Selbstständige in Österreich vergleichen hier ein Konto für ihre Tätigkeit, das vom privaten Giro getrennt ist. Selbständigkeit beschreibt, wie Einkommen erzielt wird, und ist keine eigene Rechtsform. Das Konto gehört der Person, die das Gewerbe ausübt, den Kammerberuf führt oder als neue Selbständige arbeitet.
Ein Gehaltskonto aus einem früheren Dienstverhältnis kennt die Termine von Finanzamt und Sozialversicherung der Selbständigen nicht. Sobald Honorare, Vorauszahlungen und Beiträge über eine IBAN laufen, die in FinanzOnline und bei der SVS hinterlegt ist, bleibt die Belegstrecke geschlossen.
Die Einkommensteuer-Vorauszahlung ist an vier Tagen fällig: am 15. Februar, am 15. Mai, am 15. August und am 15. November. Das Geschäftskonto muss an diesen Tagen den Betrag aus dem letzten Bescheid tragen, auch wenn im selben Monat kein Honorar eingeht. Eine gute Auftragslage verschiebt den Termin nicht. Sie kann nur einen späteren Antrag auf Herabsetzung begründen.
Die Umsatzsteuer folgt einem eigenen Takt, monatlich oder vierteljährlich, je nach Umsatz des Vorjahres. Beide Kalender laufen über dieselbe IBAN, sobald sie in FinanzOnline hinterlegt ist. Ob auf den Rechnungen überhaupt Umsatzsteuer steht, hängt von der Leistung und von der Kleinunternehmerbefreiung ab, nicht von der Selbständigkeit als solcher.
Die SVS schreibt Beiträge im Voraus vor und bemisst sie nach, sobald das Einkommen feststeht. Auf dem Konto erscheinen deshalb unter dem Jahr Abbuchungen und irgendwann eine Gutschrift oder eine Nachzahlung. Beides gehört auf das gemeldete Beitragskonto, damit Nachbemessung und laufende Vorschreibung in einer Belegstrecke liegen.
Angestellte Dienstnehmer sind bei der Österreichischen Gesundheitskasse versichert, die selbständige Tätigkeit bei der SVS. Wer beides parallel hat, führt zwei Versicherungen. Die Bank unterscheidet die Empfänger nur, wenn die Aufträge getrennt erteilt werden. Die eigene Versicherung der selbständigen Person bleibt die SVS, auch wenn das Unternehmen Personal beschäftigt.
Ein angemeldetes Gewerbe führt in die gewerbliche Pflichtversicherung der SVS. Kammerberufe haben eigene Zuordnungen, teils über das Freiberuflichen-Sozialversicherungsgesetz, teils über Versorgungseinrichtungen der Kammer. Neue Selbständige ohne Gewerbe und ohne diese Kammern werden ab der jährlich festgesetzten Versicherungsgrenze erfasst.
Das Konto ändert diese Zuordnung nicht. Es sollte den Bescheid abbilden, der tatsächlich ergeht. Eine Unternehmensberaterin mit Gewerbeberechtigung ist keine neue Selbständige, auch wenn sie nur Honorare schreibt. Mehrere Tätigkeiten einer Person können auf einer IBAN laufen, wenn die Aufzeichnung die Einnahmen trennt.
Solange keine Bilanzpflicht besteht, trägt die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung den Gewinn. Jeder Eingang ist eine Betriebseinnahme oder eine Privateinlage, jeder Ausgang eine Betriebsausgabe, eine Steuer, ein SVS-Beitrag oder eine Privatentnahme. Der Verwendungszweck entscheidet, welche Spalte stimmt. Das Finanzamt sieht im Verfahren den Auszug, den Sie vorlegen, und nicht eine laufende Kopie von der Bank.
Echte Selbständigkeit zeigt sich an eigenen Betriebsmitteln, an der Möglichkeit, Aufträge abzulehnen, und daran, dass Sie nicht in die Organisation eines Auftraggebers eingegliedert sind. Ein einziges Konto mit einem einzigen monatlichen Eingang widerlegt das nicht von selbst, macht die Frage aber sichtbar. Stuft eine Prüfung die Tätigkeit als Dienstverhältnis ein, werden Beiträge nach dem Angestelltenrecht nachverrechnet. Das Konto dokumentiert dann die Zahlungsreihe und verhindert die Umqualifizierung nicht.
Die Vorauszahlungen sind am 15. Februar, am 15. Mai, am 15. August und am 15. November fällig. Die Höhe steht im letzten Bescheid. Ein starkes Quartal ändert den Termin nicht, sondern allenfalls einen Antrag auf Herabsetzung.
Das Finanzamt vergibt die Steuernummer mit der Erfassung der Tätigkeit. Rechnungen mit Umsatzsteuer brauchen zusätzlich die UID. Ein Konto kann vorher eröffnet werden. Die erste Rechnung sollte die Nummern aber schon tragen.
Die unterjährigen Beiträge sind Vorschüsse auf ein geschätztes Einkommen. Liegt das endgültige Einkommen darüber, schreibt die SVS die Differenz vor. Das Konto sollte diese Nachbemessung tragen können, ohne dass im selben Monat die Lieferantenrechnung scheitert.
Die selbständige Tätigkeit versichert die SVS. Die Österreichische Gesundheitskasse ist der Träger für Dienstnehmer. Nur wer parallel ein Dienstverhältnis hat, bleibt für diesen Teil bei der ÖGK.
Neue Selbständige erzielen selbständiges Einkommen ohne Gewerbeberechtigung und ohne die klassischen Kammerberufe. Die Pflichtversicherung bei der SVS beginnt ab der Versicherungsgrenze des Jahres. Ein Gewerbe ist mit der Anmeldung erfasst, unabhängig von dieser Grenze.
Ja, wenn beide Tätigkeiten derselben Person gehören. Die Aufzeichnung trennt die Einnahmen, weil Versicherung und Umsatzsteuer unterschiedlich ansetzen können. Zwei Konten sind dafür nicht vorgeschrieben.
Es sieht den Kontoauszug, den Sie im Verfahren vorlegen. Die Zuordnung leisten Verwendungszweck und Beleg. Ein Privatgiro mit dazwischenliegenden Honoraren zwingt dazu, jede Zeile nachträglich zu sortieren.
Technisch kommt das Geld an. In der Aufzeichnung ist es eine Betriebseinnahme auf dem falschen Konto und vermischt sich mit dem Lohn eines Dienstgebers. Die Honorarnote nennt die IBAN des Geschäftskontos.
Das Konto bleibt ein Zahlungsweg. Ob ein Dienstverhältnis vorliegt, entscheiden Weisung, Eingliederung und eigene Betriebsmittel. Ein gleichbleibender Eingang ist ein Hinweis, den eine Prüfung liest, und noch keine Umqualifizierung.
Umsatzsteuer ist nur auszuweisen, wenn die Leistung steuerpflichtig ist und die Kleinunternehmerbefreiung nicht greift. Manche Tätigkeiten sind von der Umsatzsteuer befreit, andere regelbesteuert. Die Rechnung folgt dieser Einordnung, und das Konto bucht den Betrag, der auf der Rechnung steht.
Sobald beide nach außen gemeinsam auftreten, liegt eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nahe, mit Vertrag und geregelter Zeichnung. Zwei getrennte Tätigkeiten bleiben zwei Konten auf zwei Namen.
Ja. Dienstnehmer machen aus Ihnen keinen anderen Rechtsträger. Nettolohn, Beiträge an die Österreichische Gesundheitskasse, Dienstgeberbeiträge und Kommunalsteuer gehen zusätzlich vom Geschäftskonto. Ihre eigene Versicherung bleibt die SVS.
Offene Vorauszahlungen, die letzte Umsatzsteuer und eine SVS-Endabrechnung laufen noch. Danach heben Sie das verbleibende Guthaben als Entnahme ab und schließen das Konto. Ein vorzeitiges Schließen lässt Einzüge des Finanzamts zurückkommen.
Eine Kreditkarte ist nur nötig, wenn die Zahlungsempfänger keine Überweisung annehmen. Hängt die Karte am Geschäftskonto, landen Hotel und Bahn in der Aufzeichnung. Eine private Kreditkarte zwingt dazu, jeden Beleg nachträglich in den Betrieb zu ziehen.
Mindestens die nächste Vorauszahlung, dazu die laufende Umsatzsteuer, soweit Sie welche schulden, und die nächste SVS-Vorschreibung. Eine feste Quote vom Umsatz ersetzt den Blick auf den Bescheid nicht.
Die Grundgebühr ist in einem stillen Monat der kleinere Posten. Wichtiger ist, ob Lastschriften des Finanzamts auch dann durchgehen, wenn zwei Monate lang kein Honorar eingeht, und ob Bareinzahlungen möglich sind, falls Auftraggeber bar zahlen.