Seit dem Ökosozialen Steuerreformgesetz (ÖkoStRefG) gilt in Österreich für Krypto-Werte ein eigener Besteuerungsregime: 27,5 % Kapitalertragsteuer (KESt) auf Gewinne – unabhängig von der Haltedauer. Diese Regel löste die alte Spekulationsfrist von einem Jahr ab und schafft Planungssicherheit für österreichische Anlegerinnen und Anleger.
Erfasst sind sowohl realisierte Kursgewinne (Veräußerung oder Tausch) als auch laufende Erträge aus Krypto wie Staking-Rewards oder Krypto-Zinsen, sofern sie als Einkünfte aus Kapitalvermögen qualifiziert werden. Die KESt ersetzt in diesen Fällen die Einkommensteuer.
Krypto-Werte, die vor dem 1. März 2021 angeschafft wurden, gelten als Altbestand. Für sie bleibt die ursprüngliche Spekulationsfrist von einem Jahr relevant: Gewinne aus Altbestand nach Ablauf dieser Frist sind steuerfrei; innerhalb der Frist weiterhin mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern.
Alles, was ab dem 1. März 2021 gekauft wurde, ist Neubestand und fällt unter die 27,5 % KESt. Krypto-Steuersoftware muss diese Trennung sauber abbilden; Blockpit und CoinTracking haben eigene Alt-/Neubestands-Flags, die du beim Import auf null stellen bzw. überprüfen solltest.
Anders als in Deutschland ist der Tausch von Krypto gegen Krypto in Österreich seit 1. März 2022 steuerneutral – also kein Realisierungsvorgang. Erst die Veräußerung gegen Fiat-Währungen oder Waren und Dienstleistungen löst die KESt aus. Dies macht die Steuerberechnung in Österreich teilweise einfacher als in Deutschland.
Die Anschaffungskosten der ursprünglichen Position werden auf den eingetauschten Coin übertragen (Fortführungsprinzip). Software berechnet das automatisch, wenn du einen österreichischen Steuerreport auswählst – prüfe im Export, dass dein Tool nicht versehentlich die deutschen Regeln anwendet.
Österreichische Krypto-Dienstleister sind seit 2024 zum KESt-Abzug verpflichtet (inländische Abzugsstelle). Bitpanda zum Beispiel führt die KESt direkt an das Finanzamt ab – du musst diese Beträge zwar in die FinanzOnline-Erklärung aufnehmen, zahlst aber keine KESt mehr nach.
Alle Erträge über ausländische Börsen (Binance, Kraken, Coinbase) musst du selbst erklären und die 27,5 % KESt im Rahmen der Einkommensteuererklärung abführen. Krypto-Steuersoftware trennt inländisch bereits versteuerte und noch zu erklärende Erträge und erstellt eine FinanzOnline-taugliche Übersicht.
Das österreichische Steuerportal FinanzOnline ist der Standardweg für die Einkommensteuererklärung E1 bzw. E1kv (Kapitalvermögen). Krypto-Steuersoftware liefert einen Report, der die Beträge pro Position (KESt-pflichtiger Gewinn, Verlust, Erträge, Werbungskosten) so aufbereitet, dass sie in E1kv und ggf. die Beilage K übernommen werden können.
Blockpit, CoinTracking, Divly und Waltio liefern explizit FinanzOnline-taugliche Zahlen. Im Tool wählst du als Land „Österreich" und erhältst einen Report mit Alt-/Neubestand-Trennung, Realisierungsgrundsatz und laufenden Erträgen – alles auf dem Niveau, das die österreichische Finanzverwaltung erwartet.
Krypto-Verluste können seit 2022 mit anderen Kapitalerträgen im Sinne des § 27 EStG verrechnet werden – etwa mit Dividenden oder Aktiengewinnen. Nicht möglich ist der Ausgleich mit Zinsen aus Sparbüchern. Die Verlustverrechnung findet im Rahmen der Veranlagung über FinanzOnline statt.
Krypto-Steuersoftware zeigt deinen Netto-Krypto-Saldo und berechnet die KESt-Last. Für die praktische Verlustverrechnung mit Aktien oder ETFs holst du dir aus deinem Broker den Jahresbeleg und meldest beide Blöcke in der E1kv-Erklärung. Steuerberater bündeln beides.
Staking- und Lending-Erträge gelten in Österreich grundsätzlich als Kapitalerträge aus Krypto und unterliegen damit ebenfalls den 27,5 % KESt. Sie werden mit dem Verkehrswert zum Zeitpunkt des Zuflusses angesetzt. Krypto-Steuersoftware ermittelt diesen Zufluss automatisch.
DeFi-Transaktionen sind in Österreich noch nicht final geklärt. Für viele Protokolle lehnt sich die Praxis an die KESt-Logik an, bei exotischeren Konstruktionen braucht es Rücksprache mit einer Steuerberatung. Blockpit und CryptoTaxCalculator haben die tiefste automatische DeFi-Erkennung mit österreichischem Länderreport.
Bitpanda ist seit 2024 inländische Abzugsstelle: Für ab 2024 realisierte Gewinne führt Bitpanda die KESt automatisch ab. In der Krypto-Steuersoftware siehst du diese bereits versteuerten Erträge gesondert ausgewiesen – wichtig, damit du sie in deiner Steuererklärung richtig als „KESt-endbesteuert" einträgst und nicht nochmals KESt abführst.
Alle anderen Börsen, Wallets und DeFi-Protokolle fallen weiterhin in deine Eigenerklärung. Software konsolidiert beide Welten in einem Report.
Priorität Nummer eins ist die saubere Trennung von Altbestand und Neubestand sowie der FinanzOnline-Export. Blockpit ist in Linz entwickelt und deckt beides besonders tief ab; CoinTracking, Divly und Waltio ebenfalls.
Für ergänzende Themen – Depot, ETF-Sparplan oder Firmenkonten – lohnt sich ein Blick in den Broker-Vergleich Österreich sowie den Kryptobörsen-Vergleich.
Seit dem 1. März 2022 fallen Krypto-Gewinne unter die 27,5 % KESt – unabhängig von der Haltedauer. Die alte Spekulationsfrist entfällt für Neubestand (Anschaffung ab 1. März 2021).
Alles vor dem 1. März 2021 angeschafft ist Altbestand und folgt den alten Regeln (Spekulationsfrist 1 Jahr, danach steuerfrei). Alles ab 1. März 2021 ist Neubestand und wird mit 27,5 % KESt besteuert.
In Österreich nein. Seit 1. März 2022 ist der Tausch Krypto gegen Krypto steuerneutral. Erst der Verkauf gegen Euro oder Verwendung für Waren/Dienstleistungen löst die KESt aus.
Blockpit – entwickelt in Linz – ist in Österreich Marktführer. CoinTracking, Divly und Waltio bieten ebenfalls FinanzOnline-taugliche Reports mit Alt-/Neubestand-Trennung.
Österreichische Dienstleister wie Bitpanda sind seit 2024 verpflichtet, die KESt automatisch an das Finanzamt abzuführen. Du musst diese Werte zwar in deiner Erklärung aufführen, führst aber keine KESt mehr nach.
Erträge über Binance, Kraken, Coinbase oder andere ausländische Dienste musst du selbst in der Einkommensteuererklärung (E1 bzw. E1kv) erklären und die 27,5 % KESt abführen.
Staking-Rewards gelten in Österreich als Kapitalerträge aus Krypto und unterliegen der 27,5 % KESt. Sie werden mit dem Verkehrswert zum Zeitpunkt des Zuflusses angesetzt.
Lending-Erträge aus Krypto werden analog zu Staking als Kapitalertrag mit 27,5 % KESt besteuert. Zinsen aus klassischen Sparbüchern bleiben davon getrennt.
Bei DeFi-Protokollen fehlt noch eine einheitliche österreichische Richtlinie. Praxisnah werden die KESt-Regeln angewendet; bei exotischen Konstruktionen ist Rücksprache mit einer Steuerberatung sinnvoll.
Ja. Krypto-Verluste sind mit anderen Kapitalerträgen im Sinne des § 27 EStG verrechenbar – zum Beispiel mit Dividenden oder Aktiengewinnen. Zinsen aus Sparbüchern sind davon ausgenommen.
Krypto-Steuersoftware wie Blockpit, CoinTracking oder Divly liefert einen Jahresreport mit allen Beträgen so aufbereitet, dass du sie in die Beilage E1kv übernehmen kannst – inklusive KESt-pflichtiger Gewinne, Verluste und laufender Erträge.
In Österreich gilt grundsätzlich der gleitende Durchschnittspreis (WAC). Software setzt diesen Standard, wenn du als Land „Österreich" auswählst. FIFO und andere Methoden sind nur nach Rücksprache sinnvoll.
Blockpit startet bei €49/Jahr, Koinly bei €49/Jahr, Divly bei €59/Jahr. Vieltrader zahlen €200–€600/Jahr. Steuerberater- und Full-Service-Pakete starten im höheren dreistelligen Bereich.
Ja, über Vestonaut gibt es Rabatte für Blockpit (15 %), CoinTracking (10 %) und Coinpanda. Die aktuellen Konditionen stehen auf unserer Deal-Übersicht.
NFTs werden grundsätzlich wie andere Krypto-Werte behandelt. Veräußerungsgewinne unterliegen der 27,5 % KESt (für Neubestand). Krypto-Steuersoftware wie Blockpit, CoinTracking und Coinpanda unterstützt gängige NFT-Chains.
Airdrops ohne Gegenleistung gelten in Österreich grundsätzlich als Kapitalerträge mit Zuflusszeitpunkt und werden mit 27,5 % KESt besteuert. Airdrops mit Mitwirkung können als sonstige Einkünfte eingestuft werden.
Blockpit und Coinpanda bieten je 25 Transaktionen kostenlos, CoinTracking 200. Für reine Buy-and-Hold-Portfolios reichen die Free-Tarife oft aus. Vieltrader brauchen bezahlte Pakete.
Ja. Alle gängigen Tools liefern PDF- und CSV-Export. Blockpit, CoinTracking und Coin.Ink bieten zusätzlich einen Steuerberater-Zugang mit Mandantenverwaltung und Rohdaten.
Gute Tools erkennen interne Transfers automatisch anhand von Timing und Betrag. Falls nicht, musst du die Transaktion manuell als „Transfer" markieren – sonst wird sie fälschlich als Veräußerung und Anschaffung gewertet.
Blockpit hostet in Österreich innerhalb der EU, CoinTracking in Deutschland. Alle seriösen Anbieter nutzen ausschließlich read-only API-Keys und bieten 2FA. Für maximale Datenhoheit bietet rotki ein lokales Open-Source-Tool.