Mit dem Zukunftsdepot will die Bundesregierung den langfristigen Vermögensaufbau für Kinder steuerlich begünstigen. Geplant sind ein Wertpapierdepot auf den Namen des Kindes, ein einmaliger Startbonus vom Staat und Erträge, die bis zur Volljährigkeit keine Kapitalertragsteuer auslösen.
Hier findest du, was bisher feststeht, wo sich die Angaben von Regierung und Parteien unterscheiden, was 18 Jahre Ansparen rechnerisch bringen können und was du als Elternteil schon heute tun kannst.
Das Zukunftsdepot ist ein eigenes Depot für Minderjährige, das bis zum 18. Geburtstag gesperrt bleibt. Eltern wählen die Veranlagung, Familie und Bekannte dürfen mitsparen, und der Staat verzichtet bis zur Volljährigkeit auf die Kapitalertragsteuer. Für Babys ab dem Geburtsjahrgang 2027 legt der Bund zusätzlich einen Startbetrag hinein.
Nach den bisher bekannten Eckpunkten besteht das Modell aus diesen Bausteinen:
Auch Kinder, die vor 2027 auf die Welt gekommen sind, sollen ein Zukunftsdepot bekommen können, dann aber ohne Startbonus. Die Steuerbefreiung soll für sie ebenso gelten.
Die Urheberschaft beanspruchen gleich zwei Parteien. Der ÖVP-Klub sieht im Depot ein modernes Gegenstück zum Bausparvertrag. Für NEOS-Kapitalmarktsprecher Christoph Pramhofer wird damit das Chancenkonto umgesetzt, das Parteichefin Beate Meinl-Reisinger 2024 vorgeschlagen hat.
Vom ersten öffentlichen Vorschlag bis zu einem Depot, das Familien tatsächlich eröffnen können, vergehen voraussichtlich rund zehn Monate. Ein Teil dieses Wegs liegt hinter uns, der rechtlich entscheidende Teil steht noch bevor. Die Übersicht fasst Angaben von Bundeskanzleramt, Ministerien, Parlamentsklubs und Agenturberichten zusammen:
| Phase | Zeitraum | Stand |
|---|---|---|
| Vorschlag | Ende August 2026 | Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) bringt ein Kinderdepot ohne KESt ins Gespräch. Die NEOS beschreiben auf ihrer Themenseite ein eigenes, ausgearbeitetes Modell. |
| Debatte in der Koalition | September bis Mitte Oktober 2026 | Uneinigkeit über den Starttermin und darüber, wer Bonus und Steuerausfall bezahlt. Mehr dazu im Abschnitt zu den Positionen. |
| Politische Einigung | 17.10.2026 | Treffen der Regierungsspitze im Bundeskanzleramt. Der Depotstart wandert auf Mitte 2027, der Geburtsjahrgang für den Bonus bleibt 2027. |
| Eckpunkte | 18. und 19.10.2026 | Der ÖVP-Klub nennt per Presseaussendung erste Regeln. Einen Tag später berichtet die APA aus einem Regierungspapier mit weiteren Bedingungen, etwa der Aufenthaltsdauer. |
| Begutachtung | laut Regierungspapier bis Ende Oktober 2026 | Noch nicht begonnen, ein Entwurf ist nicht veröffentlicht. |
| Beschluss im Nationalrat | laut Medienberichten noch 2026 geplant | Offen. Danach folgt die Kundmachung im Bundesgesetzblatt. |
| Start der Depots | 1. Juli 2027 angepeilt | Banken und OeBFA können erst anbieten, wenn das Gesetz gilt. Über die technische Abwicklung will die Regierung mit der Finanzwirtschaft sprechen. |
Ursprünglich war der 1. Jänner 2027 als Start im Gespräch. Den späteren Termin begründet das Familienministerium mit der Technik: Die Finanzverwaltung braucht für die neuen Produkte eigene Schnittstellen, und die Kreditinstitute wollten mehr Vorlauf. Für Babys, die zwischen Jänner und Juni 2027 zur Welt kommen, liegen damit bis zu sechs Monate zwischen Geburt und Depotstart. Wann ihr Bonus gutgeschrieben wird, sagen die bisherigen Unterlagen nicht.
Der Staat zahlt für jedes anspruchsberechtigte Kind einmalig €500 in dessen Zukunftsdepot ein. Laut Familienministerium kommt das Geld aus dem Familienlastenausgleichsfonds (FLAF). Im Doppelbudget 2027/28 sind dafür je €40 Mio. vorgesehen, also für zwei Geburtsjahrgänge.
Wer den Bonus bekommt, wurde im Lauf der Debatte unterschiedlich beschrieben:
| Fassung | Voraussetzung für den Startbonus |
|---|---|
| Wirtschaftsministerium, September 2026 | Kinder, die ab 2027 in Österreich geboren werden |
| SPÖ, September 2026 | jedes in Österreich geborene Kind, auf Wunsch automatisch im Bundesschatz angelegt |
| NEOS-Modell | Wohnsitz in Österreich sowie österreichische Staatsbürgerschaft oder ein qualifizierender Aufenthaltstitel |
| Eckpunkte vom 18.10.2026 | Geburt ab 1. Jänner 2027, Hauptwohnsitz in Österreich, österreichische Staatsbürgerschaft oder rechtliche Gleichstellung |
| Regierungspapier laut APA, 19.10.2026 | zusätzlich 15 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich bis zur Volljährigkeit; gleichgestellt sind Bürger aus EU, EWR und Schweiz sowie Asylberechtigte |
Die Koalitionsunterlagen stellen inzwischen nicht mehr auf den Geburtsort ab, sondern auf drei Kriterien: Hauptwohnsitz, Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung und eine Mindestaufenthaltsdauer. Wie die 15 Jahre geprüft werden und was passiert, wenn eine Familie vorher das Land verlässt, ist offen. Ebenso unklar ist die Lage von Kindern mit anderem Aufenthaltsstatus, etwa subsidiär Schutzberechtigten oder Kindern von Drittstaatsangehörigen mit Daueraufenthalt.
Finanziell abgesichert sind bisher die Jahrgänge 2027 und 2028. Das Familienministerium versichert, dass die FLAF-Mittel auch nach dem Doppelbudget zur Verfügung stehen. Für Kinder ab dem Jahrgang 2029 ist der Bonus also politisch zugesagt, aber noch nicht budgetiert.
Für Familien, die sich nicht um ein Depot kümmern, gibt es eine Auffanglösung: Ist bis zum dritten Geburtstag nichts eröffnet, übernimmt laut Eckpunkten die OeBFA und veranlagt alle nicht abgerufenen Boni gemeinsam im Bundesschatz. Nach der Beschreibung der NEOS bekommt das Kind den Betrag spätestens zur Volljährigkeit. Ob es aus dieser Sammelveranlagung später in ein Fondsdepot wechseln darf, lässt sich den Unterlagen nicht entnehmen.
Neben dem Startbonus dürfen pro Kind und Kalenderjahr bis zu €5.000 eingezahlt werden. Das entspricht rund €417 im Monat. Mehrere Kinder haben jeweils einen eigenen Rahmen, bei zwei Kindern wären also bis zu €10.000 im Jahr möglich.
Einzahlen können laut Bundeskanzleramt nicht nur die Eltern, sondern auch Großeltern, andere Verwandte und Freunde der Familie. Das NEOS-Modell spricht ausdrücklich von einer gemeinsamen Grenze für Eltern und Dritte. Das Geldgeschenk der Großeltern und die Sparrate der Eltern würden demnach auf denselben Rahmen von €5.000 angerechnet.
Rechtlich wird jede Einzahlung zum Vermögen des Kindes. Für Eltern heißt das: Was einmal eingezahlt ist, kommt nicht mehr zurück aufs eigene Konto. Rücklagen für Notfälle gehören deshalb nicht ins Zukunftsdepot.
Kern des Modells ist der Verzicht auf die Kapitalertragsteuer. Heute fallen auf Kursgewinne, Dividenden und Fondserträge in Österreich 27,5% KESt an, auf Zinsen von Sparbuch und Konto 25%. Bei thesaurierenden Fonds wird ein Teil der Erträge sogar jährlich besteuert, obwohl nichts ausgezahlt wird.
Nach den Eckpunkten soll der gesamte Depotwert samt Wertzuwachs zum 18. Geburtstag KESt-frei sein. Laut Bundeskanzleramt kann das Geld ab dann steuerfrei entnommen werden. Auch das NEOS-Modell spricht von einer KESt-befreiten Auszahlung.
Die Befreiung soll ebenso für Kinder gelten, die vor 2027 geboren sind und deshalb keinen Startbonus bekommen. Für sie ist die Steuerersparnis der einzige Vorteil gegenüber einem normalen Depot.
Entnehmen die Eltern vorzeitig Geld, weil das Pflegschaftsgericht das in einer existenziellen Notlage erlaubt, entfällt die Steuerbegünstigung. Wie die Nachversteuerung dann technisch abläuft, ist offen.
Ebenfalls ungeklärt ist die laufende Besteuerung: Ob Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge während der Laufzeit vollständig steuerfrei bleiben, ob ein Fondswechsel innerhalb des Depots steuerneutral ist und was mit Erträgen passiert, die nach dem 18. Geburtstag weiter im Depot entstehen, muss das Gesetz klären.
Eine Garantie ist mit der Befreiung nicht verbunden. Wo kein Gewinn entsteht, gibt es auch keine Steuer zu sparen, und Kursverluste trägt das Kind vollständig.
Die Eltern entscheiden, wie das Geld angelegt wird. Laut den Eckpunkten stehen regulierte Investmentfonds und der Bundesschatz zur Wahl. Hochrisikoprodukte wie Hebelzertifikate sind ausgeschlossen. Das NEOS-Modell spricht konkreter von EU-regulierten Fonds nach UCITS-Standard, zu denen auch die meisten ETFs zählen, und nennt beim Bund ein eigenes Bundesschatz-Zukunftskonto.
Anbieten sollen das Zukunftsdepot Banken und die OeBFA. Die Wirtschaftskammer wünscht sich zusätzlich Versicherungs- und Bausparprodukte. Ob auch Onlinebroker und Anbieter ohne Sitz in Österreich teilnehmen dürfen, ist nicht bekannt.
Bei den Kosten gehen die Fassungen auseinander:
| Kostenpunkt | Eckpunkte ÖVP-Klub, 18.10. | Regierungspapier laut APA, 19.10. | NEOS-Themenseite |
|---|---|---|---|
| Kontoführung | gebührenfrei | Depot kostenlos | Depot kostenlos |
| Order-, Transaktions- und Lagergebühren | erlaubt, transparent auszuweisen | weitere Gebühren möglich | nicht erwähnt |
| Laufende Fondskosten (TER) | nicht erwähnt | höchstens 1% | höchstens 1% |
Beim Kostendeckel zeichnet sich damit 1% ab. Fix ist er erst mit dem Gesetzestext. Ältere Berichte über das NEOS-Konzept hatten noch 0,5% genannt, und der ÖVP-Klub erwähnt in seiner Aussendung gar keine Grenze.
Bei der Präsentation am 17. Oktober hatte Bundeskanzler Stocker auch von Spesenfreiheit gesprochen. Gemessen an den schriftlichen Unterlagen bezieht sich das nur auf die Kontoführung. Ob die Ausführung eines Sparplans oder die Verwahrung der Fondsanteile etwas kosten darf und wie viel, legen weder Eckpunkte noch Regierungspapier fest.
Wie stark Kosten wirken, zeigt eine einfache Rechnung: Bei €75 im Monat über 18 Jahre und 6% Bruttorendite macht der Unterschied zwischen 0,2% und 1% laufenden Kosten am Ende rund €2.100 aus. Wer heute schon für Kinder spart, findet günstige Fonds im ETF-Sparplan-Vergleich für Österreich.
Anders als die meisten heutigen Lösungen soll das Zukunftsdepot dem Kind selbst gehören. Eltern verwalten es als gesetzliche Vertreter, dürfen das Geld aber nicht für sich verwenden. Das unterscheidet es grundlegend von einem Depot, das auf den Namen der Eltern läuft und nur gedanklich für das Kind reserviert ist.
Bis zum 18. Geburtstag sind vorzeitige Entnahmen grundsätzlich ausgeschlossen. Nur in existenziellen Notlagen kann das Pflegschaftsgericht eine Entnahme genehmigen. Die Steuerbegünstigung geht dann verloren.
Eine wichtige Ausnahme vom heutigen Recht steht im Regierungspapier: Das Zukunftsdepot soll ausdrücklich nicht mündelsicher sein müssen. Die Fondsauswahl der Eltern unterläge damit keiner Kontrolle durch das Pflegschaftsgericht. Genau diese Kontrolle macht Wertpapiere auf den Namen eines Kindes heute so umständlich, mehr dazu im Abschnitt zu den heutigen Möglichkeiten.
Mit der Volljährigkeit endet die Vertretung durch die Eltern. Ab diesem Tag entscheidet das Kind allein, ob es das Geld für Ausbildung, Führerschein oder Wohnung verwendet oder weiter investiert bleiben lässt. Eine Zweckbindung ist in keiner Fassung vorgesehen.
Was technisch am 18. Geburtstag passiert, ist offen: ob das Depot als normales Depot weiterläuft, automatisch aufgelöst wird oder in ein anderes Depot übertragen werden muss.
Vor der Eröffnung sollen sich die Eltern beraten lassen. Das NEOS-Modell sieht ausdrücklich eine verpflichtende erstmalige Beratung vor und verknüpft das Depot mit der nationalen Finanzbildungsstrategie. Die Eckpunkte vom 18. Oktober übernehmen den Gedanken: Die Inhalte des Gesprächs sollen die Finanzmarktaufsicht (FMA), die Kreditinstitute und die Oesterreichische Nationalbank gemeinsam festlegen.
Ganz so verpflichtend ist die Beratung nach dem Regierungspapier, aus dem die APA berichtet, allerdings nicht: Eltern sollen sie abwählen können. Wie dieses Opt-out ablaufen soll, ist nicht beschrieben.
Das Ziel ist nachvollziehbar, denn bei einer Laufzeit von bis zu 18 Jahren wirken Produktwahl, Kosten und Risiko stark auf das Ergebnis. Eltern sollen verstehen, dass Fonds schwanken und dass ein Kurseinbruch kurz vor dem 18. Geburtstag die Bilanz deutlich verschlechtern kann.
Für den Ablauf gibt es noch keine Regeln. Weder Umfang noch Form des Gesprächs sind festgelegt, auch nicht, wer es führen darf. Für Familien entscheidet das darüber, ob die Eröffnung in einer Viertelstunde erledigt ist oder einen Termin in der Filiale braucht.
Statt einer Liste aller Wortmeldungen ordnen wir die Debatte nach den fünf Fragen, an denen sich die Meinungen am deutlichsten scheiden:
Wir haben selbst gerechnet, wie sich das Zukunftsdepot gegenüber einem normalen Depot auf den Namen der Eltern entwickeln könnte. Die Ergebnisse sind keine Prognose, sondern zeigen nur die Größenordnung unter festen Annahmen:
| Sparrate | Eingezahlt | Zukunftsdepot mit 18 | Normales Depot nach KESt | Vorteil |
|---|---|---|---|---|
| €30 im Monat | €6.480 | €10.444 | €8.620 | €1.824 |
| €75 im Monat | €16.200 | €24.591 | €21.549 | €3.042 |
| €150 im Monat | €32.400 | €48.169 | €43.098 | €5.071 |
| €5.000 im Jahr | €90.000 | €134.369 | €121.433 | €12.936 |
| Sparrate | Eingezahlt | Zukunftsdepot mit 18 | Normales Depot nach KESt | Vorteil |
|---|---|---|---|---|
| €30 im Monat | €6.480 | €12.912 | €10.108 | €2.803 |
| €75 im Monat | €16.200 | €30.138 | €25.270 | €4.868 |
| €150 im Monat | €32.400 | €58.849 | €50.541 | €8.308 |
| €5.000 im Jahr | €90.000 | €165.227 | €143.505 | €21.722 |
Der Startbonus allein wächst in dieser Rechnung auf rund €1.010 (4%) beziehungsweise €1.430 (6%). Den größeren Teil des Vorteils macht bei höheren Raten die gesparte KESt aus. Weil im normalen Depot thesaurierende Fonds in Wirklichkeit schon jährlich Steuer zahlen, dürfte der echte Abstand etwas größer sein als hier dargestellt.
Später einzusteigen bringt deutlich weniger: Ist dein Kind acht Jahre alt und du sparst zehn Jahre lang €75 im Monat, beträgt die gesparte KESt bei 6% nur rund €890, bei 4% rund €560, und einen Startbonus gibt es nicht. Umgekehrt gilt: Fällt der Markt kurz vor dem 18. Geburtstag um 30%, schrumpfen €58.849 auf rund €41.200. Wer das Geld zu einem fixen Termin braucht, sollte die Aktienquote in den letzten Jahren schrittweise senken, sofern das Gesetz das steuerfrei zulässt.
Pro eingezahltem Euro ist die Steuerersparnis für alle Familien gleich hoch. In absoluten Beträgen wächst sie aber mit der Sparrate. In unserer Rechnung mit 6% Rendite spart eine Familie, die €30 im Monat zurücklegt, über 18 Jahre rund €1.380 KESt, eine Familie, die den Höchstbetrag einzahlt, rund €20.300. Das ist fast das 15-Fache.
Diese Spreizung ist der Hauptgrund für die Einwände von Sozialorganisationen, Grünen und Teilen der Opposition, die im Abschnitt zu den Positionen zusammengefasst sind. Sie bestimmt auch, wie teuer die Befreiung für den Staat wird: Das Finanzministerium hatte nach Angaben des Familienministeriums den Extremfall durchgerechnet, dass jedes Kind den Höchstbetrag bekommt. Das Familienministerium hält diese Annahme für weit überzogen, eine eigene Schätzung hat es nicht veröffentlicht.
Der Startbonus wirkt in die Gegenrichtung, weil jedes berechtigte Kind denselben Betrag erhält, unabhängig vom Einkommen der Eltern. Damit er auch dort ankommt, wo niemand ein Depot eröffnet, ist die Auffanglösung über den Bundesschatz vorgesehen.
Am meisten profitieren also Familien, die früh beginnen, regelmäßig und mit höheren Beträgen sparen und Großeltern haben, die mitzahlen. Für Kinder, die erst mit zwölf oder vierzehn ein Zukunftsdepot bekommen, bleibt der Vorteil überschaubar.
Vermögen, das rechtlich einem Kind gehört, unterliegt in Österreich strengen Anlageregeln. Nach § 215 ABGB muss Geld eines Kindes sicher und möglichst fruchtbringend angelegt werden. Ohne gerichtliche Genehmigung zulässig sind vor allem Spareinlagen und mündelsichere Wertpapiere wie Bundesanleihen (§§ 216 und 217 ABGB).
Fonds, ETFs oder Aktien sind nach § 220 ABGB nur unter Auflagen erlaubt, die für Privatpersonen schwer zu erfüllen sind. Dazu kommt nach § 167 Abs. 3 ABGB, dass der andere obsorgeberechtigte Elternteil zustimmen und das Pflegschaftsgericht genehmigen muss. Für einen einfachen Sparplan steht dieser Aufwand in keinem Verhältnis zum Nutzen.
Deshalb wählen die meisten Familien einen dieser Wege:
Bei älteren Geschwistern spricht wenig dafür, bis Mitte 2027 gar nichts zu tun. Jeder Monat, in dem ein Sparplan schon läuft, verlängert die Anlagedauer, während es die Steuerfreiheit ohnehin erst ab dem Start gibt. Eine Übertragung bestehender Depots sieht bisher keine Fassung vor. Plane deshalb eher mit zwei Töpfen: dem bestehenden Depot auf deinen Namen und ab dem Start dem Zukunftsdepot für neue Einzahlungen.
Kommt dein Kind 2027 zur Welt, musst du jetzt nichts entscheiden. Für die Eröffnung hast du nach den Eckpunkten bis zum dritten Geburtstag Zeit, danach greift die Sammelveranlagung im Bundesschatz.
Mit Stand 19.10.2026 sind viele für Familien wichtige Fragen noch nicht beantwortet. Erst der Gesetzesentwurf wird zeigen, wie das Zukunftsdepot konkret aussieht:
Wir aktualisieren diese Seite, sobald der Begutachtungsentwurf veröffentlicht ist.
Ein geplantes, steuerbegünstigtes Wertpapierdepot für Kinder in Österreich. Es läuft auf den Namen des Kindes, bleibt bis zum 18. Geburtstag gesperrt und soll bis dahin frei von Kapitalertragsteuer sein. Für Kinder ab dem Jahrgang 2027 zahlt der Staat einmalig €500 ein.
Nein. Es gibt eine politische Einigung vom 17.10.2026, Eckpunkte und ein Regierungspapier, aber noch keinen veröffentlichten Gesetzesentwurf (Stand 19.10.2026). Verbindlich wird das Modell erst mit dem Beschluss im Nationalrat nach der Begutachtung.
Frühestens zum angepeilten Start am 1. Juli 2027 und nur, wenn das Gesetz bis dahin beschlossen ist. Heute kann dir keine Bank ein Zukunftsdepot eröffnen, denn die Steuerbefreiung existiert rechtlich noch nicht.
Geplant ist der Bonus für Kinder ab dem Geburtsjahrgang 2027 mit Hauptwohnsitz in Österreich. Sie müssen Staatsbürger sein oder als gleichgestellt gelten, laut Regierungspapier also aus EU, EWR oder Schweiz stammen oder Asyl erhalten haben. Zusätzlich verlangt das Papier bis zur Volljährigkeit 15 Jahre rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich.
Nein, er ist auf Neugeborene ab Jänner 2027 beschränkt. Ein eigenes Zukunftsdepot können ältere Geschwister aber bis zum 18. Geburtstag trotzdem bekommen, und die KESt-Befreiung soll auch für sie gelten.
Nach den aktuellen Unterlagen nicht. Die frühen Aussagen aus dem Wirtschaftsministerium nannten zwar den Geburtsort, Eckpunkte und Regierungspapier verlangen aber Hauptwohnsitz, Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung und 15 Jahre Aufenthalt. Wie das bei einer Geburt im Ausland mit späterem Zuzug geprüft wird, regelt erst das Gesetz.
Dann wird er ab dem dritten Geburtstag von der Bundesfinanzierungsagentur OeBFA verwaltet, die alle nicht abgerufenen Boni gemeinsam im Bundesschatz anlegt. Ob das Kind später aus dieser Sammelveranlagung in ein Fondsdepot wechseln kann, ist offen.
Der Familienlastenausgleichsfonds (FLAF), zuständig ist das Familienministerium. Für die Steuerbefreiung ist das Finanzministerium federführend. Im Budget stehen bisher je €40 Mio. für die Jahrgänge 2027 und 2028, für spätere Jahrgänge gibt es eine Zusage, aber noch keinen Budgetposten.
Bis zu €5.000 pro Kind und Jahr, also rund €417 im Monat. Eine Mindesteinzahlung wurde nicht genannt. Ob ungenutzter Rahmen ins nächste Jahr wandert, ist nicht vorgesehen und bleibt offen.
Ja, der Kreis ist bewusst weit gezogen. Die Aussendung des Bundeskanzleramts zählt neben den Eltern auch Großeltern, die weitere Verwandtschaft und Freunde der Familie auf. Jede Überweisung wird Vermögen des Kindes und zählt auf den Jahresrahmen.
Die Grenze hängt am Kind. Die NEOS schreiben das ausdrücklich, und auch die Regierung beziffert den Rahmen mit €5.000 je Kind und Jahr. Zahlen Oma und Eltern gleichzeitig ein, teilen sie sich diesen Betrag. Wie Banken das überwachen, muss noch geregelt werden.
Eine Einzahlung ins Depot des Kindes ist eine Schenkung. Nach geltendem Recht sind Schenkungen unter Angehörigen bis €50.000 pro Jahr meldefrei, bei anderen Personen wie nicht verwandten Paten bis €15.000 innerhalb von fünf Jahren. Ob für das Zukunftsdepot eine Sonderregel kommt, ist offen.
Auf Kursgewinne, Dividenden und Fondserträge im Zukunftsdepot soll bis zum 18. Geburtstag keine Kapitalertragsteuer anfallen, die sonst 27,5% beträgt. Der gesamte Depotwert soll zum 18. Geburtstag steuerfrei entnommen werden können.
Das ist noch offen. Angekündigt ist die Steuerfreiheit des gesamten Depotwerts zum 18. Geburtstag. Wie Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge während der Laufzeit technisch behandelt werden, muss das Gesetz klären.
Laut Eckpunkten in regulierte Investmentfonds oder in den Bundesschatz. Hebelprodukte und andere Hochrisikoprodukte sind ausgeschlossen. Das NEOS-Modell nennt EU-regulierte UCITS-Fonds, zu denen auch die meisten ETFs zählen.
Davon ist in keiner Fassung die Rede. Genannt werden nur regulierte Fonds und der Bundesschatz. Ob Einzelaktien, Anleihen oder Versicherungsprodukte zugelassen werden, ist offen.
Vorgesehen ist er. Das Regierungspapier, aus dem die APA am 19. Oktober berichtet hat, nennt ebenso wie die NEOS höchstens 1% laufende Kosten (TER). Frühere Berichte sprachen von 0,5%, die Aussendung des ÖVP-Klubs erwähnt keinen Deckel. Endgültig festgelegt wird er erst im Gesetz.
Die Kontoführung soll kostenlos sein. Transaktions-, Lager- und Ordergebühren sind nach den Eckpunkten erlaubt, müssen aber transparent ausgewiesen werden. Wie hoch sie sein dürfen, ist offen. Dazu kommen die laufenden Kosten der Fonds.
Geplant sind Banken und die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur. Ob auch Onlinebroker, ausländische Anbieter oder Versicherungen teilnehmen dürfen, wurde noch nicht festgelegt.
Grundsätzlich nicht. Nur in existenziellen Notlagen kann das Pflegschaftsgericht eine Entnahme genehmigen. Dann entfällt die Steuerbegünstigung. Eine Notreserve solltest du deshalb getrennt halten.
Nach dem Regierungspapier nicht. Das Zukunftsdepot soll ausdrücklich keine mündelsichere Anlage sein müssen, die Wahl der Eltern unterliegt daher keiner gerichtlichen Kontrolle. Das Gericht kommt nur ins Spiel, wenn vor dem 18. Geburtstag Geld entnommen werden soll.
Die Sperre endet und das volljährige Kind verfügt allein über das Geld. Eine Zweckbindung ist nicht vorgesehen. Ob das Depot danach weiterläuft und neue Erträge steuerfrei bleiben, ist offen.
Eltern sollen vor einer langfristigen Entscheidung Risiken, Kosten und Produktarten verstehen. Die Inhalte erarbeiten FMA, Kreditinstitute und Nationalbank. Laut Regierungspapier ist das Gespräch zwar Pflicht, Eltern können es aber abwählen. Form und Ablauf sind noch nicht festgelegt.
Eine ausdrückliche Regel gibt es noch nicht. Relevant wird die Frage vor allem beim Bonus, den das Regierungspapier an 15 Jahre rechtmäßigen Aufenthalt bis zur Volljährigkeit knüpft. Ob bei einem Wegzug auch Depot und Steuervorteil betroffen sind, muss der Gesetzesentwurf zeigen.
Dazu gibt es keine Aussage. Ein Depot auf den Namen der Eltern ist rechtlich Vermögen der Eltern, eine Übertragung wäre eine Schenkung an das Kind. Ob das steuerfrei und innerhalb der €5.000-Grenze möglich wird, ist offen.
Ja, aber weniger. Ohne Bonus und mit kürzerer Laufzeit fällt die gesparte KESt deutlich kleiner aus. In unserer Modellrechnung bringen zehn Jahre mit €75 im Monat je nach Rendite rund €560 bis €890 Steuerersparnis.
Nicht unbedingt. Für Kinder, die schon auf der Welt sind, kann ein Sparplan auf den Namen der Eltern sofort starten und die Anlagedauer verlängern. Neue Einzahlungen kannst du ab dem Start ins Zukunftsdepot lenken. Günstige Sparpläne findest du im ETF-Sparplan-Vergleich.