Dieser Vergleich stellt österreichische Geschäftskonten gegenüber, bei denen der Anbieter für die Kontoführung selbst keine Grundgebühr ansetzt. Die fehlende Grundgebühr beschreibt nur diesen einen Preisbestandteil. Einzug, Überweisung, Karte und Bareinzahlung können daneben eigene Entgelte haben, sobald das Konditionenblatt sie nennt.
Für den Betrieb zählt, ob Lastschriften des Finanzamts und der Sozialversicherung der Selbständigen durchlaufen und ob ein Wechsel der IBAN zwischen zwei Quartalen sauber umgemeldet wird. Eine Null in der Monatszeile ändert diesen Kalender nicht.
Umsatzsteuervoranmeldung, Einkommensteuer-Vorauszahlung, Vorschreibung der SVS, Miete und Lieferanten treffen dieselbe IBAN, die zur Tätigkeit gehört. Der Einzug des Finanzamts braucht ein gültiges SEPA-Mandat auf die Nummer, die in FinanzOnline hinterlegt ist. Nach einem Wechsel muss das Mandat auf die neue IBAN zeigen, sonst kommt die Abbuchung zurück.
Gutschriften der SVS gehen auf das Konto, das dort als Beitrags- oder Auszahlungskonto gemeldet ist. Es sollte dasselbe Betriebskonto sein, über das die Vorschreibungen laufen, damit Nachbemessung und Gutschrift in einer Belegstrecke liegen. Viele Betriebe legen Steuer und Beiträge auf einem Unterkonto zur Seite. Ob Unterkonten im Tarif liegen, ist eine eigene Frage und folgt nicht aus der fehlenden Grundgebühr.
Marktstand, Geschäft mit Abendkasse oder eine Praxis mit Barhonorar müssen Scheine auf das Konto bringen. Filiallose Angebote ermöglichen die Einzahlung über eine Partnerstelle oder bieten keinen Weg für Bargeld. Der Preis dafür steht bei den Bareinzahlungen und nicht bei der Kontoführung. Eine Überweisung kommt elektronisch an. Nur dieser zweite Weg ist mit einem rein digitalen Konto ohne Einzahlungsstelle selbstverständlich.
Kartenzahlungen an der Kasse erzeugen viele kleine Posten. Manche Tarife zählen sie in ein Freikontingent, andere rechnen jeden Posten. Wer viele Belege hat, liest diese Zählweise, bevor die fehlende Grundgebühr den Ausschlag gibt. Maßgeblich ist die Definition im Preisblatt, nicht die Überschrift des Angebots.
Hängt ein Tarif ohne Grundgebühr an Umsatz oder an einer Zahl von Eingängen, prüft der Anbieter das oft erst am Monats- oder Quartalsende. Ein stilles Quartal nach der Anmeldung kann die Voraussetzung verfehlen, obwohl die Eröffnung selbst nichts gekostet hat. Planen Sie den Alltag nach der Phase, in der die Bedingung gilt, und nicht nur den Eröffnungsmonat.
Kostenfreie Startphasen enden zu dem Datum, das im Konditionenblatt steht. Danach gilt der reguläre Aufbau. Zeichnungsrechte, eine zweite Karte und weitere Nutzer sind Leistungen für sich. Sie können im Tarif enthalten sein oder extra ausgewiesen werden. Die Zeile zur Kontoführung beantwortet das nicht. Die Eröffnung bleibt eine Entscheidung der Bank. Sie prüft die Identität und kann die wirtschaftliche Lage einschätzen, auch wenn danach keine Grundgebühr anfällt.
Die gesetzliche Einlagensicherung gilt bis 100.000 Euro je Einleger und Kreditinstitut. Beim Einzelunternehmen ist die Person der Einleger: Privatkonto und Geschäftskonto bei derselben Bank teilen sich diesen Rahmen. Eine GmbH, eine FlexCo oder eine AG ist eigene Einlegerin, ihr Guthaben steht neben dem privaten Konto der Gesellschafter. Institute aus einem anderen EU-Staat sichern über das System ihres Herkunftslands, ebenfalls in dieser Höhe.
Ein Wechsel trifft Lastschriften von Finanzamt, SVS, Vermieter und Lieferanten. Ein ruhiger Zeitpunkt liegt nach einer verbuchten Voranmeldung und bevor die Daueraufträge des nächsten Quartals anlaufen. Alte und neue IBAN sollten sich überlappen, bis Rückläufer ausbleiben. Bereits ausgegebene Zahlscheine zeigen die alte Nummer. Neue Rechnungen müssen die neue IBAN tragen.
Der Einzug braucht ein gültiges SEPA-Mandat auf die IBAN, die in FinanzOnline hinterlegt ist. Die Höhe der Grundgebühr spielt dafür keine Rolle. Nach einem Wechsel muss das Mandat auf die neue IBAN zeigen, sonst kommt die Abbuchung zurück.
Die Gutschrift geht auf das Konto, das bei der SVS als Beitrags- oder Auszahlungskonto gemeldet ist. Das sollte dasselbe Betriebskonto sein, über das die Vorschreibungen laufen, damit Nachbemessung und Gutschrift in einer Belegstrecke liegen.
Die Losung ist Bargeld aus der Kasse und muss physisch eingezahlt werden. Eine Überweisung kommt elektronisch an. Nur der zweite Weg ist mit einem rein digitalen Konto ohne Einzahlungsstelle selbstverständlich.
Ja, sobald Kunden bar zahlen. Ohne Filiale oder Partnerstelle bleibt die Losung außerhalb des Kontos, und die Buchhaltung verliert die Spur zwischen Kasse und Bank. Die fehlende Grundgebühr ersetzt diesen Weg nicht.
Bei derselben Bank und demselben Einleger teilen sich Privat- und Geschäftsguthaben den Schutz. Ein Einzelunternehmer ist eine Person, deshalb erhöhen zwei Konten den Rahmen von 100.000 Euro nicht. Eine GmbH ist dagegen eine eigene Einlegerin.
Die Höhe des Schutzes ist dieselbe. Zuständig ist die Sicherungseinrichtung im Herkunftsstaat und nicht automatisch die österreichische Einlagensicherung. Die Kontoeröffnung nennt die zuständige Stelle.
SEPA-Überweisungen funktionieren auch mit einer ausländischen IBAN. Manche Vertragspartner, Ämter oder Förderstellen wollen trotzdem eine IBAN, die mit AT beginnt, weil ihre Formulare darauf eingerichtet sind. Das steht in deren Vorgabe und nicht im Kontotarif.
Die Grundgebühr ist dafür gleichgültig. Die Bank muss die Einzahlung bestätigen und das Geld der Geschäftsführung zur freien Verfügung halten, bevor das Firmenbuchgericht einträgt. Ob der Tarif das für eine Gesellschaft in Gründung anbietet, entscheidet der Anbieter.
Nein. Zeichnungsrechte, Rollen und eine zweite Karte sind Leistungen für sich. Sie können im Tarif enthalten sein oder extra ausgewiesen werden. Die Zeile zur Kontoführung sagt darüber nichts.
Sie hinterlegen die neue IBAN in FinanzOnline und warten, bis der nächste Einzug dort ansetzt. Parallel stellen Sie die SVS und weitere Dauerauftraggeber um. Das alte Konto schließen Sie erst, wenn keine Rückläufer mehr offen sind.
Das legt der Anbieter fest. Häufig gelten Karteneingänge, Lastschriften und Rückbuchungen als Buchungen und verbrauchen ein Freikontingent. Maßgeblich ist die Definition im Preisblatt.
Nein. Die Eröffnung bleibt eine Entscheidung des Instituts. Es prüft die Identität und kann die wirtschaftliche Lage einschätzen, auch wenn danach keine Grundgebühr anfällt.
Für ein Konto in Österreich ist die deutsche Schufa nicht das Auskunftssystem. Die Institute entscheiden selbst. Ziehen sie eine Auskunftei bei, sind das österreichische Stellen wie der KSV 1870.
Nein. Ein Anderkonto verwahrt Fremdgeld, etwa bei Rechtsanwälten, Notaren oder Treuhändern, nach berufsrechtlichen Regeln. Das eigene Honorar und die Betriebsausgaben laufen über das Geschäftskonto. Die beiden Konten ersetzen einander nicht.
Viele Betriebe legen Umsatzsteuer, Einkommensteuer und SVS auf einem Unterkonto zur Seite, damit die nächste Vorschreibung nicht die Lieferantenrechnung trifft. Ob Unterkonten im Tarif liegen, ist eine eigene Frage.
Bereits ausgegebene Zahlscheine zeigen die alte IBAN. Neue Rechnungen müssen die neue Nummer tragen, sonst geht die Zahlung auf das Konto, das geschlossen werden sollte. Gespeicherte Empfänger bei Kunden behalten die alte Nummer, bis sie ausgetauscht wird.