















Diese Seite vergleicht Anbieter, bei denen du in Österreich Bitcoin als Coin kaufen kannst. Du erwirbst die Kryptowährung selbst. Ein Zertifikat, ein ETP oder ein Sparplan auf Raten ist ein anderes Angebot und hat hier nicht den Vorrang.
Voraussetzung ist, dass der Anbieter den Kauf für einen Wohnsitz in Österreich beschreibt. Zahlen, die auf seiner Seite fehlen, setzt die Karte nicht von sich aus ein.
Die Kaufgebühr ist der Preis, den der Anbieter für den Auftrag ausweist, in Prozent oder als festen Euro-Betrag. Daneben steht der Spread, also der Abstand zwischen dem Kurs für Käufer und dem Kurs für Verkäufer. Nur eine der beiden Zeilen zu lesen, unterschlägt die andere.
Den Mindestbetrag übernimmt die Karte ausschließlich von der Produktseite. Ein Anbieter ohne diese Angabe bleibt an der Stelle leer. Dieser Text nennt absichtlich keinen Beispielkurs.
In Österreich zahlst du in Euro ein. Die SEPA-Überweisung und die Echtzeitüberweisung sind zwei Wege, EPS ist ein weiterer, der auf das Online-Banking einer Bank setzt. Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay und SOFORT kommen nur dazu, wenn der Anbieter sie für Bitcoin nennt.
PayPal erscheint in der Karte als eigener Weg und ist auf dieser Seite nicht die Voraussetzung. Wer ausschließlich mit PayPal kaufen will, nutzt die dafür gefilterte Übersicht.
Eine Auszahlung schickt Bitcoin an eine Adresse, über die du selbst verfügst. Ob der Anbieter das für Kunden in Österreich anbietet, steht in der Karte und nicht als allgemeine Zusage dieses Vergleichs. Die Versandgebühr fehlt, wenn sie nicht veröffentlicht ist.
Verwahrung beim Anbieter lässt die Coins im Konto. Du siehst dann ein Guthaben, die Schlüssel liegen bei ihm. Manche Häuser erlauben beides. Ein Konto ohne Auszahlung bleibt Verwahrung.
In Österreich gehören laufende Erträge und realisierte Wertsteigerungen aus Kryptowährungen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Dafür gilt der besondere Steuersatz von 27,5 Prozent. Das ist unabhängig davon, ob du den Coin lange oder kurz gehalten hast.
Ein inländischer Dienstleister führt die Kapitalertragsteuer ab, wenn er dazu verpflichtet ist und das für das Konto ausweist. Fehlt der Abzug, gehört der Ertrag in die Steuererklärung. Die Karte zeigt nur die Angabe des Anbieters und ist kein Bescheid.
Zuerst filtert der Wohnsitz: ein Angebot, das nur für ein anderes Land beschrieben ist, fällt weg. Danach zählen Gebühr, Spread und ob du den Coin selbst bekommst, plus der Zahlweg, den du in Euro wirklich nutzen kannst, einschließlich EPS, falls dir das wichtig ist.
Identifizierung, weitere Coins und eine Prämie stehen in der Karte, soweit sie genannt sind. Vor dem Kauf gilt die aktuelle Preisseite, weil sich Konditionen ändern.
Für einen Wohnsitz in Österreich und für Anbieter, die den Kauf von Bitcoin als Coin dafür ausweisen. Ein Konto, das nur anderswo beschrieben ist, steht hier nicht.
Den Coin, wenn der Anbieter das Produkt so nennt. Ein Zertifikat oder ETP bildet den Kurs ab und ist nur enthalten, wenn es als eigenes Produkt ausgewiesen ist.
Die Gebühr ist der ausgewiesene Auftragspreis. Der Spread ist der Kursabstand. Der Kauf kostet beides, nicht nur die Zeile, die gerade niedriger aussieht.
Weil die Produktseite ihn nicht nennt. Die Karte lässt das Feld dann leer, statt einen Betrag zu unterstellen.
Ein Zahlweg über das Online-Banking, den der Anbieter getrennt von der normalen Überweisung nennen muss. Ohne diese Angabe erscheint EPS nicht.
Ja, sofern der Anbieter den Weg ausweist, den du verwenden willst. EPS ist eine zusätzliche Möglichkeit, keine Pflicht.
Nein. PayPal hat eine eigene Seite. Hier zählt der Kauf in Österreich, der Zahlweg steht einzeln in der Karte.
Wenn der Anbieter die Auszahlung für Kunden in Österreich nennt, ja. Die Karte gibt nur diese Angabe wieder.
Dann verwahrt er sie, und du siehst ein Guthaben. Die Verfügung über die Schlüssel liegt bei ihm, bis eine Auszahlung möglich ist.
Der besondere Steuersatz beträgt 27,5 Prozent. Er gilt für Einkünfte aus Kryptowährungen im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Nein. Anders als bei manchen privaten Veräußerungsgeschäften anderswo stellt eine lange Haltedauer den Gewinn in Österreich nicht frei.
Nur wenn er den Abzug ausweist. Bei fehlendem Abzug bleibt die Veranlagung in der Steuererklärung.
Nein. Der Kauf steht hier auch ohne App. Wer gezielt eine Anwendung sucht, wechselt auf die App-Seite.
Nein. Jede Länderliste folgt den Anbietern, die den Kauf für genau diesen Wohnsitz beschreiben.
Die Anbieter selbst über ihre Seiten und Unterlagen. Vor dem Auftrag gilt die aktuelle Preisseite, weil Gebühren sich ändern.