














Diese Seite vergleicht Anbieter mit einer App, in der du Bitcoin kaufen kannst. Aufgenommen ist, wer eine Anwendung für iOS oder Android auf der eigenen Seite nennt. Eine mobil aufgerufene Website ohne installierbare App reicht dafür nicht.
Der Kauf im Browser bleibt möglich, auch wenn du diese Übersicht öffnest. Hier geht es darum, wer den Handel in eine App legt und was diese App zum Coin, zur Gebühr und zur Auszahlung ausweist.
In der App siehst du den Coin, den Betrag und die ausgewiesene Gebühr, soweit der Anbieter sie anzeigt. Der Spread bleibt auch mobil der Abstand zwischen Kauf- und Verkaufskurs. Eine hübsche Oberfläche ersetzt diese beiden Angaben nicht.
Verkauf in derselben App ist ein eigener Schritt. Die Verkaufsgebühr kann von der Kaufgebühr abweichen. Die Karte trennt beide Werte, wenn der Anbieter sie getrennt nennt.
Vor dem ersten Kauf prüfen die Anbieter die Identität. In der App läuft das oft über ein Video oder einen Ausweis-Upload. Der konkrete Weg steht in der Karte nur, wenn der Anbieter ihn beschreibt.
Ein bestehendes Depot oder Girokonto bei derselben Marke verkürzt die Anmeldung nicht von allein. Es zählt, welchen Nachweis die App für den Bitcoin-Kauf verlangt.
Manche Apps schicken Bitcoin an eine Adresse, die du selbst verwaltest. Andere belassen die Coins in der Verwahrung des Anbieters. Beides kann in einer App vorkommen, wenn der Anbieter beide Wege nennt.
Die Gebühr für das Versenden steht in der Karte, sofern sie veröffentlicht ist. Eine App, die nur ein Guthaben anzeigt und keine Auszahlung beschreibt, ist keine eigene Wallet.
Die App ist kein Finanzamt. Ob ein Gewinn aus dem Privatvermögen steuerpflichtig ist, hängt vom Verkauf und von der Haltedauer ab, nicht davon, dass du auf dem Handy gekauft hast. Private Veräußerungsgeschäfte unterliegen dem persönlichen Steuersatz, nicht der Abgeltungsteuer auf Aktien.
Lädt die App Auszüge oder eine Historie, kannst du Kaufzeitpunkt und Betrag nachvollziehen. Einen automatischen Steuerabzug zeigt die Karte nur, wenn der Anbieter ihn ausweist.
Diese Seite passt, wenn du unterwegs kaufen, Kurse prüfen oder eine Order auslösen willst und dafür eine installierte App suchst. Wer nur den günstigsten Kauf sucht und dem das Gerät egal ist, vergleicht auf der Kaufseite Gebühr und Spread.
iOS und Android sind getrennte Angaben. Eine App für ein System bedeutet nicht, dass das andere mitgeliefert ist. Weitere Coins, ein Sparplan und die Zahlwege stehen in der Karte, soweit der Anbieter sie für die App nennt.
Anbieter, die eine iOS- oder Android-App für den Bitcoin-Kauf auf der eigenen Seite nennen. Eine reine Mobile-Website ohne App fehlt hier.
Ja, für diese Liste. Ob iOS, Android oder beide verfügbar sind, steht in der Karte, soweit der Anbieter es ausweist.
Wenn der Anbieter den Kauf des Coins ausweist, ja. Die App ändert das Produkt nicht. Ein Derivat bleibt ein Derivat, auch wenn es in der App liegt.
Das hängt vom Anbieter ab. Die Karte übernimmt Kaufgebühr, Verkaufsgebühr und Spread nur, wenn sie auf der Produkt- oder Preisseite stehen.
Oft per Video oder Ausweis-Upload, bevor der erste Kauf frei ist. Der konkrete Weg steht in der Karte nur bei einer ausdrücklichen Angabe.
Nur wenn der Anbieter diese Auszahlung nennt. Ein Saldo in der App allein ist Verwahrung beim Anbieter.
Das steht als eigene Gebühr in der Karte, sofern der Anbieter sie veröffentlicht. Fehlt die Zahl, bleibt das Feld leer.
Nein. Für das Privatvermögen zählt der Gewinn beim Verkauf, nicht das Gerät. Nach mehr als einem Jahr bleibt ein privater Gewinn in der Regel steuerfrei.
Nur wenn der Anbieter einen automatischen Abzug ausweist. Die App-Historie hilft bei der Dokumentation, sie ersetzt die Erklärung nicht.
Wenn der Anbieter einen Bitcoin-Sparplan nennt, erscheint das in der Karte. Die Sparplan-Seite filtert genau auf diese Angebote.
Dieselben, die der Anbieter für den Kauf nennt, zum Beispiel Überweisung, Karte oder Apple Pay. Ein Weg fehlt, wenn er nicht ausgewiesen ist.
Du brauchst das Konto beim Anbieter. Ob du es nur in der App führst oder auch im Browser, legt der Anbieter fest und beschreibt es auf seiner Seite.
Weil er keine iOS- oder Android-App für diesen Wohnsitz ausweist oder in den Vergleichsdaten nicht aktiv geführt wird. Seine eigene Seite bleibt die Quelle, wenn du ihn getrennt prüfst.
Nein. Die Liste folgt dem Wohnsitz, für den der Anbieter den Kauf beschreibt. Ein Store-Eintrag in einem anderen Land öffnet das Konto nicht.
Von den Seiten des Anbieters. Was dort nicht steht, übernimmt die Karte nicht. Vor dem Download gilt seine aktuelle Beschreibung.