrecht und Kupon stehen in den Bedingungen dieser einen Anleihe.
Kassenobligationen zeichnest du direkt bei einer Bank. Sie haben feste Laufzeit und festen Zins und sind nicht an der SIX kotiert. Einen Börsenkurs gibt es deshalb nicht. Ein vorzeitiger Ausstieg hängt von der Bank ab. Es ist eine Forderung gegen genau diese Bank. Zusammen mit deinen übrigen Einlagen dort fällt sie unter die Einlagensicherung bis 100’000 Franken pro Person und Bank. Die Zinsen unterliegen der Verrechnungssteuer.
Ausländische Staatsanleihen kaufst du, wenn deine Bank den betreffenden Markt ausführt. Ein Teil ist an der SIX kotiert, in Franken oder in der Währung des Staates. Andere Titel liegen an einer Börse im Ausland, der Auftrag geht dorthin. Schuldner bleibt der fremde Staat, mit seinem Recht, seinem Haushalt und seiner Währung.
An der SIX liegen zwei Gruppen nebeneinander. Franken-Anleihen können von einem schweizerischen oder von einem ausländischen Emittenten stammen. Anleihen außerhalb des Frankens lauten immer auf eine andere Währung, auch wenn der Handel in der Schweiz stattfindet. Die Börse lässt dafür mehrere Währungen zu, darunter Euro und US-Dollar. Die kleinste Order entspricht der Stückelung des Titels.
Der Frankengegenwert schwankt mit dem Wechselkurs, unabhängig von Kupon und Bonität. Ein Zins in Euro oder Dollar kann in Franken schrumpfen oder wachsen. Zurückgezahlt wird der Nennwert in der Währung der Anleihe. Führt dein Konto Franken, rechnet die Bank um. Den Kurs und ihre Marge setzt sie selbst.
Auch Schweizer Gruppen begeben Anleihen in fremder Währung, oft über eine Tochter im Ausland. Für die Verrechnungssteuer zählt der Sitz des Schuldners. Währung und Konzernname ändern daran nichts. Steht eine ausländische Finanzgesellschaft als Schuldnerin, ist es eine ausländische Obligation.
Auf den Zins, den ein Schuldner mit Sitz in der Schweiz auf seiner Obligation schuldet, erhebt der Bund 35 Prozent Verrechnungssteuer. Die Bank behält sie im Fälligkeitszeitpunkt ein. Von 100 Franken Kupon schreibt sie dir 65 Franken gut und führt 35 Franken an die Eidgenössische Steuerverwaltung ab. Das trifft die Eidgenossenschaft, Kantone, Pfandbriefe und Unternehmen in der Schweiz, auch wenn der Kupon auf Dollar oder Euro lautet.
Diese 35 Prozent sind keine abgeschlossene Steuer auf den Zins. Sie sollen die Erträge in die Steuererklärung bringen. Wohnst du in der Schweiz, bist du nutzungsberechtigt und deklarierst den Bruttozins im Wertschriftenverzeichnis, erstattet der Kanton den Einbehalt. Meist verrechnet er das Guthaben mit der kantonalen Rechnung. Der Anspruch verwirkt, wenn du ihn nicht innert drei Jahren nach Ablauf des Fälligkeitsjahres geltend machst. Juristische Personen fordern direkt bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung zurück.
Die Schweizer Veranlagung kennt auf diesen Zinsen keine österreichische Kapitalertragsteuer und keine deutsche Abgeltungsteuer. Den Kupon versteuerst du als Einkommen, zusammen mit deinem übrigen Einkommen. Es kommen die direkte Bundessteuer sowie die Steuer von Kanton und Gemeinde dazu. Der Satz folgt deinem Einkommen und deinem Wohnkanton. In die Erklärung gehört der Bruttozins, der Kupon vor den 35 Prozent.
Kursgewinne auf gewöhnlichen Obligationen im Privatvermögen sind bei Bund und Kanton steuerfrei. Kursverluste ziehst du nicht ab. Den Marchzins, den du beim Verkauf erhältst, behandelt die Steuer als Teil des Verkaufspreises und damit als solchen Gewinn. Den Marchzins, den du beim Kauf zahlst, darfst du vom späteren Kupon nicht abziehen. Diesen vollen Kupon versteuerst du, und bei einem inländischen Schuldner geht die Verrechnungssteuer vom vollen Kupon weg. Ein Kauf knapp vor dem Zinstermin schiebt dir also den ganzen steuerbaren Kupon zu, während die Gegenseite den aufgelaufenen Teil als steuerfreien Erlös realisiert.
Ein Kauf über pari macht dieselbe Trennung in Franken sichtbar. Nennwert 1000 Franken zum Kurs von 110 Prozent kostet 1100 Franken Kurswert, zuzüglich Marchzins. Hältst du bis zum Verfall und der Schuldner zahlt, erhältst du 1000 Franken Nennwert zurück. Die 100 Franken Differenz sind ein privater Kursverlust und kürzen dein steuerbares Einkommen nicht. Die Kupons bleiben voll steuerbar. Liegt der Kurs unter 100, ist die Differenz bis zum Nennwert bei einer gewöhnlichen Obligation ein steuerfreier Gewinn. Auch dann bleiben die Kupons Einkommen. Das gilt, solange die Steuerverwaltung den Titel nicht als Obligation mit überwiegender Einmalverzinsung führt.
Bei diesen Papieren steckt der Ertrag vor allem im Unterschied zwischen Ausgabe- und Rückzahlungspreis, etwa wenn während der Laufzeit kaum oder kein Kupon fließt. Einkommen hat dann, wer diesen Teil durch Verkauf oder Rückzahlung realisiert. Die Eidgenössische Steuerverwaltung kennzeichnet die betroffenen Titel in der Kursliste. Bei einem inländischen Schuldner unterliegt auch dieses Entgelt der Verrechnungssteuer von 35 Prozent, sobald er es schuldet. Kauf- und Verkaufsbelege hebst du auf.
Für die Vermögenssteuer zählt der Bestand am Jahresende. Eine Vermögenssteuer des Bundes wird nicht erhoben. Kanton und Gemeinde besteuern das Vermögen. Kotierte Anleihen setzt du zum Kurs der Kursliste an, in der Regel zum Schlusskurs des letzten Börsentags im Dezember. Bestände in fremder Währung rechnest du zum Jahresendkurs in Franken um, die Zinserträge zum Jahresmittelkurs. Beide Kurse publiziert die Steuerverwaltung in derselben Liste. Betreibst du den Handel gewerbsmäßig, werden Gewinne zu Einkommen. Diese Abgrenzung trifft die Steuerbehörde.
Die Umsatzabgabe ist die Stempelabgabe auf den Handel mit Wertpapieren. Sie setzt einen inländischen Effektenhändler voraus, als Partei oder als Vermittler. Bei einer Schweizer Bank ist das der Normalfall. Sie schuldet die Abgabe und belastet dir den Teil, der auf dich entfällt. Ist an dem Geschäft kein inländischer Effektenhändler beteiligt, entsteht diese Abgabe nicht.
Das Gesetz setzt 1,5 Promille des Preises an, wenn der Ausgeber Sitz in der Schweiz oder in Liechtenstein hat, und 3 Promille, wenn er im übrigen Ausland sitzt. Die Währung ändert den Satz nicht. Vermittelt deine Bank, schuldet sie je eine halbe Abgabe für jede Vertragspartei, die nicht selbst als Effektenhändler registriert und nicht von der Abgabe befreit ist. Für dich sind das 0,75 Promille bei einer inländischen Anleihe und 1,5 Promille bei einer ausländischen. Auf einen Preis von 10’000 Franken ergibt das 7,50 Franken beziehungsweise 15 Franken. Die andere Hälfte hängt von der Gegenpartei ab. Bei einer ausländischen Obligation entfällt die Hälfte einer ausländischen Gegenpartei.
Die Ausgabe der Anleihe ist von der Umsatzabgabe ausgenommen, einschließlich der Zuteilung an die Person, die am Ende zeichnet. Auktion und Zeichnung einer Neuemission lösen sie deshalb nicht aus. Kaufst du dieselbe Anleihe danach über eine Schweizer Bank an der Börse, fällt deine halbe Abgabe an. Ausgenommen bleiben der Handel mit Geldmarktpapieren, also auch die Geldmarkt-Buchforderungen, und die Rückgabe des Titels zur Rückzahlung am Verfall. Eine Emissionsabgabe auf die Ausgabe inländischer Obligationen wird nicht erhoben. Die Courtage deiner Bank ist eine eigene Position und steht in ihrem Preisblatt.
Steigen die Marktzinsen, sinken die Kurse bereits laufender Anleihen mit festem Kupon. Der alte Zins ist dann weniger wert als ein neuer. Lange Restlaufzeiten bewegen sich stärker als kurze. Sinken die Marktzinsen, steigen die Kurse. Verkaufst du vor dem Verfall, realisierst du diesen Kurs. Hältst du bis zum Verfall und der Schuldner zahlt vollständig, erhältst du den Nennwert, die Zwischenkurse hin oder her.
Liegt der Kaufkurs so weit über 100, dass Kupon und Rückzahlung zusammen weniger einbringen, als du zahlst, ist die Rendite bis zum Verfall negativ. Du bezahlst dann für den Schuldner und für den Franken. In der Phase negativer Leitzinsen war das bei Anleihen der Eidgenossenschaft am Markt zu sehen.
Der Schuldner kann ausfallen oder nur einen Teil leisten. Bei der Eidgenossenschaft trägst du ihr Risiko. Bei einem Kanton, einem Unternehmen oder einem fremden Staat trägst du das Risiko genau dieses Schuldners. Ein Pfandbrief hat die gesetzliche Deckungsstruktur. Eine nachrangige oder zur Verlusttragung gebaute Bankenanleihe hat sie nicht. Eine Note einer Ratingagentur ist ein Urteil Dritter und ersetzt die Bedingungen nicht.
Dünn gehandelte Anleihen lassen sich nicht jederzeit nahe am letzten Kurs verkaufen. Die großen Linien der Eidgenossenschaft und der beiden Pfandbriefinstitute sind der liquide Kern des Frankenmarkts. Eine kleine Unternehmensanleihe kann eine weite Spanne zwischen Kauf- und Verkaufskurs haben. Diese Spanne kostet, auch wenn sie nicht als Gebühr auf der Abrechnung steht.
Die Bedingungen können dem Schuldner erlauben, vorzeitig zurückzuzahlen. Das nutzt er eher, wenn er sich günstiger neu finanzieren kann. Du erhältst das Geld dann zurück, wenn die Wiederanlage weniger Zins bringt. Andere Anleihen setzen den Kupon regelmäßig an einem Referenzzins neu fest. Ihr Kurs reagiert weniger auf das allgemeine Zinsniveau. Das Kreditrisiko bleibt. Ein fester Frankenkupon verliert außerdem an Kaufkraft, wenn die Preise steigen.
Ein standardisierter Kredit an den Bund. Du überlässt ihm einen Nennwert, er zahlt den Kupon und am Verfall den Nennwert zurück, wenn er leistet. Die Titel lauten derzeit auf Franken, die kleinste Stückelung ist 1000 Franken, und sie sind als Wertrechte an der SIX kotiert.
Schuldner ist die Schweizerische Eidgenossenschaft. Die Finanzverwaltung verwendet dafür auch die Wörter Bundesanleihe und Bundesobligation. Ein Titel der Bundesrepublik Deutschland ist eine andere Schuld, ein anderes Recht und oft eine andere Währung.
Über das Depot bei einer Bank oder einem Broker, der an der SIX handelt. Du gibst den Nennwert in Auftrag. Bezahlt werden der Kurswert und der Marchzins. Die Position erscheint als Buchung im Depot, verwahrt über SIX SIS.
Die Nationalbank nimmt Offerten von Banken und Effektenhändlern entgegen, die bei ihr ein Konto haben und beaufsichtigt sind. Du reichst deine Offerte über deine Bank ein. Die Nationalbank führt die Auktion.
Der Bund berücksichtigt sie zum einheitlichen Preis, den die Auktion festsetzt. Ein eigenes Limit nennst du dann nicht. Er darf die Zuteilung kürzen, wenn mehr Geld angeboten wird, als er aufnehmen will.
Bei Anleihen der Eidgenossenschaft ein Vielfaches von 1000 Franken Nennwert. Bei anderen Anleihen gilt die Stückelung in den Bedingungen. Bruchteile eines Stücks handelt die Börse nicht. Die kleinste Einheit ist zugleich die kleinste Order.
Der Bund begibt eine neue Tranche einer Anleihe, die es schon gibt, mit demselben Kupon und demselben Verfall. Nach der Liberierung ist sie mit der alten Linie fungibel. Du hältst danach denselben Titel, nur der ausstehende Betrag ist größer. Das hält die Linie handelbar.
Anleihen der Eidgenossenschaft, Schweizer Pfandbriefe und Anleihen in Fremdwährung starten um 8.30 Uhr. Andere Franken-Anleihen starten um 9.30 Uhr. Schluss ist um 17.00 Uhr. Maßgeblich bleibt das Segment, falls die Börse die Zeiten anpasst.
Weil der Marchzins dazukommt. Er deckt den Kupon für die Tage seit dem letzten Zinstermin und steht dem bisherigen Inhaber zu. Am nächsten Termin erhält das Depot, das die Anleihe dann hält, den vollen Kupon. Courtage und Umsatzabgabe kommen obendrauf, wenn sie anfallen.
Den Marchzins, den du beim Kauf zahlst, darfst du nicht vom Kupon abziehen. Er gehört zu deinem Kaufpreis. Den nächsten vollen Kupon versteuerst du ganz. Bei einem inländischen Schuldner wird die Verrechnungssteuer von diesem vollen Kupon einbehalten.
Verkaufst du, ist der Marchzins, den du erhältst, Teil deines Verkaufspreises. Im Privatvermögen ist das ein steuerfreier Kursgewinn. Die Gegenseite trägt danach den steuerbaren Kupon.
Der Kurs einer fest verzinslichen Anleihe gibt nach, weil ihr Kupon gegenüber neuen Papieren weniger wert ist. Je länger die Restlaufzeit, desto stärker die Bewegung. Bis zum Verfall gleicht sich das aus, wenn der Schuldner den Nennwert voll zahlt und du nicht vorher verkaufst.
Zurückgezahlt wird der Nennwert, nicht der Kurs, den du gezahlt hast. Kauf bei 110 Prozent und Rückzahlung zu 100 heißt: du erhältst weniger Kapital zurück, als der Kurswert war. Kauf unter 100 heißt das Gegenteil. Beides setzt voraus, dass der Schuldner zahlt. Der Marchzins ist eine separate Position auf der Kaufabrechnung.
Eine fest verzinsliche Franken-Anleihe eines der beiden Pfandbriefinstitute. Das Gesetz erlaubt die Ausgabe nur der Pfandbriefzentrale der Kantonalbanken und der Pfandbriefbank schweizerischer Hypothekarinstitute. Das Geld refinanziert Hypotheken der Mitgliedbanken. Institut, Mitgliedbank, Hypothek und Grundpfand bilden die Deckung. Die Titel sind an der SIX kotiert.
Schuldner ist der Kanton oder, bei einer Stadtanleihe, die Gemeinde. Der Bund steht für diese Schuld nicht ein. Handel und Verrechnungssteuer folgen dem inländischen Schuldner. Die Bonität ist die dieses Kantons oder dieser Gemeinde.
Ein börsenfähiger Kredit an eine Firma. Du trägst ihr Kreditrisiko. Kupon, Laufzeit, Rang und ein allfälliges Kündigungsrecht stehen in den Bedingungen. Eine Finanzierungstochter ist ein eigener Schuldner, auch wenn der Konzernname auf dem Titel steht.
Es gibt gewöhnliche Forderungen, Pfandbriefe mit der gesetzlichen Deckung und Papiere, die ausdrücklich Verluste tragen, etwa durch Abschreibung oder Wandlung. Im Jahr 2023 wurden solche bedingten Titel der Credit Suisse im Zuge der Übernahme abgeschrieben. Den Rang zeigt der Prospekt der einzelnen Anleihe.
Eine fest verzinsliche Schuld einer Bank mit fester Laufzeit, die nicht an der SIX kotiert ist. Einen Börsenkurs gibt es nicht. Du hältst eine Forderung gegen diese Bank. Zusammen mit deinen anderen Einlagen dort ist sie bis 100’000 Franken pro Person und Bank von der Einlagensicherung erfasst. Die Zinsen unterliegen der Verrechnungssteuer.
esisuisse schützt privilegierte Einlagen bis 100’000 Franken pro Person und Bank. Eine kotierte Anleihe eines anderen Schuldners ist keine solche Einlage. Ordnungsgemäß verbuchte Depotwerte werden im Konkurs der Depotbank ausgesondert. Fällt dagegen der Anleiheschuldner aus, zahlt die Einlagensicherung den Nennwert nicht.
Ja, wenn dein Broker den Markt handelt. Manche Titel sind an der SIX kotiert, andere an der Heimatbörse des Staates. Schuldner ist der fremde Staat. Eine Verrechnungssteuer der Schweiz fällt auf seinen Zins nicht an, weil er kein inländischer Schuldner ist. Eine Quellensteuer seines eigenen Landes kann trotzdem einbehalten werden.
Zins und Rückzahlung lauten auf diese Währung. In Franken schwankt der Wert mit dem Wechselkurs, zusätzlich zu Kurs und Bonität. Deine Bank rechnet um, wenn das Konto in Franken geführt wird. Die Marge dafür setzt sie, einen einheitlichen Satz gibt es nicht.
Sie hängt am Sitz des Schuldners. Ein Schweizer Schuldner löst 35 Prozent auf dem Zins aus, auch in Dollar oder Euro. Ein ausländischer Schuldner löst keine Schweizer Verrechnungssteuer aus, auch wenn die Anleihe auf Franken lautet und an der SIX kotiert ist.
35 Prozent des Zinses, den der inländische Schuldner schuldet. Von 100 Franken Kupon werden dir 65 Franken gutgeschrieben. Die Bank führt 35 Franken an die Eidgenössische Steuerverwaltung ab. Auf den Zins eines ausländischen Schuldners gibt es diesen Einbehalt nicht.
Du deklarierst den Bruttozins im Wertschriftenverzeichnis der Steuererklärung. Voraussetzung sind Wohnsitz in der Schweiz im Fälligkeitszeitpunkt und die Nutzungsberechtigung. Der Kanton verrechnet das Guthaben in der Regel mit der Staats- und Gemeindesteuer. Stellst du den Antrag nicht innert drei Jahren nach Ablauf des Fälligkeitsjahres, verwirkt der Anspruch.
Du versteuerst den Bruttokupon mit der Einkommenssteuer von Bund, Kanton und Gemeinde. Eine Kapitalertragsteuer nach österreichischem Muster und eine deutsche Abgeltungsteuer erhebt die Schweiz auf diesen Zins nicht. Die 35 Prozent Verrechnungssteuer kommen bei korrekter Deklaration zurück. Sie sind kein fester Satz, der an die Stelle der Einkommenssteuer tritt.
Bei gewöhnlichen Obligationen im Privatvermögen ja, auf Bundes- und Kantonsebene. Verluste aus demselben Vermögen ziehst du nicht ab. Führst du den Handel gewerbsmäßig, werden Gewinne zu Einkommen. Obligationen mit überwiegender Einmalverzinsung folgen einer anderen Regel: dort ist der realisierte Ertrag steuerbar.
Weil du den vollen Kupon versteuerst und den Rückstand zum Nennwert nicht abziehen kannst. Ein Beispiel: 1000 Franken Nennwert zu 110 Prozent kosten 1100 Franken Kurswert. Am Verfall erhältst du 1000 Franken zurück, wenn der Schuldner zahlt. Die 100 Franken sind ein privater Kursverlust. Die Kupons bleiben Einkommen.
Ein Papier, bei dem der Ertrag überwiegend am Ende anfällt, etwa ein Nullkupon oder eine sehr tiefe laufende Verzinsung. Diesen Ertrag versteuert, wer ihn durch Verkauf oder Rückzahlung realisiert. Die Steuerverwaltung führt die Titel in der Kursliste. Bei einem inländischen Schuldner kommt auf das Entgelt die Verrechnungssteuer von 35 Prozent dazu, sobald er leistet.
Eine Stempelabgabe auf den bezahlten Preis, geschuldet vom inländischen Effektenhändler. Das Gesetz setzt 1,5 Promille bei einem Ausgeber mit Sitz in der Schweiz oder in Liechtenstein und 3 Promille bei einem Ausgeber im übrigen Ausland. Auf dich entfällt die halbe Abgabe, 0,75 beziehungsweise 1,5 Promille. Auf 10’000 Franken Preis sind das 7,50 Franken beziehungsweise 15 Franken. Bei ausländischen Obligationen entfällt die Hälfte der ausländischen Gegenpartei. Die Courtage der Bank ist darin nicht enthalten.
Die Ausgabe und die Zuteilung an die zeichnende Person sind ausgenommen. Auktion der Eidgenossenschaft und Zeichnung einer Neuemission lösen die Umsatzabgabe nicht aus. Ein späterer Kauf derselben Anleihe über eine Schweizer Bank an der Börse löst deine halbe Abgabe aus. Die Rückzahlung bei Verfall und der Handel mit Geldmarktpapieren bleiben ausgenommen.
Den Bruttozins als Einkommen, im Jahr der Fälligkeit. Den Bestand am 31. Dezember als Vermögen, kotierte Titel zum Kurs der Kursliste der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Fremdwährung rechnest du beim Vermögen zum Jahresendkurs um und bei den Erträgen zum Jahresmittelkurs. Die einbehaltene Verrechnungssteuer trägst du daneben ein, damit der Kanton sie verrechnen kann.
Den Zins deklarierst du brutto. Die Schweiz erhebt darauf keine Verrechnungssteuer, wenn der Schuldner im Ausland sitzt. Behält das andere Land eine Quellensteuer ein, hängt eine Rückforderung vom Abkommen mit diesem Land ab. Den Teil, der dort nicht zurückkommt, kannst du mit dem Antrag auf Anrechnung ausländischer Quellensteuern gegen deine Schweizer Einkommenssteuer setzen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Auch dieser Anspruch ist auf drei Jahre befristet. Einen für alle Länder gleichen Satz gibt es nicht. Die Abrechnung deiner Bank zeigt den Einbehalt.
Kurzfristige Buchforderungen, keine kotierte Bundesanleihe. Der Bund gibt sie wöchentlich aus, über drei, sechs oder zwölf Monate, ab 50’000 Franken. Du kaufst mit Abschlag und erhältst den Nennwert zurück. Auf dem Unterschied kann Verrechnungssteuer anfallen. Der Handel mit solchen Geldmarktpapieren ist von der Umsatzabgabe ausgenommen.
Nur wenn die Bedingungen ihm das Recht geben. Er wird es eher ausüben, wenn er sich zu einem tieferen Zins neu verschulden kann. Du bekommst den vorgesehenen Betrag früher zurück und musst zu den dann geltenden Sätzen wieder anlegen. Steht kein solches Recht in den Bedingungen, läuft die Anleihe bis zum genannten Verfall.
Dass der Schuldner nicht voll zahlt, dass die Kaufkraft des Frankens sinkt und dass du bei einem Kauf über pari weniger Kapital zurückerhältst, als du eingesetzt hast. Den Zwischenkurs musst du nicht realisieren, solange du nicht verkaufst. Eine vorzeitige Kündigung nach den Bedingungen oder ein Verkauf, weil du das Geld brauchst, holt den Kurs wieder in die Rechnung.