Wer in Österreich ein Geschäftskonto für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung sucht, vergleicht hier Konten, die auf die Gesellschaft lauten und die Einzahlung des Stammkapitals bis zur Firmenbucheintragung begleiten. Die GmbH ist eine eigene Rechtsträgerin. Sie entsteht erst mit der Eintragung und führt ihr Geld deshalb nicht über das private Giro einer Gründerin oder eines Gründers.
Bis zur Eintragung besteht eine Gesellschaft in Gründung. In diesem Abschnitt zahlt die Geschäftsführung das eingeforderte Stammkapital ein. Die Bank bestätigt dem Firmenbuchgericht, dass der Betrag eingegangen ist und der Geschäftsführung frei zur Verfügung steht. Fehlt diese Bestätigung, bleibt die Eintragung liegen.
Das gesetzliche Mindeststammkapital beträgt 10.000 Euro. Davon sind 5.000 Euro bei der Gründung bar einzuzahlen. Die frühere Gründungsprivilegierung, die ein vorläufig niedrigeres Kapital erlaubt hat, gilt für Neugründungen nicht mehr. Ein einzelner Geschäftsanteil muss mindestens 70 Euro betragen, und eine Person kann die GmbH allein errichten.
Die Bank stellt die Bestätigung nur aus, wenn das Geld auf dem Konto der Gesellschaft in Gründung liegt. Eine Überweisung auf das Privatkonto, die am nächsten Tag weitergeleitet wird, erzeugt diesen Nachweis nicht. Nach der Eintragung stellt das Institut die Inhaberbezeichnung auf die GmbH um oder führt dasselbe Konto unter der nun entstandenen Gesellschaft weiter.
Das eingezahlte Kapital gehört der GmbH. Die Geschäftsführung darf damit Betriebsaufwand, Löhne, Steuern und Verbindlichkeiten der Gesellschaft begleichen. Eine Überweisung auf ein Privatkonto braucht einen eigenen Rechtsgrund, etwa ein Gehalt aus einem Dienstvertrag, eine fremdübliche Rechnung oder eine beschlossene Ausschüttung.
Miete der Privatwohnung, ein Familienurlaub oder ein Darlehen an Gesellschafter ohne schriftliche Grundlage gelten als verbotene Rückgewähr der Einlage. Die Bank sieht nur den Zahlungsauftrag und prüft nicht, ob das Gesellschaftsrecht die Überweisung trägt. Die Verantwortung bleibt bei der Geschäftsführung und, soweit das Gesetz sie trifft, bei den Empfängern.
Wer die GmbH führt und sie aufgrund der Beteiligung beherrscht, ist in der Regel bei der Sozialversicherung der Selbständigen nach dem gewerblichen Recht versichert, nicht bei der Österreichischen Gesundheitskasse wie das angestellte Personal. Eine geringe Beteiligung mit echtem Dienstvertrag und Weisungsbindung kann anders einzuordnen sein. Darüber entscheidet der Bescheid, nicht die Bezeichnung des Kontos.
Ausschüttungen an natürliche Personen unterliegen der Kapitalertragsteuer von 27,5 Prozent, die die GmbH einbehält und an das Finanzamt abführt. Gehalt, Beitrag an die SVS, Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer sind vier verschiedene Zahlungsgründe. Sie sollten auf dem Kontoauszug am Verwendungszweck erkennbar bleiben.
Nach der Eintragung meldet die GmbH die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer an und hinterlegt in FinanzOnline die IBAN für Einzüge. Kunden sollten Rechnungen erst erhalten, wenn UID und Kontonummer der Gesellschaft darauf stehen. Eine Rechnung der Gründerperson für eine Leistung der GmbH vermischt zwei Steuerpflichtige.
Die Körperschaftsteuer beträgt 23 Prozent des Gewinns. In einem Jahr ohne Steuer vom Gewinn bleibt die Mindestkörperschaftsteuer von 500 Euro, die auf spätere Körperschaftsteuer angerechnet wird. Auch eine umsatzschwache GmbH bilanziert und bleibt körperschaftsteuerpflichtig. Die Kleinunternehmerbefreiung bei der Umsatzsteuer schaltet diese Pflichten nicht ab.
Das Konto wird nach dem Notariatsakt und vor der Eintragung im Firmenbuch benötigt. Die Geschäftsführung zahlt die Bareinlage ein, die Bank stellt die Bestätigung aus, und das Gericht trägt die Gesellschaft ein. Erst diese Eintragung lässt die GmbH entstehen.
Von 10.000 Euro Stammkapital sind 5.000 Euro bar einzuzahlen. Der Gesellschaftsvertrag kann einen höheren Betrag vorsehen. Die Bankbestätigung nennt die Summe, die tatsächlich eingegangen ist und der Geschäftsführung frei zur Verfügung steht.
Das Firmenbuchgericht verlangt den Nachweis, dass die Einlage der künftigen Gesellschaft zur Verfügung steht. Liegt das Geld auf einem privaten Giro, fehlt dieser Nachweis. Die Bank bestätigt deshalb die Einzahlung auf dem Konto der Gesellschaft in Gründung.
Ja, sobald es der Gesellschaft gehört und die Zahlung einen betrieblichen Grund hat. Das Kapital muss der GmbH erhalten bleiben, es muss aber nicht als unveränderter Saldo auf einer IBAN liegen. Lieferanten, Miete der Betriebsräume, Löhne und Abgaben darf die Geschäftsführung davon begleichen.
Leistungen ohne Rechtsgrund, mit denen die Einlage an die Gesellschafter zurückfließt. Dazu gehören private Lebenshaltungskosten und formlose Darlehen. Zulässig sind ein fremdübliches Gehalt, eine echte Rechnung und eine Ausschüttung nach festgestelltem Jahresabschluss.
Die bestellte Geschäftsführung, mit Notariatsakt, Ausweis und dem Dokument, das die Vertretung zeigt. Gesellschafter ohne Geschäftsführungsbefugnis unterschreiben den Vertrag nicht allein deshalb, weil sie Anteile halten.
Den Notariatsakt, die Ausweise und die Angaben zu den wirtschaftlichen Eigentümern. Für den laufenden Betrieb unter der Firma der GmbH verlangt die Bank danach den Firmenbuchauszug. Bis dahin lautet die Kontobezeichnung auf die Gründungsphase.
Eine Karte gibt es nur, wenn die Geschäftsführung diese Person als Verfügungsberechtigte oder Karteninhaberin meldet und die Bank den Zugang freischaltet. Der Geschäftsanteil allein gibt kein Zeichnungsrecht. Die Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer bleibt davon unabhängig.
Über eine beschlossene Ausschüttung nach dem festgestellten Jahresabschluss, abzüglich 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer, oder über ein Gehalt, das die Lohnabrechnung ausweist. Eine monatliche Pauschale ohne Beschluss und ohne Lohnabrechnung ist keines von beiden.
Ja, wenn ein Darlehensvertrag Zinssatz, Laufzeit und Rückzahlung festhält und die Zahlung mit diesem Verwendungszweck eingeht. Eine formlose Überweisung mit dem Betreff Darlehen ist später schwer von einer Einlage zu unterscheiden.
Sobald die neue Vertretung im Firmenbuch steht, sperrt die Bank die bisherigen Zeichner und schaltet die neuen frei. Karten der ausgeschiedenen Person sind einzuziehen. Lastschriften der Gesellschaft laufen weiter, solange das Mandat gegenüber dem Empfänger gilt.
Vorgeschrieben ist ein Konto der Gesellschaft, das nicht das private Giro ist. Ein weiteres Konto für die Steuer ist eine Frage der Ordnung. Privatgeld und Gesellschaftsgeld auf derselben IBAN machen unzulässige Zuwendungen an die Gesellschafterin schwer erkennbar.
Ja. Sie beträgt 500 Euro im Jahr und wird üblicherweise in Quartalsbeträgen an das Finanzamt entrichtet, auch wenn keine Umsätze eingehen. Soweit sie die spätere Körperschaftsteuer übersteigt, wird sie wie eine Vorauszahlung angerechnet. Die Kleinunternehmerbefreiung bei der Umsatzsteuer ändert diesen Betrag nicht.
Zuerst die GmbH mit ihrem Vermögen. Die Geschäftsführung kann persönlich haften, wenn sie Zahlungen leistet, obwohl die Gesellschaft zahlungsunfähig ist, oder wenn sie Steuern und Beiträge nicht abführt. Gesellschafter haften darüber hinaus nur in den gesetzlich engen Fällen, nicht schon wegen eines einzelnen Rückläufers.
Häufig ja, und die Bank ändert nur die Inhaberbezeichnung nach dem Firmenbuchauszug. Verlassen Sie sich nicht auf die Gewohnheit des Instituts. Erst die schriftliche Umstellung stellt sicher, dass Rechnungen den richtigen Träger und die richtige Kontonummer nennen.
Nein. Diese deutsche Rechtsform kennt das österreichische Recht nicht. Die kleine Kapitalgesellschaft ist hier die GmbH mit 10.000 Euro Stammkapital oder die Flexible Kapitalgesellschaft mit demselben Mindestkapital und anderen Regeln für Anteile.