










Diese Seite listet Anbieter mit einer Bitcoin-App für einen Wohnsitz in Österreich. Gemeint ist eine Anwendung für iOS oder Android, die der Anbieter selbst nennt. Die mobil geöffnete Website desselben Hauses ist damit nicht automatisch erfasst.
Du kannst in Österreich auch ohne App kaufen. Hier geht es um den Fall, dass Anmeldung, Kauf und Blick auf das Guthaben in der Anwendung liegen sollen.
Für diese Liste muss die App den Kauf des Coins ermöglichen. Ob sie zusätzlich verkauft, einen Sparplan führt oder weitere Coins zeigt, steht einzeln in der Karte. Eine App, die nur Kurse anzeigt und keinen Kauf ausweist, fehlt.
Gebühr und Spread bleiben auch in der Anwendung die zwei Preisbestandteile. Die Karte übernimmt sie von der Preisseite, nicht aus einem Screenshot, den dieser Text nicht kennt.
Der Zahlweg muss in der App benutzbar sein, wenn du ihn dort nutzen willst. In Österreich sind das vor allem die Euro-Überweisung, die Echtzeitüberweisung und, wo der Anbieter es nennt, EPS. Karte, Apple Pay und Google Pay sind weitere, getrennte Angaben.
Dass eine App im Store liegt, sagt nichts über EPS oder PayPal. Jeder Weg braucht eine eigene Nennung. PayPal filtert eine andere Seite.
Manche Apps in Österreich erlauben, Bitcoin an eine eigene Adresse zu senden. Andere enden bei der Verwahrung im Konto. Die Karte unterscheidet das, statt jede App als Wallet zu behandeln.
Eine Gebühr für das Senden steht nur dann da, wenn der Anbieter sie veröffentlicht. Die Identifizierung per Video oder Ausweis-Upload kann vollständig in der App liegen, wiederum nur bei entsprechender Angabe.
Die App ändert nichts an der KESt. Einkünfte aus Kryptowährungen in Österreich unterliegen dem besonderen Steuersatz von 27,5 Prozent, ohne dass eine Haltedauer den Gewinn freistellt.
Ob der Anbieter die Steuer einbehält, zeigt die Karte nur bei einer ausdrücklichen Angabe. Eine Orderhistorie in der App hilft dir bei der Dokumentation, sie ist kein Steuerreporting, solange der Anbieter ein solches nicht beschreibt.
Prüfe zuerst, ob die App den Coin-Kauf für Österreich ausweist und ob dein System, iOS oder Android, dabei ist. Danach zählen Gebühr, Spread und der Zahlweg, den du in der App wirklich anklicken kannst.
Wer die Coins selbst halten will, liest die Auszahlung. Wer sie liegen lassen will, liest die Verwahrung. Die Store-Bewertung ersetzt die Preisseite nicht.
Solche, die der Anbieter für einen Wohnsitz in Österreich nennt und die auf iOS oder Android den Bitcoin-Kauf ermöglichen.
Nein. Es braucht die Angabe einer installierbaren App. Der Browser-Kauf bleibt auf der Kaufseite sichtbar.
Nein. iOS und Android stehen getrennt. Eine von beiden Angaben genügt für die Aufnahme, die Karte zeigt, welches System genannt ist.
Der Vergleich zielt auf den Coin. Ein Derivat erscheint nur, wenn der Anbieter es als eigenes Bitcoin-Produkt ausweist.
Nein. EPS steht in der Karte nur bei einer ausdrücklichen Nennung, genauso wie Überweisung oder Karte.
Apple Pay ist ein Zahlweg, keine App. Ob die Bitcoin-App ihn anbietet, muss der Anbieter nennen. Die App selbst kann unabhängig davon für iOS vorliegen.
Häufig per Video oder Upload des Ausweises. Der Weg steht in der Karte nur, wenn der Anbieter ihn beschreibt.
Wenn die Auszahlung ausgewiesen ist, ja. Ein Guthaben in der App ohne diesen Hinweis bleibt Verwahrung beim Anbieter.
Nur wenn der Anbieter einen Abzug oder ein Reporting beschreibt. Der Steuersatz von 27,5 Prozent gilt unabhängig von der Anzeige in der App.
In Österreich nein. Die KESt auf Krypto-Erträge hängt nicht an einer Haltedauer von einem Jahr.
Wenn der Anbieter den Plan nennt, steht das in der Karte. Die Sparplan-Seite in Österreich filtert genau darauf.
Nein. Maßgeblich ist, ob der Anbieter den Kauf für einen Wohnsitz in Österreich beschreibt, nicht in welchem Land der Store-Eintrag zuerst erschien.
Weil sie in den Vergleichsdaten nicht als Bitcoin-Kauf für Österreich geführt wird oder keine ausweisbare App-Angabe hat. Die Seite des Anbieters bleibt dann deine Quelle.
Du brauchst das Kundenkonto beim Anbieter. Ob es nur in der App existiert, legt er fest.
Von den Seiten des Anbieters. Was dort nicht steht, ergänzt die Karte nicht. Vor der Installation gilt seine aktuelle Beschreibung.