Deutschland
Republik Österreich (Österreichische Bundes­finanzierungs­agentur)

Bundesschatz (Österreich)

Die Österreichische Bundes­finanzierungs­agentur (OeBFA) handelt im Namen und auf Rechnung der Republik Österreich und ist verantwortlich für die Aufnahme von Schulden, das Schulden­portfolio­management und die Kassen­verwaltung des Bundes. Sie wurde am 1. Januar 1993 als hundertprozentige Tochter des… mehrDie Österreichische Bundes­finanzierungs­agentur (OeBFA) handelt im Namen und auf Rechnung der Republik Österreich und ist verantwortlich für die Aufnahme… mehr

Aktuelle Laufzeiten und Zinsen

Die Zinssätze werden täglich neu fixiert und orientieren sich an der aktuellen Finanzmarktlage. Einmal veranlagtes Geld wird für die gesamte Laufzeit zum Zinssatz bei Geldeingang fix verzinst.

Bundesschatz klassisch

LaufzeitZinssatz p.a.Zeichnung
1 Monat1,95 %Jetzt zeichnen
1 Jahr2,25 %Jetzt zeichnen
10 Jahre3,10 %Jetzt zeichnen

Bundesschatz grün

LaufzeitZinssatz p.a.Zeichnung
6 Monate2,15 %Jetzt zeichnen
4 Jahre2,50 %Jetzt zeichnen

Mindesteinlage und Maximalbetrag

Anlagebetrag

Mindesteinlage€100
Maximaleinlagekeine (unbegrenzt)
WährungEUR

Sicherheit, Einlagensicherung, Bonität

Sicherheit, Bonität, Einlagensicherung

Land (Einlagen­sicherung)Land (Einlagen)ÖsterreichÖsterreich
Sicherungs­systemSicherungs­systemdirekte Forderung an die Republik Österreichdirekte Forderung an die Republik Österreich
Sicherungs­fondsRepublik Österreich
Absicherung bis
Bonität (S&P-Rating des Landes)AA+
Land (Firmensitz)Österreich

Produkttyp und Kontoarten

ProdukttypBundesschatz
KontoführungDirektanlage bei der Bank
ZinszahlungLaufzeitende
Einzelkontoja
Gemeinschafts­kontoja
Kinderkonto (Konto für Minderjährige)nein
Mindestalter zur Eröffnung18 Jahre
Höchstalter zur Eröffnung

Steuern: Besteuerung der Zinsen

Steuern: Besteuerung der Zinsen

Steuerabfuhrautomatisch (steuereinfach)

Das Bundesschatz 1 Monat [klassisch] ist steuereinfach. Die Bank führt die österreichische Kapital­ertrag­steuer (KESt) in Höhe von 25% automatisch an das Finanzamt ab. Du musst die Zinserträge nicht selbst in der Einkommen­steuer­erklärung angeben. Mit dem automatischen KESt-Abzug sind die Zinsen endbesteuert. Du musst dich bei diesem Konto also nicht selbst aktiv um die Besteuerung kümmern.

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