

























Diese Seite stellt Anbieter gegenüber, bei denen du Bitcoin als Coin kaufst. Gemeint ist die Kryptowährung selbst, nicht ein Zertifikat auf den Kurs und nicht ein monatlicher Sparplan. Verkauf, App und PayPal haben eigene Vergleiche, weil dort andere Fragen im Vordergrund stehen.
In die Liste kommt nur, wer den Kauf auf der eigenen Produktseite beschreibt. Ein Derivat steht daneben, wenn der Anbieter es als eigenes Bitcoin-Produkt ausweist. Zahlen, die dort fehlen, bleiben in der Karte leer. Die Übersicht schätzt weder Kurse noch Gebühren.
Der Preis eines Kaufs besteht aus zwei Angaben, die nicht dasselbe messen. Die Kaufgebühr ist der ausgewiesene Preis des Auftrags, als Prozentsatz oder als fester Betrag. Der Spread ist der Abstand zwischen dem Kurs, zu dem du kaufst, und dem Kurs, zu dem der Anbieter verkauft.
Der Mindestbetrag ist die kleinste Summe, die der Anbieter für einen einzelnen Kauf nennt. Steht sie nicht auf seiner Seite, zeigt die Karte keinen Ersatzwert. Ein niedriger Einstieg sagt noch nichts darüber, ob Gebühr und Spread für deine Summe zusammen günstig sind.
Vor dem Kauf braucht das Konto Guthaben in Euro. Die Überweisung per SEPA, die Echtzeitüberweisung, die Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay und SOFORT sind getrennte Wege. In der Karte erscheint ein Weg nur, wenn der Anbieter ihn für den Bitcoin-Kauf nennt.
PayPal ist hier kein stiller Bestandteil jedes Kaufs. Ob du damit bezahlen kannst, steht gesondert in der Karte und auf der Seite für den PayPal-Kauf. Guthaben, das du vorher per Überweisung aufgeladen hast, bleibt eine Überweisung.
Eine Auszahlung auf ein eigenes Wallet schickt die Coins an eine Adresse, die du selbst kontrollierst. Dafür kann eine eigene Gebühr anfallen. Die Karte nennt sie nur, wenn der Anbieter den Betrag veröffentlicht.
Verwahrung beim Anbieter heißt, dass die Coins im Konto liegen und du ein Guthaben siehst. Beides kann zusammen gelten: liegen lassen und später auszahlen. Ein Verrechnungskonto ohne Auszahlung ist keine eigene Wallet.
Der Kauf allein erzeugt noch keinen Gewinn. Verkaufst du Bitcoin aus dem Privatvermögen, kann der Unterschied zwischen Kauf- und Verkaufspreis ein privates Veräußerungsgeschäft sein. Dafür gilt der persönliche Einkommensteuersatz, nicht die Abgeltungsteuer auf Aktien. Liegt zwischen Anschaffung und Verkauf mehr als ein Jahr, bleibt dieser private Gewinn in der Regel steuerfrei.
Die Karte zeigt nur, ob der Anbieter eine Steuer abführt. Weist er das nicht aus, bleibt die Erklärung bei dir. Gewerblicher Handel folgt anderen Regeln. Die Zeile in der Liste ersetzt keine Steuererklärung.
Zuerst zählt, ob der Anbieter den Kauf für deinen Wohnsitz anbietet und ob du den Coin selbst bekommst. Danach vergleichst du Gebühr und Spread für die Summe, die du tatsächlich einzahlen willst, und den Zahlweg, den du nutzen kannst.
Wer die Coins selbst halten will, prüft die Auszahlung. Wer sie im Konto lassen will, prüft die Verwahrung. Identifizierung, weitere Coins und eine Prämie stehen in der Karte, soweit der Anbieter sie nennt. Vor dem Auftrag gilt seine aktuelle Preisseite.
Anbieter, bei denen du Bitcoin als Coin kaufen kannst. Ein Zertifikat, ein ETP oder ein reiner Sparplan ist ein anderes Produkt und steht hier nicht als Kauf des Coins.
Die Kaufgebühr ist der ausgewiesene Preis des Auftrags, als Prozent oder als fester Betrag. Der Spread ist der Abstand zwischen Kauf- und Verkaufskurs. Beide zusammen ergeben, was der Kauf kostet.
Weil der Anbieter den Wert auf seiner Seite nicht nennt. Die Liste füllt solche Lücken nicht mit Schätzwerten.
Den Coin, wenn das Produkt als Bitcoin ausgewiesen ist. Ein Derivat bildet den Kurs ab und erscheint nur, wenn der Anbieter es als eigenes Produkt nennt.
Das steht in der Karte als Mindestbetrag, sofern der Anbieter ihn veröffentlicht. Einen einheitlichen Einstieg legt dieser Vergleich nicht fest.
Überweisung, Echtzeitüberweisung, Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay und SOFORT, jeweils nur wenn der Anbieter den Weg nennt. PayPal hat eine eigene Seite.
Nein. PayPal zählt, wenn du den Bitcoin-Kauf damit bezahlst. Guthaben, das du auf einem anderen Weg eingezahlt hast, bleibt dieser andere Weg.
Nur wenn der Anbieter die Auszahlung auf eine Adresse anbietet, die du selbst verwaltest. Die Karte zeigt das bei der Wallet-Angabe.
Die Coins liegen im Konto des Anbieters, und du siehst ein Guthaben. Die Schlüssel liegen dann nicht in einer Wallet, die nur du kontrollierst.
Ein Gewinn entsteht, wenn du teurer verkaufst, als du angeschafft hast. Der reine Kauf ist noch kein Veräußerungsgeschäft.
Nur wenn er das ausweist. Sonst gehört ein steuerpflichtiger Gewinn in deine Steuererklärung.
Im Privatvermögen in der Regel nein. Es handelt sich um private Veräußerungsgeschäfte mit dem persönlichen Steuersatz. Nach mehr als einem Jahr Haltedauer bleibt der Gewinn dort üblicherweise steuerfrei. Gewerblicher Handel ist davon ausgenommen.
Nein. Diese Seite führt den Kauf, unabhängig davon, ob du ihn in einer App oder im Browser startest. Apps haben eine eigene Übersicht.
Nein. Gelistet sind Anbieter, die den Kauf für diesen Wohnsitz ausweisen. Ein Konto, das nur für ein anderes Land beschrieben ist, öffnet denselben Zugang nicht.
Ja. Die Karten zeigen den Stand der letzten Prüfung. Maßgeblich bleibt die Preisseite des Anbieters am Tag des Kaufs.