Ein Aktiendepot ist die Führung deiner Aktien bei einer Bank oder einem Broker. Du überweist Franken auf das verbundene Konto, suchst den Titel und gibst den Auftrag. Die Stücke liegen danach nicht als Papier bei dir zu Hause, sondern als Buchung im Depot. Der Depotauszug ist der Nachweis, dass sie dir gehören.
Schweizer Aktien kaufst du an der SIX Swiss Exchange. An Börsentagen, Montag bis Freitag ausser an eidgenössischen Feiertagen, läuft der Aktienhandel von 9.00 bis 17.30 Uhr. Der fortlaufende Handel endet um 17.20 Uhr, danach folgt die Schlussauktion. Aufträge vor 9 Uhr werden gesammelt und fliessen in die Eröffnung. Neben der SIX gibt es mit BX Swiss eine kleinere Börse. Die liquiden Schweizer Titel laufen über die SIX.
Du erkennst das Papier an der Valorennummer und an der ISIN. Manche Gesellschaften haben mehr als einen kotierten Titel, etwa eine Namenaktie und einen Genussschein. Die sind nicht austauschbar. Kurs, Dividendenanspruch und Stimmrecht können auseinanderfallen. Vor dem Kauf prüfst du, welches Papier du wirklich nimmst.
Ein Marktauftrag nimmt den nächsten handelbaren Kurs. Ein Limit setzt den höchsten Preis, den du beim Kauf zahlst, oder den tiefsten, den du beim Verkauf akzeptierst. Um die Eröffnung und in der Schlussauktion kann der Kurs vom letzten Stand abweichen. Liegt dein Auftrag ausserhalb der Handelszeit, wartet er bis zur nächsten Börsenphase, sofern dein Broker ihn so entgegennimmt.
Der SMI, der Swiss Market Index, fasst die 20 grössten und liquidesten Schweizer Aktien. Zusammen stehen sie für rund drei Viertel der Marktkapitalisierung des Schweizer Aktienmarkts. Ein einzelner Titel ist auf höchstens 18 Prozent gewichtet, und die beiden grössten Positionen sollen zusammen nicht über 20 Prozent hinauswachsen. Der SMI ist ein Preisindex. Dividenden stecken nicht im Stand. Wer die ausgeschüttete Rendite mitzählen will, schaut auf den SMI Total Return oder auf den SPI.
Der SPI, der Swiss Performance Index, bildet den breiten Markt ab. Er umfasst über 200 Gesellschaften aus der Schweiz und Liechtenstein und rechnet Dividenden ein, so als würden sie wieder angelegt. In den SPI kommt ein Titel erst, wenn mindestens 20 Prozent der Aktien frei handelbar sind und nicht dauerhaft bei Gründern oder Grossaktionären liegen. Der SMI Mid nimmt die 30 grössten Gesellschaften ausserhalb des SMI. Der Swiss Leader Index setzt die 20 SMI-Titel mit den zehn grössten aus dem Mid-Segment zusammen und deckelt die Gewichte enger. Die Zusammensetzung der meisten Indizes wird einmal im Jahr im September geprüft und kann bei Übernahmen auch dazwischen wechseln.
Einen Index kaufst du nicht selbst. Du kaufst die einzelne Aktie oder ein Produkt, das den Index nachbildet. Nestlé, Roche und Novartis prägen den SMI stark. Fällt eines dieser Schwergewichte, bewegt sich der Index deutlicher als ein breiteres oder gleich gewichtetes Barometer. Für dein Depot zählt der Titel, den du hältst, nicht die Schlagzeile zum Tagesstand.
Hinter dem Depot steht entweder eine Schweizer Bank oder ein Broker mit Sitz im Ausland. Kantonalbanken, Grossbanken und Schweizer Online-Broker unterstehen der FINMA. Sie führen das Konto in Franken, kennen die hiesige Steuererklärung und sind Effektenhändler. Ausländische Broker unterstehen ihrer Heimatbehörde. Sie können mehr Börsen anbieten. Dafür fehlt oft der Schweizer Steuerausweis, und die Stempelsteuer entfällt nur, solange kein inländischer Effektenhändler am Geschäft beteiligt ist.
Was du vergleichst, hängt davon ab, wie du kaufst. Eine Mindestcourtage macht kleine Aufträge teuer. Eine Courtage in Prozent wächst mit dem Betrag. Eine Depotgebühr in Prozent des Bestands fällt jedes Jahr an, auch wenn du nichts handelst. Ein Verzicht auf die Depotgebühr wirkt bei einem grossen, ruhigen Depot anders als bei häufigen Käufen. Sobald du nicht in Franken kaufst, kommt der Währungswechsel dazu. Die aktuellen Sätze stehen im Vergleich auf dieser Seite und in der Preisliste des Anbieters. Sie ändern sich.
Achte ausserdem darauf, ob du einzelne Aktien besparen kannst oder nur Fonds, ob Bruchteile möglich sind, ob du ins Aktienregister kommst und ob am Jahresende ein Steuerausweis erstellt wird. Ein langer Katalog ausländischer Börsen nützt dir nur, wenn du ihn nutzt. Für Schweizer Standardwerte reicht die SIX.
Auf der Abrechnung stehen mehrere Posten nebeneinander. Der Kurswert ist der Preis der Aktien. Die Courtage ist die Gebühr des Brokers. Eine Börsengebühr steht separat oder steckt in der Courtage. Beim Kauf in einer anderen Währung kommt der Wechsel. Die eidgenössische Umsatzabgabe, im Alltag Stempelsteuer genannt, ist keine Marge des Brokers. Sie ist eine Abgabe des Bundes.
Sie fällt an, wenn ein inländischer Effektenhändler das Geschäft vermittelt oder selbst Partei ist. Banken in der Schweiz sind das. Auch Vermögensverwalter und Anlageberater, die Käufe vermitteln, können Effektenhändler sein. Die volle Abgabe beträgt 1,5 Promille des Preises bei inländischen Wertpapieren und 3 Promille bei ausländischen. In der Regel trägt jede Partei die Hälfte. Für dich sind das meist 0,075 Prozent des Preises bei einem Schweizer Titel und 0,15 Prozent bei einem ausländischen Titel, fällig beim Kauf und noch einmal beim Verkauf. Auf 10'000 Franken sind das 7,50 Franken beziehungsweise 15 Franken, zusätzlich zur Courtage.
Ob ein Titel inländisch ist, hängt vom Emittenten ab, nicht davon, dass du in Franken zahlst. Eine Schweizer Aktie ist inländisch. Eine ausländische Aktie ist ausländisch, auch wenn dein Schweizer Broker sie kauft. Ein Fonds mit Sitz im Ausland bleibt ausländisch, selbst wenn er an der SIX in Franken gehandelt wird.
Bei einem ausländischen Broker ohne inländischen Effektenhändler wird diese Abgabe in der Regel nicht erhoben. Wohnsitz in der Schweiz allein löst sie nicht aus. Sobald aber eine Schweizer Bank oder ein Schweizer Vermittler am Geschäft beteiligt ist, kann sie trotzdem anfallen, auch wenn das Depot im Ausland liegt. Die Abgabe ist keine Einkommenssteuer und steht neben der Courtage.
Ein Sparplan kauft nach deinem Zeitplan immer wieder nach, meist monatlich, manchmal wöchentlich oder an einem Tag, den du setzt. Du bestimmst Betrag und Titel. Der Broker führt den Auftrag aus, solange das Konto gedeckt ist. Du kannst den Plan pausieren, den Betrag ändern oder die Stücke später einzeln verkaufen. Es ist kein Vorsorgekonto und kein Vertrag, der das Geld bis zur Pension sperrt.
In der Schweiz sind viele automatische Pläne auf ETFs gebaut. Einzelne Aktien lassen sich nicht überall per Sparplan kaufen. Wo es geht, gilt derselbe Unterschied wie beim Einzelauftrag. Manche Anbieter kaufen nur ganze Aktien. Dann muss deine Rate mindestens ein Stück decken. Bei einem teuren Titel wird die Rate dadurch hoch, sonst sammelst du den Betrag zuerst auf dem Konto. Andere kaufen Bruchteile, sodass ein fester Frankenbetrag auch bei einem hohen Kurs aufgeht. Bruchteile geben dir oft nicht dasselbe Stimmrecht wie eine ganze Aktie.
Bei einem Schweizer Effektenhändler fällt die Stempelsteuer auf jede Ausführung an, auch wenn die Courtage des Plans tief ist oder entfällt. Verkauf, Währungswechsel und eine allfällige Depotgebühr bleiben ausserhalb dieser Kaufgebühr. Ein Plan in Franken auf eine Schweizer Aktie vermeidet den Wechsel. Ein Plan auf eine US-Aktie wechselt bei jeder Rate, ausser auf dem Konto liegen bereits Dollar. Dividenden aus dem Plan kommen als Geld aufs Konto. Ob sie automatisch wieder angelegt werden, hängt vom Anbieter ab. An der Deklaration in der Steuererklärung ändert der Plan nichts.
Auf Dividenden von Schweizer Gesellschaften zieht der Bund 35 Prozent Verrechnungssteuer ab. Auf dem Konto siehst du den Nettobetrag. Steuerbar ist der Bruttobetrag, also die Dividende vor diesem Abzug. Die 35 Prozent sind eine Sicherungssteuer, keine endgültige Belastung. Sie sollen dafür sorgen, dass du Ertrag und Depot deklarierst.
Mit Wohnsitz in der Schweiz bekommst du die Verrechnungssteuer zurück, wenn du die Aktie und den Bruttoertrag im Wertschriftenverzeichnis der Steuererklärung angibst. Dafür brauchst du kein separates Formular und auch keinen Freistellungsauftrag. Der Kanton, in dem du am 31. Dezember wohnst, rechnet die 35 Prozent mit deinen Kantons- und Gemeindesteuern des betreffenden Jahres. Übersteigt der Abzug deine Rechnung, wird der Rest ausbezahlt. Zins gibt es darauf nicht.
Das gilt auch, wenn die Schweizer Aktie bei einem ausländischen Broker liegt. Die Verrechnungssteuer wird abgezogen, bevor die Dividende gutgeschrieben wird. Du trägst den Bruttoertrag trotzdem ein. Wer Ertrag oder Vermögen absichtlich weglässt, verliert die 35 Prozent. Ein fahrlässiges Vergessen lässt sich nachholen, solange die Veranlagung noch nicht rechtskräftig ist. Unabhängig davon erlischt der Anspruch drei Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem die Dividende fällig wurde. Eine Fristverlängerung für die Steuererklärung verlängert diese drei Jahre nicht.
Die Verrechnungssteuer ist nicht deine Einkommenssteuer. Die Dividende zählt zum Einkommen und wird mit dem Satz von Bund, Kanton und Gemeinde besteuert, der zu deinem Einkommen und deinem Wohnort passt. Die 35 Prozent werden darauf angerechnet. Es gibt keinen festen Satz für alle und keinen Freibetrag, den du einem Broker zuweist. Hältst du mindestens 10 Prozent des Kapitals einer Gesellschaft, kann die Dividende teilweise privilegiert besteuert werden. Für die üblichen Pakete in einem Privatedepot gilt das nicht.
Dividenden ausländischer Gesellschaften unterliegen nicht der schweizerischen Verrechnungssteuer. Stattdessen behält oft der Staat der Gesellschaft eine Quellensteuer ein. Die Höhe steht im Recht dieses Staats und im Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz. Häufig darf der Quellenstaat einen Teil behalten, bei Dividenden an Privatpersonen oft 15 Prozent. Zieht er mehr ab, forderst du den Überschuss dort zurück, nicht beim Schweizer Kanton.
Den Teil, den der Quellenstaat nach dem Abkommen behalten darf, kannst du in der Schweiz anrechnen lassen. Dafür dient bei natürlichen Personen das Formular DA-1. In der Steuersoftware ist es meist eingebaut. Voraussetzung ist der Wohnsitz in der Schweiz bei Fälligkeit, die Deklaration der Dividende zu 100 Prozent und dass diese Steuer im Quellenstaat nicht zurückgefordert werden kann. Die anrechenbaren Beträge aller Länder und Depots zusammen müssen mehr als 100 Franken im Jahr ausmachen. Darunter wird nicht angerechnet. Üblich ist dann, die nicht rückforderbare Quellensteuer vom Ertrag abzuziehen. Das senkt das steuerbare Einkommen, ersetzt aber keine Anrechnung Franken für Franken.
Die Anrechnung ist nach oben begrenzt durch die Schweizer Steuer, die auf diese ausländischen Erträge entfällt. Schuldzinsen können diesen Spielraum verkleinern. Ein ausländischer Satz von 15 Prozent bedeutet deshalb nicht automatisch eine Gutschrift von 15 Prozent. Den Antrag stellst du selbst, für jedes Jahr neu, innert drei Jahren nach der Steuerperiode. Der Broker reicht ihn nicht für dich ein.
Bei US-Dividenden behalten die USA ohne Entlastung an der Quelle 30 Prozent ein, mit bestätigtem Abkommensstatus meist 15 Prozent. Viele Broker lassen dich den Steuerstatus dafür erklären, oft mit dem Formular W-8BEN. Fehlt es oder ist es abgelaufen, bleibt es bei 30 Prozent, und die zusätzlichen 15 Prozent laufen nicht über das DA-1. Hältst du US-Aktien bei einer Schweizer Bank, kann auf der Abrechnung neben der US-Steuer ein zusätzlicher Rückbehalt stehen. Das ist keine zweite US-Steuer. Ihn forderst du gesondert zurück. Die Grenze von 100 Franken gilt für diesen Rückbehalt nicht. Ob er bei dir anfällt, siehst du auf der Dividendenabrechnung.
Manche Länder behalten auf Dividenden nichts ein. Dann gibt es nichts anzurechnen. Versteuern musst du die Dividende in der Schweiz trotzdem, umgerechnet in Franken zum Kurs, den dein Kanton vorgibt.
Private Kursgewinne auf beweglichem Vermögen sind in der Schweiz steuerfrei. Verkaufst du eine Aktie aus dem Privatvermögen teurer, als du sie gekauft hast, versteuerst du die Differenz nicht. Den Verlust aus einem privaten Verkauf kannst du im Gegenzug nicht vom Einkommen abziehen. Es gibt keinen Verlusttopf, den der Broker über die Jahre fortschreibt.
Diese Freiheit gilt für die private Vermögensverwaltung. Wer mit Wertschriften eine selbständige Erwerbstätigkeit betreibt, versteuert die Gewinne, kann Verluste abziehen und muss mit Sozialabgaben rechnen. Die Behörden gehen von privatem Vermögen aus, wenn fünf Punkte zusammen erfüllt sind.
Die verkauften Titel lagen mindestens sechs Monate im Depot. Das Transaktionsvolumen eines Kalenderjahres, also die Summe aller Kaufpreise und Verkaufserlöse, ist höchstens fünfmal so gross wie der Wertschriften- und Guthabenbestand zu Beginn der Periode. Die realisierten Gewinne ersetzen nicht das Einkommen für den Lebensunterhalt, regelmässig dann, wenn sie weniger als die Hälfte des Reineinkommens ausmachen. Die Anlagen sind nicht fremdfinanziert, oder die steuerbaren Erträge aus den Wertschriften sind grösser als die anteiligen Schuldzinsen. Derivate dienen nur der Absicherung eigener Positionen. Fehlt ein Punkt, ist noch nicht automatisch gewerbsmässiger Handel da. Dann zählt das Gesamtbild. Häufiges Hin und Her, hoher Kredit und Derivate ausserhalb der Absicherung erhöhen das Risiko einer anderen Einstufung.
Unabhängig vom Kursgewinn zählt das Depot zur Vermögenssteuer. Erhoben wird sie von Kanton und Gemeinde, nicht vom Bund. Kotierte Aktien setzt du zum Steuerwert per 31. Dezember an, in der Regel zum Schlusskurs aus der amtlichen Kursliste, umgerechnet in Franken. Schulden ziehst du vom Vermögen ab. Der Satz hängt von Kanton, Gemeinde und der Höhe des Vermögens ab. Einzelne Kantone weichen vom reinen Kurswert ab, wenn der Ertrag im Vergleich zum Kurs sehr tief ist.
Was du aus Deutschland oder Österreich kennst, gibt es hier nicht. Es gibt keine Abgeltungsteuer, die der Broker als pauschale Steuer auf Kapitalerträge einbehält und damit die Sache erledigt. Es gibt keinen Freistellungsauftrag und keinen Sparer-Pauschbetrag, den du auf ein Depot legst. Die österreichische KESt gibt es ebenfalls nicht. Dividenden deklarierst du brutto. Kursgewinne aus dem Privatvermögen bleiben aussen vor. Die Steuererklärung ersetzt den automatischen Abzug an der Quelle.
Das Depot ist die Aufstellung deiner Aktien bei einer Bank oder einem Broker. Die Stücke sind Bucheffekten. Du siehst Menge, Kurs und Dividenden auf dem Auszug. Das Geld für Käufe und Verkäufe liegt auf dem verbundenen Konto, meist in Franken. Ein Depot ist kein Sparkonto und keine Säule 3a.
Du eröffnest ein Depot, überweist Franken und suchst den Titel über Name, Valorennummer oder ISIN. Für Schweizer Aktien nimmst du die SIX. Du wählst Stückzahl und Auftrag, prüfst Kurswert, Courtage und allfällige Stempelsteuer und bestätigst. Nach der Ausführung steht die Position im Depot.
Die SIX Swiss Exchange ist die Börse, an der die kotierten Schweizer Aktien gehandelt werden. Dort entstehen die Kurse der liquiden Titel während der Handelszeit. BX Swiss ist eine kleinere Schweizer Börse und für die meisten Standardwerte nicht der Haupthandelsplatz.
Aktien werden an Börsentagen von 9.00 bis 17.30 Uhr gehandelt. Börsentage sind Montag bis Freitag, ausser an eidgenössischen Feiertagen. Ab 17.20 Uhr läuft die Schlussauktion. Vor 9 Uhr werden Aufträge für die Eröffnung gesammelt. Ein Auftrag am Abend wartet, bis der Handel wieder offen ist.
Der Swiss Market Index bündelt die 20 grössten und liquidesten Schweizer Aktien und deckt rund drei Viertel der Marktkapitalisierung ab. Ein Titel ist auf 18 Prozent gedeckelt. Der SMI ist ein Preisindex. Dividenden erhöhen den Stand nicht. Die Dividende bekommst du trotzdem aufs Konto, wenn du die Aktie hältst.
Der SMI zeigt 20 Schwergewichte und lässt Dividenden aussen vor. Der SPI umfasst über 200 Gesellschaften aus der Schweiz und Liechtenstein und rechnet Dividenden ein. Wer zwei Stände über Jahre vergleicht, sollte einen Preisindex nicht mit einem Performanceindex gleichsetzen. Denselben Korb mit Dividenden zeigt der SMI Total Return.
Nein. Der Index ist eine Rechengrösse. Du kaufst die einzelnen Aktien oder ein Fondsprodukt, das den Index abbildet. Ein Fonds ist ein anderes Papier als die Aktie der Gesellschaft und hat eigene Kosten und eine eigene steuerliche Behandlung.
Die Valorennummer ist die Schweizer Kennung eines Wertpapiers. Zusammen mit der ISIN trennt sie zwei Papiere derselben Firma, zum Beispiel Namenaktie und Genussschein. Gleicher Name heisst nicht gleiches Papier. Im Auftrag zählt die Nummer, nicht nur die Schlagzeile.
Die Namenaktie macht dich zur Aktionärin oder zum Aktionär und ist die Grundlage für das Stimmrecht, sobald du eingetragen bist. Ein Genussschein kann am Gewinn beteiligen, gibt aber nicht dieselben Mitgliedschaftsrechte. Kurse und Ausschüttungen laufen auseinander. Du kaufst das Papier, das du ausgewählt hast, nicht automatisch beide.
Für die Gelddividende in der Regel nicht. Die wird über die Depotstelle auf dein Konto gezahlt, auch ohne Eintrag. Die Eintragung brauchst du für das Stimmrecht, die Einladung zur Generalversammlung und oft für Sachdividenden. Dafür hinterlegst du ein Eintragungsgesuch. Üblich ist ein Depot bei einer Schweizer Stelle, die am Zentralverwahrer angeschlossen ist. Die Statuten können die Eintragung mit Stimmrecht begrenzen. Nicht jeder Broker bietet den Eintrag an.
Mit einem Limit bestimmst du den schlechtesten Preis, den du akzeptierst. Der Auftrag wird nur ausgeführt, wenn der Markt diesen Preis erreicht, und manchmal nur teilweise. Ein Marktauftrag wird zum nächsten Kurs ausgeführt und kann in der Eröffnung oder in der Schlussauktion vom letzten gezeigten Stand abweichen. Für einen Kauf, bei dem dir der Preis nicht egal ist, ist das Limit die ruhigere Wahl.
Schweizer Aktien an der SIX werden in Franken gehandelt. Dein Konto in Franken reicht dafür, ohne dass bei jedem Kauf gewechselt wird. US-Aktien laufen in Dollar, viele europäische Titel in Euro. Wechselt der Broker bei jedem Auftrag automatisch, zahlst du den Wechsel beim Kauf, oft noch einmal bei der Dividende und beim Verkauf. Ein Saldo in der Fremdwährung vermeidet diesen Kreis. Den Aufschlag siehst du in der Preisliste, nicht als feste Zahl für alle Anbieter.
Gemeint ist die eidgenössische Umsatzabgabe auf den Kauf und Verkauf von Wertpapieren. Sie ist eine Bundesabgabe und keine Courtage. Sie wird fällig, wenn ein inländischer Effektenhändler beteiligt ist. Der Händler führt sie ab und belastet sie dir. Auf dem Beleg steht sie neben dem Kurswert.
Die volle Abgabe beträgt 1,5 Promille bei inländischen und 3 Promille bei ausländischen Wertpapieren, gerechnet auf den bezahlten Preis. Dir wird in der Regel die Hälfte belastet, also 0,075 Prozent bei einer Schweizer Aktie und 0,15 Prozent bei einer ausländischen. Das gilt beim Kauf und noch einmal beim Verkauf. Auf 10'000 Franken sind das 7,50 Franken beziehungsweise 15 Franken. Die Courtage kommt dazu.
Nein. Sie knüpft daran, dass ein inländischer Effektenhändler Partei oder Vermittler ist. Eine Bank in der Schweiz ist das. Ein ausländischer Broker ohne diese Rolle zieht die Abgabe in der Regel nicht ein. Vermittelt dagegen eine Schweizer Bank oder ein Schweizer Vermögensverwalter das Geschäft, kann sie anfallen, auch wenn das Depot im Ausland liegt. Dein Wohnsitz allein entscheidet das nicht.
Ja, wenn ein Schweizer Effektenhändler die Ausführung macht. Jeder Kauf ist ein Umsatz. Eine tiefe oder entfallende Courtage des Plans hebt die Abgabe nicht auf. Beim ausländischen Broker ohne inländischen Effektenhändler fehlt sie auch im Plan. Verkäufe aus dem Plan werden gleich behandelt wie ein einzelner Verkauf.
Es gibt keine einheitliche Gebühr. Du zahlst die Courtage pro Auftrag, gegebenenfalls eine Depotgebühr auf den Bestand, den Währungswechsel und bei einem Schweizer Effektenhändler die Stempelsteuer. Manche Anbieter verrechnen den Steuerausweis, andere nicht. Eine Mindestcourtage trifft kleine Käufe, eine prozentuale Depotgebühr ein grosses Depot, das liegen bleibt. Die Sätze stehen im Vergleich oben und in der Preisliste. Sie sind kein fester Frankenbetrag für die ganze Schweiz.
Du legst Titel, Betrag und Rhythmus fest. Der Broker kauft dann automatisch, solange das Konto gedeckt ist. Viele Pläne in der Schweiz kaufen ETFs. Einzelaktien sind nicht bei jedem Anbieter besparbar. Der Plan sperrt das Geld nicht. Du kannst ihn stoppen und die Stücke verkaufen. Dividenden und Bestand deklarierst du wie bei einem einzelnen Kauf.
Das hängt vom Stückpreis und davon ab, ob der Broker Bruchteile kauft. Bei ganzen Aktien muss die Rate mindestens ein Stück decken. Manche Schweizer Titel kosten pro Stück sehr viel, dann ist ein fester kleiner Monatsbetrag ohne Bruchteile nicht ausführbar. Wo Bruchteile gehen, wird der Betrag angelegt, den du überwiesen hast. Die Stempelsteuer und eine allfällige Mindestcourtage bleiben trotzdem auf der Abrechnung.
Der Bund behält 35 Prozent auf Dividenden von Schweizer Gesellschaften ein. Du erhältst den Rest auf dem Konto. Die 35 Prozent sind eine Sicherungssteuer. Wenn du den Bruttoertrag und die Aktie in der Steuererklärung deklarierst, werden sie mit deinen Steuern verrechnet oder ausbezahlt. Sie kommen nicht als zusätzlicher Satz oben auf deine Einkommenssteuer.
Du trägst jede Position mit dem Vermögen per 31. Dezember und der Dividende vor Abzug ins Wertschriftenverzeichnis ein. Das ist der Antrag. Ein eigenes Formular brauchst du dafür nicht. Zuständig ist der Kanton deines Wohnsitzes am Ende des Jahres, in dem die Dividende fällig wurde. Voraussetzung ist, dass du bei Fälligkeit in der Schweiz wohnst und an der Aktie nutzungsberechtigt bist.
Ja. Bei einer Schweizer Dividende wird sie abgezogen, bevor das Geld bei dir ankommt, auch wenn das Depot im Ausland liegt. Du deklarierst den Bruttobetrag, nicht die kleinere Gutschrift. Holst du die 35 Prozent nicht über die Steuererklärung zurück, bleibt der Abzug bei dir hängen.
Ohne Deklaration verfällt der Anspruch auf die Verrechnungssteuer. Hast du den Ertrag fahrlässig vergessen, kannst du ihn nachmelden, solange die Veranlagung noch nicht rechtskräftig ist. Absichtliches Weglassen führt zum Verlust der 35 Prozent. Spätestens drei Jahre nach dem Ende des Fälligkeitsjahres ist der Anspruch weg. Eine verlängerte Frist für die Steuererklärung schiebt dieses Ende nicht hinaus.
Nein. Den Freistellungsauftrag kennt das deutsche Recht, damit eine Bank bis zu einem Freibetrag keine Abgeltungsteuer einbehält. In der Schweiz weist du einem Broker keinen solchen Betrag zu. Schweizer Dividenden kommen mit 35 Prozent Verrechnungssteuer an. Zurück bekommst du sie über die Steuererklärung, nicht über ein Formular an die Bank vor dem Kauf.
Nein. Die Abgeltungsteuer ist die pauschale deutsche Steuer auf Kapitalerträge, die der Broker einbehält. Die Schweiz besteuert Dividenden mit deiner normalen Einkommenssteuer von Bund, Kanton und Gemeinde. Der Satz hängt von Einkommen und Wohnort ab. Private Kursgewinne bleiben dabei aussen vor. Der Broker schliesst die Steuer nicht mit einem Pauschalabzug ab.
Nein. Die KESt ist die österreichische Kapitalertragsteuer auf Kursgewinne und Ausschüttungen. In der Schweiz zieht niemand eine solche Abgeltung auf private Aktienverkäufe ab. Auf Schweizer Dividenden gibt es die Verrechnungssteuer von 35 Prozent, und die wird bei korrekter Deklaration angerechnet. Auf ausländische Dividenden kann der andere Staat Quellensteuer einbehalten.
Im Privatvermögen ja. Die Differenz zwischen Kauf und Verkauf einer Aktie ist dann kein Einkommen. Das gilt nicht, wenn dein Handel als selbständige Erwerbstätigkeit gilt. Dann werden die Gewinne besteuert. Die Dividende bleibt in beiden Fällen Einkommen, auch wenn der Kursgewinn frei ist.
Private Verluste aus dem Verkauf von Aktien ziehst du nicht vom Einkommen ab. Es gibt keinen Topf, in den der Broker Verluste stellt und mit späteren Gewinnen verrechnet. Abzugsfähig werden Verluste erst, wenn die Wertschriftengeschäfte als selbständige Erwerbstätigkeit qualifiziert werden. Dann sind im Gegenzug auch die Gewinne steuerbar.
Sicher privat bleibt er, wenn fünf Punkte zusammen erfüllt sind. Du hältst die verkauften Titel mindestens sechs Monate. Das Volumen aller Käufe und Verkäufe eines Jahres ist höchstens fünfmal so gross wie der Bestand zu Beginn der Periode. Die Gewinne ersetzen nicht dein Einkommen für den Lebensunterhalt, regelmässig wenn sie unter der Hälfte des Reineinkommens liegen. Die Anlagen sind nicht fremdfinanziert, oder die Erträge aus den Wertschriften übersteigen die anteiligen Schuldzinsen. Derivate nutzt du nur zur Absicherung. Fehlt ein Punkt, prüft die Behörde den Einzelfall. Häufiger Handel, Kredit und Derivate ausserhalb der Absicherung sprechen eher gegen das Privatvermögen. Kommt es zur Einstufung als Erwerb, können neben der Steuer Sozialabgaben anfallen.
Kanton und Gemeinde besteuern das Vermögen, der Bund nicht. Kotierte Aktien setzt du per 31. Dezember zum Steuerwert an, in der Regel zum Schlusskurs der amtlichen Kursliste, in Franken. Fremdwährung wird mit dem Kurs aus dieser Liste umgerechnet. Schulden darfst du abziehen. Der Steuersatz ist je nach Kanton, Gemeinde und Vermögenshöhe verschieden. Einzelne Kantone mischen bei sehr tiefem Ertrag Kurs und Ertragswert.
Das ist der Abzug, den der Staat der ausländischen Gesellschaft auf der Dividende vornimmt, bevor das Geld bei dir ankommt. Sie ist nicht die schweizerische Verrechnungssteuer. Die Höhe ergibt sich aus dem Recht des Quellenstaats und dem Doppelbesteuerungsabkommen. Den Teil über dem Abkommen forderst du im Ausland zurück. Den abkommensrechtlich verbleibenden Teil kannst du unter Voraussetzungen in der Schweiz anrechnen.
Damit rechnest du nicht rückforderbare ausländische Quellensteuer an deine Schweizer Steuern an. Du deklarierst die Dividende brutto. Alle anrechenbaren Beträge eines Jahres zusammen müssen mehr als 100 Franken ausmachen, sonst gibt es keine Anrechnung. Darunter ziehst du die nicht rückforderbare Steuer üblicherweise vom Ertrag ab. Die Anrechnung ist auf die Schweizer Steuer begrenzt, die auf diese Erträge entfällt. Du reichst das DA-1 selbst ein, für jedes Jahr, innert drei Jahren. Bei kleinen Beträgen unter der Grenze lohnt sich der Antrag nicht, weil er gar nicht gewährt wird.
Die Verrechnungssteuer ist die schweizerische Sicherungssteuer von 35 Prozent auf inländische Kapitalerträge, also auf Dividenden von Schweizer Gesellschaften. Die Quellensteuer auf ausländischen Dividenden erhebt der andere Staat. Zurückholen tust du die 35 Prozent über das Wertschriftenverzeichnis. Die ausländische Steuer läuft über das DA-1 und, soweit sie das Abkommen übersteigt, über einen Antrag im Quellenstaat. Die Lohnquellensteuer für ausländische Arbeitnehmende ist noch etwas Drittes und hat mit der Dividende nichts zu tun.
Ohne Entlastung an der Quelle behalten die USA 30 Prozent der Dividende ein, mit Abkommensstatus meist 15 Prozent. Viele Broker holen die Bestätigung über das Formular W-8BEN ein. Fehlt es oder ist es abgelaufen, bleiben die höheren 30 Prozent, und die Differenz ist über das DA-1 nicht anrechenbar. Ob dein Broker das Formular führt oder den Status anders abfragt, siehst du bei der Eröffnung. Bei einer Schweizer Bank kann auf US-Dividenden zusätzlich ein Rückbehalt stehen, der keine US-Steuer ist und gesondert zurückgefordert wird.
Schweizer Banken stellen häufig einen Ausweis, den du in die kantonale Steuererklärung übernehmen kannst. Er zeigt Bestand per 31. Dezember, Bruttoerträge und die einbehaltenen Steuern. Ausländische Broker tun das oft nicht. Dann trägst du die Positionen selbst ein und nimmst die Steuerwerte aus der amtlichen Kursliste. Ob der Ausweis gratis ist oder verrechnet wird, steht in den Konditionen des Anbieters.
Die Aktien im Depot gehören dir. In der Insolvenz der Bank werden sie ausgesondert und fallen nicht in die Konkursmasse. Die Einlagensicherung bis 100'000 Franken pro Person und Bank schützt Guthaben auf dem Konto, nicht den Kurswert der Aktien. Ein Kursrückgang der Aktie ist davon unabhängig und wird nicht ersetzt.
Nein. Die Säule 3a ist ein Vorsorgegefäss mit eigenen Regeln zu Einzahlung, Bindung und späterer Besteuerung. Das Geld ist nicht frei verfügbar wie Aktien in einem normalen Depot. Ein Aktiendepot gibt dir keinen Abzug für die einbezahlten Franken und sperrt die Titel nicht bis zur Pension. Beides kann nebeneinander bestehen. Dividenden im freien Depot deklarierst du Jahr für Jahr.
Ja. Die Depotstelle schreibt die Gelddividende dem Verrechnungskonto gut, ohne dass du einen Auftrag schickst. Bei Schweizer Titeln ist das der Betrag nach Verrechnungssteuer. Bei ausländischen Titeln ist es der Betrag nach Quellensteuer. Eine Eintragung im Aktienregister brauchst du für diese Gutschrift in der Regel nicht. Sachdividenden und das Stimmrecht laufen anders und setzen den Registereintrag voraus.
Schweizer Broker verlangen in der Regel einen Wohnsitz in der Schweiz und eine Identifikation, nicht zwingend einen bestimmten Pass. Ob dein Aufenthaltsstatus für die Eröffnung reicht, entscheidet der Anbieter. Ausländische Broker haben eigene Regeln und nehmen Kundinnen und Kunden mit Wohnsitz in der Schweiz oft nur über die für sie zugelassene Gesellschaft an.
Nur wenn der Emittent inländisch ist. Ein Fonds oder ETF mit Sitz im Ausland bleibt ein ausländisches Wertpapier, auch wenn du ihn an der SIX in Franken kaufst. Dann gilt der höhere Satz. Die Handelswährung ändert die Einordnung nicht. Bei einer Aktie einer Schweizer Gesellschaft gilt der inländische Satz, unabhängig davon, bei welchem Broker sie liegt.